Schifffahrtsschleusen

Schleusen gibt es in den unterschiedlichsten Arten und Größen. Schleusen mit einem Schleusenhub von mehr als 10 Metern sind auch keine Seltenheit. Es gibt sie als manuell zu bedienende Schleusen. Hier ist noch die Muskelkraft des Schleusenpersonals gefordert. Diese Art des Schleusens ist nicht nur kräfteraubend, sondern dauert auch länger als automatisierte Schleusungen. Bei den halbautomatischen Schleusen wurden die durch Muskelkraft zu bedienenden Kurbeln und Hebel später durch Elektromotore ersetzt.

Bei später gebauten kommt die Hydraulik zum Einsatz, die heutzutage elektronisch geregelt wird. Die modernsten Schleusen heutzutage werden fernbedient. Entweder durch das Schleusenpersonal mittels einer Funkfernsteuerung oder die komplette Schleuse wird über Videokameras von einer anderen Schleuse zentral fernbedient.

Durch die Einrichtung von Boots- bzw. Sportbootschleusen wurde nicht nur eine Erleichterung für Wassersportler erreicht, sondern in Zeiten mit Niedrigwasser in den Flüssen, wird durch die Sportbootschleusen Wasser eingespart.

Diese Sportbootschleusen werden entweder durch das Schleusenpersonal bedient oder man muss sie selbst bedienen, wie beispielsweise an der gesamten Mosel. Dort sind alle Sportbootschleusen automatisch zu bedienen.

Schleusenzeiten

Auch die Schleusenzeiten sind nicht überall gleich. Schleusen mit starkem Berufsverkehr sind rund um die Uhr besetzt. Andere haben je nach Jahreszeit unterschiedliche Öffnungszeiten.

Die generelle Benutzung von Schleusen durch Ruderboote wir durch die BinSch-StrO geregelt.

Bis zur Einfahrt

Das Schleusenpersonal richtet die Schleusungen nach der Berufsschiff fahrt und zieht dabei die Personenschiffe und andere Schiffe mit Vorrang (Schiffe mit einem roten Wimpel am Bug) vor. Wenn die Rudergruppe keinen Landdienst hat, der sich auch um Schleusungen kümmert, steigt der Bootsobmann aus und meldet sich beim Schleusenpersonal. Nach Möglichkeit sollte das Schleusenpersonal auch alle weiteren Schleusen an diesem Fahrttag verständigen. Eine Erleichterung und Einsparung von Schleusenzeit erreicht ein gut vorbereiteter Bootsobmann, wenn er rechtzeitig vor Erreichen der Schleuse, die Schleusung per Handy anmeldet.

Verbot der Einfahrt in die Schleuse oder wenn man in der Schleuse ist. Verbot der Ausfahrt aus der Schleuse.
Erlaubnis zum Einfahren in die Schleuse oder wenn man in der Schleuse ist. Erlaubnis zur Ausfahrt aus der Schleuse.

Wichtige Signaltafeln für das Durchfahren von Schleusen

– hauptsächlich bei alten Schleusen noch gebräuchlich.

Einfahrt in die Schleuse

Auch wenn das Schleusenpersonal zum Einfahren auffordert, niemals vor der Berufsschiff fahrt in eine Schleuse einfahren. Auf Aufforderung des Schleusenpersonals nur dann hinter Schiffen einfahren, wenn dahinter – nicht daneben – die Möglichkeit besteht, das Boot in ganzer Länge am Bug und am Heck mit Paddelhaken an Leitern oder ähnlichem zu halten. Auch darf nicht zu dicht hinter der Berufsschiff fahrt eingefahren werden.

In der Schleuse

Die meisten Schiff fahrtsschleusen leiten das ein- und ausströmende Wasser so, dass es kaum Strömung oder Strudel bildet. Wenn nicht gleichzeitig Schiffe geschleust werden, liegt man darin am besten mit ausgelegten Rudern mitten zwischen den Schleusenwänden. Leider trifft dies nicht bei allen Schleusen zu. Bei einigen kann das einströmende Wasser nicht dosiert werden. Hier kann es insbesondere beim Aufschleusen zu Wasserwirbeln oder zu einer kleinen Welle in der Schleusenkammer kommen. Viele Bedienstete von Schleusen aber fordern nach der Verkehrsregel für das Verhalten in Schleusenkammern, dass auch Sportboote an den Schleusenwänden festmachen müssen.

Falls dies verlangt wird oder erforderlich ist, gilt folgender Grundsatz immer zu beachten:

  • Leinen nie fest belegen!

Leinen müssen immer so gefiert werden, dass sie jederzeit schnell gelöst werden können. Näheres siehe bei der nachfolgenden Beschreibung des Schleusungsvorganges.

Beispielhaft wird das hier als Talfahrt nachfolgend beschrieben:

Warten vor dem Schleusenstopp

Davor halten

Auf keinen Fall über das Stoppschild „rot umrandetes Gebot mit waagerechtem Balken“ hinaus näher an die Schleuse heranfahren. Bevor das Schleusen möglich ist, davor so liegen bleiben oder am Ufer festmachen, dass die Schiff fahrt nicht behindert wird. Hat eine Schleuse mehrere Schleusenkammern (eine für die Berufsschiff fahrt z. B. für Schiffe über 40 m Länge und eine für kleine Schiffe und Sportboote) so kann es durchaus sein, dass bei Frequentierung der großen Schleusenkammer die Ruderboote noch mit in die große Kammer dazugenommen werden.

Übrigens im gesamten Bereich der Schleuse gilt ein generelles Überholverbot. Ruderboote die nicht Schleusen wollen, dürfen im gesamten Schleusenbereich nicht stilliegen.

Drempel – Wasserstand bei der Einfahrt in die Schleusenkammer
Drempel – Wasserstand bei der Ausfahrt aus der Schleusenkammer
  1. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, Boote nicht nebeneinander legen, sondern hintereinander an den Schleusenwänden festmachen.
  2. Gelbe senkrechte Striche an beiden Schleusenwänden nahe am Obertor: Beim Absinken des Wasserspiegels taucht vom Obertor bis zu dieser Markierung ein Drempel (eine hohe Schwelle) aus dem Wasser auf. Soweit einfahren, dass auch das Steuer über diese Markierung hinweg ist.
  3. Gelbe senkrechte Markierung an beiden Schleusenwänden nahe am Untertor: Beim Aufgehen klappen die Flügel des Untertores bis zu diesem Punkt in die Wand hinein. Der Bug darf diesem Untertor nicht zu nahe kommen
  4. Mit Paddelhaken (Peikhaken) das Boot möglichst an einer Leiter in der Schleusenmauer, sonst an Ringen, Kreuzen, Klampen, senkrechten Stangen halten und den Paddelhaken mit sinkendem Wasser immer tiefer einhaken – wenn möglich, an Bug und Heck, sonst bei Talschleusung am Heck (siehe aber Ausfahrt hinter Schiffen). Das soll nicht der Steuermann tun, er muss sich rundum auf alles konzentrieren, was sich beim Schleusen tut.
    • Leinen nicht fest belegen
  5. Boot nicht mit der Leine fest belegen. Sonst hängt es beim Absinken an der Schleusenmauer, so ähnlich wie mit verhakten Dollenstift. Oder beim Aufschleusen wird das Boot unter Wasser gezogen und kentert. Leinen dürfen nur lose belegt werden, so dass sie jederzeit sofort wieder gelöst werden können.
  6. Ständig darauf achten, dass Ausleger und Dollenstifte beim Absinken von Wasser und Boot nicht in Leitern oder anderen Nischen in der Schleusenwand hängen bleiben.
    • Ruder nicht beidseitig lang
  7. Wenn möglich, Ruder zur Wasserseite auslegen, nicht lang nehmen. Griffe in der Hand behalten, damit man das Boot abstützen kann.
  8. Schwimmpoller sind nicht für Ruderboote ausgelegt. Ohne entsprechende Last können diese sich verhaken und einen Nachlauf von bis zu 20 - 30 cm in der Höhe haben. Auch hier gilt: Leinen nicht fest belegen.
  9. Wenn Boote nebeneinander liegen müssen: Ausleger nicht ineinander verhaken. Die Boote müssen jederzeit schnell voneinander frei kommen können.
  10. Das Schleusen ist für Frühstückspausen oder Ruhepausen im Boot ungeeignet. Es erfordert ständige Reaktionsbereitschaft.
Boot nicht an Dollenstiften aufhängen!

Ausfahrt

Nicht schon ausfahren, wenn das Tor aufgeht, sondern warten bis die Ampel Grün zeigt.

Hinter einem herausfahrenden Schiff

Hinter einem herausfahrenden Motorboot, insbesondere Berufsschiff ist das Wasser sehr stark verwirbelt (man spricht hier von Schraubenwasser). Das führt bei unzureichendem Abstand dazu, dass das Ruderboot aus dem Ruder läuft. Man sollte aus Sicherheitsgründen hier einen Abstand von mindestens 50 - 100 Metern lassen.

Strömungen vom Wehr her

Unterhalb mancher Schleusen kann es Probleme dort geben, wo das Ruderboot auf Strömung vom Wehr oder Kraftwerk trifft. Möglich sind starke Wirbel, möglich ist beispielsweise auch Strömung, die das Boot nach Steuerbord drückt, obwohl es einer Linkskurve folgen müsste. Der Steuermann lässt sofort nach der Schleusenausfahrt rudern, damit das Boot gesteuert werden kann. Bei unbekannten Schleusen sollte sich der Bootsobmann das Unterwasser vor dem Schleusen ansehen.

Wichtige Signale für das Durchfahren von Schleusen

Broschüre „Bootsobleute und Steuerleute“