Staustufen

Unter Staustufen werden hier kleine Wehre ehemaliger Wassermühlen ebenso verstanden wie riesige Betonbauwerke im Strom.

Anfängern vorher erklären

Staustufen überwinden erfordert Kenntnisse und Erfahrung. Hat man Anfänger im Boot, muss man ihnen vorher erklären, was bevorsteht und wie sie sich verhalten sollen. Staustufen überwindet man mit Umtragen, Bootsschleppe, Bootsgasse, Bootsschleuse, Schiff fahrtsschleuse. Bis auf wenige Besonderheiten bei stromauf wird dieses jeweils abwärts beschrieben.

Umtragen

Wo keine andere Möglichkeit vorhanden ist und Boote umgetragen werden müssen, kommt dieses Unglück selten allein. Oft sind dort die Ufer zum Anlegen und Herausnehmen ebenso wie zum Wiedereinsetzen nach mühsamer Schlepperei wenig geeignet.

Wenn das Boot aus dem Wasser genommen ist, zunächst die Einsetzstelle und den Weg dahin erkunden. Dann Ruder, Steuer, Gepäck und schließlich das Boot dahin tragen und das Boot einsetzen. Sind mehrere Boote unterwegs, wird jedes Boot von möglichst doppelt so vielen Ruderern getragen, wie es Ruderplätze hat.

Bootsschleppe

Boot halb tragen, halb fahren
Bootsschleppe

Die Bootsschleppe ist dazu da, dass man die Boote nicht zu schleppen braucht: Mit einer Lore auf Schienen oder einem Wagen auf festem Weg kann man die Boote vom Ober- zum Unterwasser oder umgekehrt transportieren. Schienen oder Weg führen oben und unten ins Wasser. So kann man Lore oder Wagen an Kette oder Seil gehalten ins Wasser rollen lassen und beladen mit dem Boot wieder herausziehen.

Beim Umgang mit der Bootsschleppe ist einiges zu beachten:

  1. Anlegen, Riemen und Skulls aus den Dollen, Boot an der Bugleine halten.
  2. Prüfen, ob der Wagen so breit gebaut ist, dass die Außenhaut des gleich darauf liegenden Bootes nicht eingedrückt wird (wie in Hängeböcken im Bootshaus). Bootswagen sind häufig für 90- und 100 cm Boote zu schmal. Wenn man nicht ganz sicher ist: handeln wie unter Punkt 8 beschrieben.
  3. Wagen an der Kette gehalten ins Wasser rollen lassen. Boot an der Bugleine geführt auf Mitte Wagen einschwimmen.
  4. Kette und Bugleine zugleich ziehen: das Boot legt sich auf den Wagen und kommt darauf aus dem Wasser.
  5. Am Scheitelpunkt zwischen oberem und unterem Anleger Kette nach rückwärts nehmen und damit den Wagen bremsen, wenn er zum Einsetz-Anleger rollt.
  6. An Kette und Heckleine Wagen und Boot ins Wasser rollen lassen, bis das Boot schwimmt.
  7. Den Wagen unter dem Boot her aus dem Wasser ziehen und zu seinem Abstellplatz zurückfahren.
  8. Wenn der Wagen (die Lore) so schmal gebaut ist, dass die Bootshaut darauf eingedrückt werden kann: Auf dem Wagen nur den schmalen Bug einschwimmen. Wagen mit aufliegendem Bug aus dem Wasser ziehen. Das Heck des Bootes bis zum Wiedereinsetzen tragen. Achtung: Bevor die Heckträger beim Einsetzen das Boot loslassen, erst überzeugen, dass das Boot sich nicht dabei noch so auf den Wagen legt, dass die Außenhaut eingedrückt wird.

Eine Bootsgasse ist ein schmaler Betonkanal, in dem Boote mit deutlichem Gefälle und entsprechender Geschwindigkeit vom Oberzum Unterwasser „hinunterrutschen“, aber auch vom Unter- zum Oberwasser getreidelt werden.

Das Boot bleibt in der Mitte

Schikanen am Betonboden zwingen das durchschießende Wasser, über die ganze Länge der Bootsgasse je eine Walze links und rechts zu bilden. Diese bei den Querwalzen drücken das Boot ständig zur Mittelachse, so dass es an den Seitenwänden nicht anstößt.

Kanugassen mit einer Breite bis 1,30 m sind für Ruderboote völlig ungeeignet. Zum Befahren der beiden 1,30 m breiten Rudergassen auf der Weser zwischen Minden und Bremen wird auf „Bootsgassen“ mit vielen Einzelheiten dazu im Anhang und Bootsgassen verwiesen.

Für Ruderboote die breiten Universalgassen

Für Ruderboote geeignet sind die 2,30 m breiten Universalgassen. Einige davon sind ständig durchströmt. Andere sind mit einem Schütz verschlossen, das man mit Knopfdruck öffnet. Das Wasser strömt in die Gasse, und man hat mindestens eine Minute Zeit zum Hinunterrutschen oder Treideln, bis sich das Schütz wieder schließt.

Schmale Boote nur treideln

Die 78-cm-Boote sind nicht lagesicher genug und sollten auch abwärts getreidelt werden. Beschrieben wird, was bei der Abwärts-Fahrt mit 90- und 100-cm-Booten zu beachten ist:

  1. Unerfahrene Mannschaft bei der Zufahrt zur Bootsgasse üben lassen: Skulls/Riemen langgenommen parallel zum Boot am Innenhebel halten, ausbalanciert im Boot sitzen, nicht umdrehen, keine hastige Bewegung.
    • Alles gründlich ansehen
  2. Anlegen. Bootsgasse ansehen. Falls vorhanden, Beschreibung lesen und danach handeln. Zunächst Strömung im Auslauf ansehen, wo nach der Durchfahrt die Blätter wieder in Ruderstellung gebracht werden sollen. Eventuell dort Treibgut entfernen. Wenn es Probleme im Auslauf geben kann, treideln oder notfalls umtragen.
  3. Bei Bootsgasse mit Schütz eventuell einmal Strömung ohne Bootsfahrt in Gang setzen.
    • Ausbalanciert ruhig sitzen
  4. Einfahrt (mit Schütz erst, wenn die Ampel auf Grün springt): Boot in Fluchtlinie zur Gassen-Einfahrt in langsamer Fahrt. Skulls/Riemen lang. Mannschaft sitzt ruhig im Boot und hält Skulls/Riemen parallel zum Boot.
  5. Durchfahrt: Ausbalanciert sitzen bleiben, nicht steuern.
  6. Ausfahrt: Vom Bug beginnend, lässt der Steuermann die Ruder vornehmen und rudern. Er manövriert entsprechend dem, was er vorher – siehe unter 2. – angesehen hat.
    • Immer nur ein Boot
  7. Mit oder ohne Schütz: Immer nur ein Boot in der Gasse und in deren Auslauf. Wenn mit Schütz: Nach dem einen Boot das Schütz schließen, abwarten und danach erneut Knopf drücken für das nächste Boot, wenn der Auslauf frei ist.

Zufahrt zur Staustufe vom Oberstrom

Verbot der Durchfahrt (Schild oder Tonne)

Schild oder Tonne „Verbot der Durchfahrt“ vor dem Wehr

Auf der Fahrt zu einem Wehr kommt man zu dem allgemeinen Schild „Verbot der Durchfahrt“ oder auch zur rot-weiß-roten Tonne. Der Bereich hinter den Tonnen oder hinter dem Schild darf auf keinen Fall befahren werden. Besondere Gefahren bestehen hier schon bei erhöhtem Wasserstand, insbesondere durch Wasserwalzen, Unterströmungen oder Treibgut, selbst wenn die Schiff fahrt noch nicht gesperrt ist.

Hinweis auf ein Wehr

Hinweisschild auf ein Wehr

Man kommt überhaupt nicht in diesen Bereich, wenn nach dem Hinweisschild „auf ein Wehr“ nur dem rotgerandetem Gebotszeichen mit schwarzem Richtungspfeil gefolgt wird. Wird diesem Richtungspfeil gefolgt, so gelangt man zum Schleusenkanal oder zur Boots- oder Schiff fahrtsschleuse, sofern vorhanden auch zur Bootsschleppe oder zur Bootsgasse.

Richtungspfeil

Richtungspfeil

Neben dem Richtungspfeilen können auch noch zusätzliche Informationen durch Zusatzschilder angebracht sein. So zum Beispiel: „Bootsschleuse“, „für Sportboote“, „für Fahrzeuge bis 40 m Länge“ oder „für Kleinfahrzeuge“.

Frei für Ruderboote

Frei für Ruderboote

Befinden sich im Ober- und Unterwasser von Wehren oder Schleusen die nebenstehend abgebildeten Hinweisschilder „Frei für Ruderboote“, so befinden sich neben diesen Schildern Bootsumsetzanlagen, die das Umtragen von Ruderbooten ermöglichen.

Je nach Revier besagt die BinSchStrO, dass Kleinfahrzeuge, die von Hand eingesetzt oder herausgehoben werden können, die vorhandenen Bootsumsetzanlagen benutzen müssen.

Broschüre „Bootsobleute und Steuerleute“