Sog, Wind und Wellen

    Sog

    Sog ist für Ruderboote gefährlich. Das gilt für alle Erscheinungen in der Strömung, die man mit dem Wort Sog beschreibt.

    Vorsicht bei Engstellen

    Bei Engstellen ist an Brückenpfeilern und Wände oder anderen Wasserbauwerken in der Strömung mit Sog zu rechnen.

    Abstand von Einlaufgittern halten

    Für Kraftwerke und große Industrieanlagen wird Kühlwasser oder in weit größeren Mengen Betriebswasser abgesaugt. Der Steuermann hält von den Einlaufgittern deutlichen Abstand. Diese Entnahmestellen sollen mit Hinweisschildern gekennzeichnet sein.

    Kleines Schiff an großes Schiff

    Sog von großen Körpern

    Diese Strömungserscheinung gibt es auch auf einem Fluß. Ein Ruderboot, das in der Strömung an einem Schiff vorbeifährt, wird infolge dieses Unterdrucks – volkstümlich: infolge des Sogs – in Richtung Schiff gezogen (an die große, weniger bewegliche Masse Schiff herangedrängt) – um so mehr, je stärker die Strömung ist und je näher das Boot an das Schiff herankommt. Das Schiff in der Zeichnung wird übrigens ans Ufer herangedrängt – volkstümlich: herangesogen.

    Ruderboote fahren in der Strömung nicht nahe an Schiffe, Personenschiffe, Anleger, Bagger, Fischfänger, Brückenpfeiler und anderes heran, was in der Strömung liegt oder sich in der Strömung bewegt, damit sie nicht in diesen Sog geraten. Dieser Sog kann so groß sein, dass größere Motorboote noch angezogen werden.

    Sog bei Begegnungsverkehr in engen Kurven

    Sog bei Begegnungsverkehr in engen Kurven

    Wird vor engen Kurven ein langes Berufsschiff oder Schubverband wahrgenommen, so ist damit zu rechnen, dass das Heck dieses Fahrzeug es in Richtung Ufer auswandert und uns den Weg versperrt. Hinzu kommt, dass durch den Sog der Wasserspiegel auch hier erheblich sinken kann. Hier besteht einerseits die Gefahr des Trockenfallens in Ufernähe und andererseits die Gefahr des Sogs durch das Schiff. Eine sichere Vorbeifahrt kann hier nur in der Kurveninnenseite erfolgen.

    Sog in Richtung Schiffsschraube

    Heckwelle

    Motorschiffe saugen große Mengen Wasser von vorn und von beiden Seiten zur Schraube hin an und werfen es als wirbelndes Kielwasser (Schraubenwasser) hinten beschleunigt heraus. Ruderboote fahren nicht vor, aber auch nicht nah neben Schiffen, damit sie nicht in diesen Sog Richtung Schiffsschraube geraten. Der Sog kann so stark sein, dass ein breiter Wasserstreifen bei Schiffsannäherung zu trockenem Ufer wird. So kann bei Schubverbänden in schmalen Flüssen der Wasserspiegel kurzzeitig um mehr als einen halben Meter sinken. Bei Bergfahrt ist dieser Effekt stärker als bei der Talfahrt. Ruderboote fahren dem gemäß bei Schiffsverkehr nicht nahe an einem flachen Ufer. Gleich nach dieser „Ebbe“ geht die Heckwelle als Kurzzeit-Hochwasser über die eben noch trockengelegte Erde hinweg. Besondere Gefahren durch den Sog ergeben sich im Bereich von Stegen die nicht mit dem Wasserspiegel mit abfallen oder ansteigen, wenn zu diesem Zeitpunkt Boote bereits eingesetzt sind.

    Wind

    Gepäck im Boot

    Stetiger als auch böiger Wind kann ein Boot aus dem angesteuerten Kurs drücken, das Boot seitlich versetzen. Der Steuermann muss diese Windwirkung besonders beim Anlegen vorher bedenken und dann berücksichtigen. Vor Antritt von Fahrten empfiehlt sich das Studium des Wetterberichtes.

    In einem mit Gepäck oder Mannschaft ungleich beladenen Boot, das dem Wind am Bug mehr Angriffsfläche bietet als am Heck oder umgekehrt, muss man ständig gegensteuern oder auf einer Seite überziehen, damit es nicht wegdreht.

    Wind kann auf Seeflächen, aber im Extremfall auch auf gar nicht mal breiten Flüssen unangenehme bis lebensgefährliche Wellen erzeugen.

    Wellen

    Wellen annehmen quer zur Laufrichtung der Wellen

    Kleine Wellen – nicht so hoch, dass sie an die Ausleger und damit ins Boot schwappen – steuert man möglichst senkrecht an und durchschneidet sie gegebenenfalls mit verminderter Fahrt (Halbe Kraft).

    Bei höheren Wellen der Schiff fahrt kommandiert der Steuermann „Ruder – halt!“ und legt das Boot parallel zu den Wellen. Das treibende Boot wird beiderseits mit den Blättern abgestützt, und dabei kippt die Mannschaft mittels Innenhebelwechselseitig-rauf-und-runter das Boot gegen die Wellen an.

    Gefahr, wenn der Bug zum Ufer zeigt

    Der Steuermann achtet darauf, dass das Boot Abstand vom Ufer hat, wenn der Bug dabei auf das Ufer zeigt. Die Wellen drücken das Boot in Richtung Ufer, von dem man unter Umständen auch mit einseitigem Vorwärtsrudern nicht mehr wegkommt. Bleibt nicht genug Platz vor dem Bug, muss man sich bei Herannahen eines entgegenkommenden Schiffes entscheiden, das Boot frühzeitig so zu wenden, dass es mit Bug Richtung Schiff parallel zu den Wellen liegt.

    Sobald wie möglich fährt man dann in das meist ruhige Wasser direkt hinter dem Schiff.

    Auf Wasserstraßen mit künstlichen Ufern, beispielsweise Kanälen mit Spundwänden, können Kreuzwellen entstehen, indem Wellen vom Schiff mit vom Ufer zurückgeworfenen Wellen ineinander laufen.

    Wenn es eben machbar ist, sollte ein Steuermann nicht zwischen Spundwand und Schiff fahren, wenn aber doch, dann nur ganz langsam und mit so wenig Kraft rudern lassen, dass das Boot gerade noch gesteuert werden kann.

    Seen

    Bei Windstille sind Ruderfahrten auf einem See problemlos. Dunkle Wolken am Horizont sind frühzeitige Warner vor Gefahr. Fallwinde von den Bergen können aber ohne solche Vorzeichen in Minutenschnelle die glatte Wasserfläche zu lebensgefährlichen Wellen aufwühlen.

    Nur überqueren, wenn...

    Überqueren eines Sees

    Der Bootsobmann überquert einen See nur, wenn er glatt daliegt und wenn der Bootsobmann überzeugt ist, dass in der doppelten zur Überquerung benötigten Zeit kein wellenwerfender Wind aufkommen wird. Sonst fährt er an dem Ufer entlang, von dem der Wind kommt oder kommen könnte, nicht an dem Ufer entlang, auf das der Wind steht. Er lässt nicht zu, dass der Wind das Boot vom Ufer wegdrückt.

    Wenn die Ufer soweit auseinanderliegen wie beim Bodensee und bei der Müritz darf man Seen überhaupt nicht überqueren.

    Nicht auf den See, wenn...

    Der Bootsobmann geht mit dem Boot nicht aufs Wasser oder legt sofort an, wenn Sturmwarnung gegeben wird (beispielsweise am Bodensee Blinkzeichen: 40 Blitze in der Minute Vorwarnung, 90 Blitze Vollwarnung), wenn sich Schaumkronen zeigen, wenn er sich bei bewegter Wasserfläche unsicher fühlt, und vor allem, wenn auch nur einer im Boot vor der Befahrung abrät. Hat nur ein einziger im Boot Angst, kann das für alle sehr gefährlich werden.

    Vor jeder Fahrt auf einem See erinnert sich der Bootsobmann daran: Wenn die Wellen erst an die Ausleger gischten und ins Boot schwappen, ist es zum Umkehren bereits zu spät. Bei der Wende besteht hohe Gefahr, dass das Boot vollschlägt.

    Aufwind- und wellengefährdeten Gewässern sollte man nur in wasserdicht abgedeckten und abgeschotteten Booten rudern.

    Bei widrigem Wetter und nachts

    Um erst gar nicht in schlechtes Wetter zu geraten empfiehlt es sich auf jeden Fall rechtzeitig vor Antritt der Fahrt einen aktuellen Wetterbericht einzuholen und im Zweifelsfall die Fahrt erst überhaupt nicht durchzuführen. Bei längeren Fahrten besteht heutzutage die Möglichkeit sich einen aktuellen Wetterbericht, zu bestimmten Uhrzeiten, auf sein Handy als SMS senden zu lassen. Hier gibt es auch einen Service für Schlechtwetterwarnungen. Dieser kostengünstige Dienst lässt sich ganz einfach über verschiedene Internetseiten abonnieren.

    Bei Gewitter geht man mit dem Boot nicht aufs Wasser, bricht man eine Fahrt bei Herannahen einer Gewitterfront sofort ab. Vor Blitzen ist man in einem Auto sicher, in einem Gebäude und liegend im Freien relativ sicher, aber gefährdet unter einzelnen Bäumen und vor allem in einem Boot auf dem Wasser.

    Sturm

    Auch bei Sturm startet man nicht mit dem Ruderboot. Eine Fahrt bricht man sofort ab, wenn der Wind Äste abreißt, das Boot stark versetzt, Wellen bis an die Ausleger aufwirft, wenn man nicht mehr gegen den Wind anrudern kann.

    Bei Sturm muss man die Boote an Land rechtzeitig sichern. Es gibt Erfahrungen, dass ein Sturm Gigvierer vom Boden gehoben und ein ganzes Stück entfernt an Steine geschmettert hat.

    Nebel

    Bei unsichtigem Wetter – darunter fällt auch Nebel und im Extremfall Schneetreiben – wird nicht gerudert. Über Gewässern können Nebelbänke vor allem im Frühjahr und Herbst völlig die Sicht nehmen. Ein Ruderboot wird dann zum Hindernis für die Schiff fahrt – nicht zu sehen und auch auf dem Radarschirm kaum zu entdecken. Auch Gefahren selbst können bei Nebel viel zu spät erkannt werden.

    Dunkelheit

    Rudern ist eine Sportart die am Tage betrieben wird. Bei Dunkelheit wird nicht mehr gerudert. Jede Fahrt endet vor Eintritt der Dämmerung. In der Vergangenheit gab es bereits mehrere schwere Unfälle, wo leise herankommende Motorschiffe Ruderboote in der Dämmerung überfahren haben.

    Für Ruderboote ohne ausreichende Beleuchtung besteht nachts „Fahrverbot“.

    Für Nebel und Dämmerung gilt die Regel: Fahrt abbrechen

    Sobald man Ufer, Bojen, Tonnen, Schwimmer oder Schiffe nicht mehr ganz deutlich sieht, bricht der Bootsobmann die Fahrt ab. Für die Dunkelheit kann die Ruderordnung des Vereins Ausnahmen für ganz bestimmte Fahrten mit bestimmten Auflagen zulassen, beispielsweise auf bekannten Strecken mit vom Ruderwart bestimmten erfahrenen Bootsobleuten, die das Steuer nicht an andere abgeben dürfen. Die Boote müssen ein weißes Rundumlicht haben, das von allen Seiten gut sichtbar ist. Dies ist nach der BinSchStrO vorgeschrieben. Zur Sicherheit empfiehlt sich zusätzlich vor Antritt der Fahrt einen Radarreflektor am Ruderboot anzubringen. Moderne Radarreflektoren wiegen nur wenige Gramm und sind nicht größer als eine Taschenlampe.

    Ausnahmen:

    Es gibt Bereiche auf Bundeswasserstraßen die nachts und bei unsichtigem Wetter neben der entsprechenden Beleuchtung, nur von Fahrzeugen mit Funk befahren werden dürfen. Für Nachtfahren auf solchen Gewässern bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden.

    Auf vielen Bundeswasserstraßen wird rund um die Uhr gefahren, dass heißt die Berufsschiff fahrt fährt nachts und bei unsichtigem Wetter meist unter Radar. Dann werden diese Schiffe über den Radar-Bildschirm gesteuert. Nach außen wird im Regelfall nicht geschaut. Vor Kurven und vor unübersichtlichen Stellen sowie vor Abzweigungen oder Hafeneinfahrten geben unter Radar fahrende Schiffe meist Schallsignale (3 unterschiedliche hohe Töne).

    Broschüre „Bootsobleute und Steuerleute“