Vereins-Ruderordnung
Es gibt sehr unterschiedliche Ruderordnungen (Fahrtenordnungen) bei den Vereinen. Die Unterschiede sind auch darin begründet, dass die Ordnungen für verschiedenartige örtliche Ruder-Gegebenheiten formuliert worden sind.
Was die Ruderordnung eines Vereins regeln kann, ist nach Bereichen sortiert.
Bootsbenutzung, Verantwortung
- Wer darf in welchen Booten rudern, wer entscheidet das?
- Wer darf welche Boote steuern, wer darf Bootsobmann sein?
- Wie gelangt man zur Steuerberechtigung?
- Wer im Verein prüft die Steuerbefähigung, und in welcher Form wird die Steuerberechtigung erteilt?
- Wie gelangt man zur Obmannsberechtigung?
- Wer im Verein prüft die Obmannsbefähigung, und in welcher Form wird die Obmannsberechtigung erteilt?
- Eintragungen ins Fahrtenbuch vor und nach der Fahrt, dabei Kennzeichnung des Bootsobmannes.
- Was ist zu tun, wenn vor der Fahrt am Boot Schäden festgestellt werden?
- Was ist unterwegs und nach der Fahrt zu tun, wenn es zu Bootsschäden und Unfällen auf dem Wasser kommt? Anweisungen für Meldungen, Protokolle.
Bootsausrüstung
- Nur mit zum Boot gehörigen/passenden Skulls und Riemen rudern.
- Mitnahme von Zubehör, Flagge, Rettungswesten bei bestimmten Fahrten.
Verkehrsregeln
Die Verkehrsvorschriften für das jeweils befahrene Gewässer (speziell genannt, die vor dem eigenen Bootshaus gültigen) befolgen.
Hinweis: Es ist überflüssig und nicht ungefährlich, einzelne Verkehrsvorschriften in der Ruderordnung zu zitieren, weil man nicht alle wichtigen darin unterbringen kann.
Klarstellen, wie die vom Gesetzgeber geforderten Verantwortlichen beim Rudern genannt werden: Der Bootsobmann ist der Schiffsführer, der Steuermann ist der Rudergänger im Sinne der Verkehrsvorschriften.
Verbot, in Einern und in Booten, in denen der Steuermann nicht in Fahrtrichtung sitzt, Musikspielgeräte mit Kopfhörern (Walkmen) mitzuführen.
Für Fahrtenrudern vom Steg zum Steg des Bootshauses spezielle Richtlinien des Vereins für Strecken, Brückendurchfahrten, Hindernisse im Hausgewässer.
Spezielle Hinweise für Fahrten bei Dunkelheit, die z.B. enthalten können:
- Wer genehmigt die Fahrten von der Vereinsseite her?
- Wer bestimmt die Bootsobleute hierfür?
- Ist zur vorschriftsmäßigen Beleuchtung noch weiteres Zubehör mitzuführen.
Ruderverbot ab einem bestimmten Pegelstand; Schifffahrtssperren beachten.
Wanderfahrten
Begriff Wanderfahrt, Abgrenzung vom Fahrtenrudern;
Hinweis: Vorschlag für Abgrenzung im Buch des deutschen Ruderverbandes „Wanderrudern – Fahrtleiter und Wanderruderwart“,
Anmeldung von Wanderfahrten, Reservierung von Booten und Transportmitteln.
Vorschriften für die Bootsausrüstung bei Wanderfahrten.
Wer beauftragt den verantwortlichen Fahrtleiter? Welche Voraussetzungen werden für dieses Amt gefordert?
Mindestalter für Bootsobleute bei Wanderfahrten / bei Fahrten auf bestimmten Gewässern.
Eintragung ins Fahrtenbuch vor Fahrtbeginn auch dann, wenn die Fahrt nicht am Bootshaus gestartet wird (auch wegen des Versicherungsschutzes).
Eine Ruderordnung sollte da, wo das Fahrtenbuch in der Bootshalle liegt, angeschlagen oder ausgelegt sein.
Stand: 20.03.2010
