Safe Sport

Kinder und Jugendliche sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. 

Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren von (sexualisierten) Übergriffen. Eine Kultur des Hinsehens und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter*innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor (sexualisierter) Gewalt schützt.

Bei Fragen, Anregungen oder konkreten Anliegen zur Prävention, Intervention und zur Aufarbeitung interpersonaler Gewalt im Sport können die Ansprechpartner*innen der Landessportjugenden/-bünde und -verbände oder die Deutsche Ruderjugend (jugendschutz@rudern.de) weiterhelfen.  

Die Ansprechpartner*in des Deutschen Ruderverbands ist:

Vera-Christina Hemb, Jugendsekretariat (hauptamtlich)

Die Ombudsperson ist:

Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Rechtsanwalt

"Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen findet täglich, real und überall statt. Die meisten Fälle bleiben unerkannt. Deshalb ist es so wichtig, dass Personen aus dem Umfeld von Kindern handeln, wenn sie einen Verdacht haben oder sich Sorgen um ein Kind machen", so Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht 100 Geschichten betroffener Menschen, die Mut, Kraft und Wege aufweisen, das Erlebte zu verarbeiten. 21 Geschichten kommen aus dem Sport.

Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport

Dein Halt bei Gewalt - Wenn Sport kein Safe Space mehr ist.
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.

https://www.ansprechstelle-safe-sport.de/

Telefon: 0800 11 222 00

 

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Telefon 0800 22 55 530

 

Deutscher Ruderverband:

Vera-Christina Hemb
Telefon +49 511 98094 32
vera.hemb@rudern.de

Ombudsperson Prof. Dr. Ulrich Tödtmann​​​​​​​:
Telefon +49 621 4256-223
Mobil +49 172 62 14 739
Ulrich.Toedtmann@rittershaus.net

 

Anlauf gegen Gewalt für Bundeskaderathlet:innen:
Telefon ‭0800 90 90 444
kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org
www.anlauf-gegen-gewalt.org

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Schutz von Hinweisgeber:innen im DOSB

Weitere Beratungsangebote

 

Im Rahmen einer Risikoanalyse wurden mit unterschiedlichsten Personenkreisen die Bereiche Kultur, Struktur und Macht/Einfluss ins Auge gefasst und unter die Lupe genommen. Dabei sind unterschiedliche Verhaltensregeln für Maßnahmen und Veranstaltungen im Verband entstanden (kein Anspruch auf Vollständigkeit, Ausbau weiterer Regeln ist in Bearbeitung):

Kultur

Kommunikation
Die Benutzung von Bild- und Tonaufnahmegeräten ist auf DRV-Verbandsmaßnahmen in Umkleiden und Duschen untersagt. Sollten Videoanalysen durchgeführt werden, muss vorab das entsprechende Einverständnis der Personen bzw. der Erziehungsberechtigten eingeholt werden (z. B. auf dem Anmeldebogen).

Trainer*innen und Sportler*innen sollten sich unter- und miteinander darauf aufmerksam machen, wenn ihnen eventuelle Fehlverhalten auffallen.

Sprache/Witze
Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Person beziehen, sind zu unterlassen. Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind zu unterlassen.

Körperkontakt
Hilfestellungen sind sportfachlich korrekt vorzunehmen und werden im Vorfeld der Übung transparent kommuniziert bzw. vorgemacht. Es sollte klar abgegrenzt werden, welcher Kontakt in Ordnung ist und welcher nicht. Berührungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen. Körperliche Kontakte, insbesondere zu den Heranwachsenden, (z. B. in den Arm nehmen) müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein. Auch im Hinblick auf Para-Sportler*innen sollte der Körperkontakt gesonderte Betrachtung finden, da diese entweder vermehrten Körperkontakt suchen oder (zur Unterstützung und Sicherheit) benötigen. Vor Trainingseinheiten oder in Elternabenden könnte dies explizit besprochen und exemplarisch durchgeführt werden.

Macht/Einfluss

Machtgefälle
Zwischen Trainer*innen und Sportler*innen besteht ein Machtgefälle, welches nicht ausgenutzt werden darf. Ständige Gespräche und Austauschmöglichkeiten, insbesondere vor und nach Trainingseinheiten/Trainingslagern sollten gewährleistet werden, um Transparenz zu schaffen und falschen Behauptungen entgegenzuwirken. Es werden Fragebögen nach Lehrgängen/Seminaren/Workshops/Trainingslagern verteilt, um das Wohlbefinden der Teilnehmenden abzufragen und Verbesserungen vornehmen zu können. Ein besonderes Augenmerk muss auch hier auf das Para-Rudern gelegt werden, da Handicapsportler*innen, je nach Grad ihrer Behinderung, gewissen Entscheidungen und Handlungen nicht wissentlich zustimmen können.

Sensibilisierung
Jegliche Personenkreise im DRV müssen zielgruppengerecht sensibilisiert und auf eventuelle Macht- und Einflussnahmen aufmerksam gemacht werden. Besonders auf Nähe- und Distanzregularien sollte eingegangen und in Gesprächen/Workshops thematisiert werden. Es muss regionale und unabhängige Ansprechpersonen geben, die bei Fragen und Problemen zur Verfügung stehen. Ziel sollte es sein, in jedem Verein ein*e Ansprechpartner*in zu haben.

Struktur

Räumlichkeiten Regattaplatz
Auf einer Regatta muss sich häufig umgezogen werden. Stehen Umkleidekabinen nicht zur Verfügung, müssen die (Mannschafts-) Zelte entsprechend abgehängt werden oder kleinere zusätzliche Zelte mitgebracht werden. In den Umkleiden sind die Türen zu schließen und auch hier sind Bild- und Tonaufnahmen untersagt.

Räumlichkeiten Duschen und Übernachten
Die Unterbringung in Hotelzimmern ist auf Verbandsmaßnahmen geschlechtergetrennt vorzunehmen. Kinder und Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen. Auch sind die Duschen nur für das eigene Geschlecht zu betreten. Trainer*innen duschen nicht allein mit Kindern und Jugendlichen, auch wenn sie ähnlich alt oder gleichgeschlechtlich sind. Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreten nur im Notfall die Duschen und auch erst nach Anklopfen und Rückmeldung der Personen, die sich in der Dusche befinden. Personen mit entsprechenden Akkreditierungen, Schlüsseln oder Berechtigungen müssen gesondert geschult werden.

Räumlichkeiten Besprechungen
Besprechungen sollten terminiert und nicht „spontan“ stattfinden. Sie finden ebenfalls nicht in Hotelzimmern statt bzw. in einem privaten Bereich (möglichst Hotellobby o.ä.). Es sollte das „Prinzip der offenen Tür“ bzw. ein „Sechs-Augen-Prinzip“ eingehalten werden. Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich der Betreuer*innen mitgenommen.

Hier finden Sie die Materialien, Arbeitshilfen und Mustervorlagen der dsj und des DOSB zur Umsetzung von Maßnahmen in der Prävention, Intervention und Aufarbeitung psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt.  

Materialien und Handlungsleitfäden der dsj.

Handlungsleitfaden vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen.

Was tun in Notfallsituationen? Der DOSB stellt einen professionellen Wegweiser zur Verfügung.

Ehrenkodex
Der Deutsche Ruderverband hat den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ruderjugend entworfen, um ein Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche abdeckt, jedoch insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll den Akteurinnen und Akteuren im Deutschen Ruderverband wie auch in seinen Mitgliedsvereinen Handlungssicherheit verschaffen und diesen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten des Deutschen Ruderverbandes und seiner Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände in Richtung potenzieller Täter/-innen erfolgen, wodurch das Aufmerksamkeitssystem von Ruderverein und Ruderverband verdeutlicht wird.

Führungszeugnis
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Vereins/Verbands muss vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis darf von den Zuständigen im Sportverein/-verband nur eingesehen, nicht abgeheftet oder gespeichert werden. Die Einsicht wird mit Datum dokumentiert und muss spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit gelöscht werden (vgl. auch § 72a SGB VIII). Es ist ratsam das Führungszeugnis nicht pauschal aufzuerlegen, sondern es innerhalb eines Konzepts zu integrieren und den Mitgliedern zu erläutern, warum dies eine sinnvolle Maßnahme sein kann. Dabei sollte deutlich werden, dass es keine Pauschalverdächtigungen gibt, sondern dies u.a. der Prävention und des Kinderschutzes dient. Weitere Informationen zum Umgang mit Führungszeugnissen sind im Download-Bereich "dsj: Orientierungshilfe für rechtliche Fragen" zu finden.

Die jeweiligen Landessportbünde bzw. deren Sportjugenden sind in diesem Themenfeld sehr gut aufgestellt und bieten regionale Workshops dazu an. Bei der Suche nach geeigneten Workshops sind wir gern behilflich. Es ist geplant, dass die DRJ/DRV auch demnächst eine Fortbildung hierzu anbietet.

Für Vereine

Be strong, say NO!
Die Deutsche Ruderjugend spricht sich ganz klar gegen jegliche Form von Gewalt aus, sei sie psychischer, physischer oder sexueller Natur. Mit der Initiative Be strong, say NO! – gegen Gewalt im Sport möchten wir eine „Kultur des Hinsehens“ schaffen, präventiv arbeiten und das Thema in den Mitgliedsvereinen des Deutschen Ruderverbands integrieren.

Safe Sport Plakate
Im Verein auf das Thema aufmerksam machen? Nicht nur mit der Plakette Be strong, say NO! kann eine Kultur des Hinsehens geschaffen werden, sondern auch mit passenden Plakaten. Dazu stellt der DOSB verschiedene Plakatmotive zur Verfügung. Speziell für den Wassersport hat die DRJ zusammen mit der Kanu- und Seglerjugend ein eigenes Plakat entworfen (s.o.). Interessierte Vereine können kostenlos Exemplare bei der DRJ bestellen. Einfach eine E-Mail an jugendschutz@rudern.de schicken (bitte Anzahl und Versandadresse mit angeben).

Schulungsvideos
Mit Hilfe einer Förderung des IOC-Programms Olympic Solidarity haben die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zusammen mit der SchirrmacherGroup sechs Sensibilisierungs- und Schulungsvideos entwickelt. Sie sensibilisieren für das Thema Schutz vor Gewalt im Sport und betrachten verschiedene Facetten psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt. Dabei beziehen sie sich auf unterschiedliche Zielgruppen und Kontexte im Breiten- und Leistungssport. Es wird auch auf die Auswirkungen und Folgen von Gewalterfahrungen auf eine Person aufmerksam gemacht. 

Downloads

dsj: Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
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SPOT FÜR DEN SPORT Wie Sie in Ihrem Verein Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt schützen können.

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Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
  • Bundesweit, kostenfrei, anonym
  • www.hilfeportal-missbrauch.de
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Vera Hemb
  • Jugendsekretärin
  • Ansprechpartnerin für Prävention bei interpersonaler Gewalt im Sport
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Ulrich Tödtmann
  • Ombudsmann für Compliance
  • Prävention sexualisierter Gewalt
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