Sicherheitsdiskussion: Der Hund ist nutzlos, den man zur Jagd tragen muss.

von Eberhard Nabel
27.07.2010 - 21:03 Uhr
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Lieber Prof. Dr. Arnim Nethe,

wir haben es hier mit einem der seltenen Fälle zu tun, dass Regelwerk – das DRV-Grundgesetz – und praktischer Bedarf parallel laufen. Dank meiner bei www.sicher-rudern.de öffentlich gemachten Recherchen über netzöffentlich verfügbare Angaben zu Ruderunfällen glaube ich, mir dazu ein Urteil erlauben zu können. Bei etlichen der Unfälle liegt die Vermutung nahe, dass die zerstörten Boote noch schwimmen und die ertrunkenen Kameraden noch unter uns weilen könnten, wenn, ja, wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, wenn die Bremser rechtzeitig ein bisschen mehr Einsicht gezeigt hätten.

Untersucht man die Situation generell, muss man zu dem Schluss kommen, dass der DRV anderen Wassersportverbänden in puncto Sicherheit um Lichtjahre hinterher ist. Ich bin gerne bereit, die Dokumente und die Links zu benennen, die das belegen. Maximal daneben ist, dass die FISA-Sicherheitsrichtlinien von einzelnen Mitgliedern des DRV-Vorstandes offensichtlich weder zur Kenntnis genommen noch gelesen wurden.

Da bleibt dem einfachen Sportler nur die Berufung auf das Regelwerk: Die Vereinssatzung – das Grundgesetz des DRV – ist eine Konstante und erlaubt keine privaten Auslegungen. Wer als Vorstandsmitglied meint, der Satzung nicht folgen zu müssen oder zu können, sollte sein Amt zur Verfügung stellen.

Rudern – mit Sicherheit mehr Spaß

Eberhard Nabel