Revision des WADA-Codes im Mittelpunkt

Journalisten-Workshop der NADA

von Ulrike Spitz, NADA
05.11.2007 - 18:45 Uhr

Die Geschehnisse des Sommers 2007 haben das Thema Doping wie noch nie zuvor einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, nie war das Bedürfnis nach Information größer. Deshalb bot die Nationale Anti-Doping-Agentur NADA am 30. Oktober, kurz vor der Welt-Anti-Doping-Konferenz der WADA in Madrid (15. bis 17. November), in einem eintägigen Workshop Journalisten die Möglichkeit, sich unabhängig von allen aktuellen Ereignissen über juristische, medizinische und wissenschaftliche Hintergründe des Anti-Doping-Kampfes sowie über das Kontrollsystem der NADA zu informieren. NADA-Vorstandsvorsitzender Armin Baumert, Kuratoriumsvorsitzender Hanns Michael Hölz und die leitenden hauptamtlichen Mitarbeiter standen den Journalisten für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Natürlich galt großes Interesse dem Thema Revision des WADA-Codes mit seinen Anhängen, den so genannten International Standards. In Madrid wird der dritte  Entwurf diskutiert, in den einige Anregungen der deutschen Position eingeflossen sind, zum Beispiel die spezielle Betrachtungsweise minderjähriger Sportler, die des Dopings überführt wurden. Das spannendste Thema aber wird die so genannte Ein-Stunden-Regelung sein, die im Entwurf der International Standards vor Testing nach wie vor vorgesehen ist, aber in Madrid noch einmal heiß diskutiert werden dürfte. NADA-Justitiarin Anja Berninger legte den Journalisten dar, weshalb die NADA in Abstimmung mit dem DOSB und dem BMI gegen diese Regelung votiert hat und in Madrid auch erneut dagegen votieren wird.

Die Ein-Stunden-Regelung besagt, dass der Sportler in seinen vierteljährlichen Übersichten im Voraus für das jeweils nächste Vierteljahr eine Stunde pro Tag benennen muss, in der er für Dopingkontrollen an dem von ihm genannten Ort zur Verfügung steht. Das erhöht den Aufwand für Sportler und die kontrollierenden Organisationen
enorm, schränkt den Sportler weiter ein, schwächt aber gleichzeitig den Kampf gegen Doping. Denn der Sportler kann seine Kontrollen praktisch planen. Zwar kann er theoretisch zu jeder Zeit, also auch außerhalb dieser Stunde kontrolliert werden. Wenn er aber nicht erreichbar ist, hat das keine Konsequenz. Bei den geringen Abbauzeiten moderner Dopingmittel kann er also bei geschickter Planung eine größere Zeitspanne einplanen, in der er ungestraft Kontrollen vermeiden kann – er ist dann einfach nicht aufzufinden. Die Befürworter dieser Regelung heben darauf ab, dass Meldepflichtverstöße dadurch klar festzustellen und leicht zu ahnden sind: Steht der Sportler in dieser Stunde nicht zur Verfügung, hat er eben gegen seine Meldepflicht verstoßen. Doch aus deutscher Sicht sind die Nachteile dieser Regelung erheblich.

Professor Wilhelm Schänzer vom Institut für Biochemie in Köln informierte die Journalisten über Neues aus der Analyse, zum Beispiel den Testosteron-Nachweis durch die Isotopen-Massenspektrometrie, mit deren Hilfe in diesem Sommer bereits einige Sportler des Dopings überführt worden sind. Schänzer machte auch noch einmal deutlich, wie komplex und aufwendig es ist, Erythropoietin im Urin nachzuweisen. Gute Nachrichten brachte er mit, was den Nachweis von Wachstumshormon betrifft: Der Test wird spätestens zu Jahresbeginn einsetzbar sein. Hingegen ist noch nicht in Aussicht, wann es möglich sein wird, Doping mit Eigenblut direkt nachzuweisen; somit bleibt es vorerst dabei, dass Blutaustausch bislang nur nachweisbar ist, wenn Fremdblut verwendet wird.

Ein weiteres Thema waren die medizinischen Ausnahmegenehmigungen, die die NADA auf Antrag der Sportler ausstellen kann. NADA-Vorstandsmitglied Sebastian Thormann, Arzt und früherer Weltklasse-Ruderer, sowie NADA-Abteilungsleiterin Marlene Klein informierten über die Verfahren  für  Standard-Ausnahmegenehmigungen (TUE Therapeutic Use Exemptions) und für vereinfachte Ausnahmegenehmigungen. Das TUE-Komitee der NADA muss nach WADA-Vorgaben aus mindestens drei Ärzten mit Hochleistungssport-Erfahrungen  (die NADA hat derzeit acht) aus verschiedenen Fachrichtungen bestehen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, urteilt keiner der Ärzte über Athleten aus seinem Verband. Für das Erteilen einer Genehmigung müssen mindestens drei Ärzte der gleichen Meinung sein. Die NADA legt dabei z. B. bei Asthma-Sprays strengere Maßstäbe an als die WADA und verlangt eine Lungenfunktionsprüfung.

NADA-Abteilungsleiter Matthias Blatt stellte das künftige Kontrollsystem der NADA vor, das nicht nur mehr Trainingskontrollen vorsieht, sondern sie auch anders als früher verteilt. Die NADA wird sich mehr und mehr auf die Spitzenathleten konzentrieren und dort gezielt nach Saisonplanung, Saisonhöhepunkten, Verdachtsmomenten, auch nach Gefährdung der Sportart  und Ähnlichem kontrollieren. Die Athleten der zweiten Reihe werden selbstverständlich auch weiterhin kontrolliert, mindestens so umfangreich wie bisher. Auch sie können jederzeit unangemeldet aufgesucht werden.