Sicherheitsdiskussion: Von einem, der Zweifel hat, ...
... ob es im Vorstand des DRV überhaupt eine Richtung in der glücklicherweise stärker werdenden Sicherheitsdiskussion gibt. Prof. Dr. Arnim Nethe redet permanent davon, dass eine gute Ausbildung der Schlüssel zu mehr Sicherheit beim Rudern ist. So weit, so richtig. Er müsste nur noch auf ein Kompendium oder eine Richtlinie verweisen können, wo der Stoff einer Sicherheitsausbildung zusammengetragen ist. Auch müssten die Lehrenden zum Thema Sicherheit umfassend ausgebildet sein. Bei beidem hapert es aber gewaltig.
Dabei ist die Richtung durch die Grundgesetz genannte Satzung des DRV eigentlich vorgegeben. Dort heißt es nämlich seit geraumer Zeit in § 2 f), dass es einer der Zwecke des Verbandes sei (sic!), Sicherheitsrichtlinien für die Sportart Rudern zu erarbeiten.
Deswegen haben wir von der Ruderriege des Turnvereins Waidmannslust an den Vorstand des DRV den Antrag gerichtet, er möge auf dem Deutschen Rudertag in Schweinfurt berichten, wann mit der Bekanntgabe der in der Satzung des DRV als Vereinszweck festgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien zu rechnen ist. Wir denken dabei weniger an gesetzesähnliche Vorschriften als an eine Anleitung zu sicherem Handeln.
Es gibt außer dem Paragrafen des Grundgesetzes ein weiteres starkes Moment für die Herausgabe einer nationalen Sicherheitsrichtlinie, nämlich die FISA-Mindestrichtlinien für sicheres Rudern. In dem Papier regt die FISA die nationalen Organisationen an, selbst geeignete Sicherheitsrichtlinien herauszubringen. Ich habe Prof. Dr. Arnim Nethe die deutsche Übersetzungiii der FISA-Richtlinien für Sicherheit beim Rudern persönlich in die Hand gedrückt. Es steht aus, dass er auf deren Existenz eingeht.
Dort, wo es sich nicht vermeiden ließ, sind Teile der FISA-Richtlinie sogar in die RWR eingegangen. Ich meine die Forderung, dass neue Rennboote notschwimmfähig sein müssen. Im Gig-Bereich dagegen schneidert man am Mindestgewicht der Boote herumiv, anstatt auch dort notschwimmfähige Boote zu fordern. Provozierend gefragt: Sind die Empfehlungen des DRV bei Bootsbestellungen vernachlässigbar?
Im Wesentlichen höre ich aus dem Vorstand des DRV immer zwei Argumente, die gegen die Herausgabe einer Verbandsrichtlinie für mehr Sicherheit beim Rudern sprächen:
- Erstens seien die Bedingungen in den Ruderrevieren zu unterschiedlich, um von einer einzigen Sicherheitsrichtlinie erfasst zu werden. Dass die Boote notschwimmfähig sein oder gemacht werden sollen und dass man sich vor der Ausfahrt um Wetterprognose und Wasserstand kümmern sollte, passt wohl in jede Richtlinie. Auch dass eine Fahrordnung für das Heimatrevier aufgestellt werden soll, wie schon von Martin Koch gefordert, ist auf jeden Fall eine Grundlage für sicheres Handeln. Daneben gibt es noch viele andere allgemeingültige Sicherheitsratschläge, beginnend mit der Sicherheitsausstattung von Trainerbooten bis zum einfachen Festbinden von Gepäck im Boot.
- Das zweite Argument, man wolle die Vereinsvorstände vor den juristischen Folgen schützen, die zu befürchten sind, wenn die Sicherheitsrichtlinien nicht befolgt wurden, bewegt sich – mit Verlaub – an der Grenze zum Unsinn. Im Vordergrund muss wohl die Unfallverhütung, der Schutz von Leib und Leben der Aktiven stehen. Dass fehlende Sicherheitsrichtlinien nun wirklich kein Schutz vor rechtlichen Folgen sind, hat die jüngste Vergangenheit leider all zu schmerzlich gezeigt.
In diesem Sinne: Rudern - mit Sicherheit mehr Spaß!