Verkehrsregeln
Nicht einfach auswendig lernen!
So wie Radfahrer und Autofahrer nach einiger Praxis in vielen Situationen des Straßenverkehrs unwillkürlich richtig reagieren, eignen sich das auch Bootsobleute und Steuerleute auf dem Wasser an. Wichtig dafür ist vor allem, dass sie die Regeln nicht einfach auswendig lernen, sondern sich beim Studium jeder Regel die Situation auf dem Wasser vorstellen, in der diese Regel anzuwenden ist. Idealerweise wenn es in eine motorische Handlung übergeht.
Die hier beschriebenen Verkehrsregeln gelten auf allen Bundeswasserstraßen, in wesentlichen Teilen aber auch auf allen anderen Binnengewässern. Im Anhang sind Ausschnitte aus der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) gedruckt.
Die ergänzenden Bestimmungen die auch für Ruderer bedeutsam sind, finden sich unter anderem in den Ordnungen für internationale Flüsse wie Donau, Rhein, Mosel oder für Talsperren. Dies sind:
- Rheinschiff fahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV),
- Moselschiff fahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV),
- Donauschiff fahrtspolizeiverordnung (DonauSchPV) und die
- Talsperrenverordnung
Für den Bereich der See und der Seeschiff fahrtstraßen und des Bodensees gelten andere Bestimmungen.
Grundregeln
Ausweichen und Verkehrsverhalten

- Fahrzeuge der Überwachungsbehörden mit Funkellicht (z.B. Polizei oder Wasserschifffahrtsverwaltung) vor Ruderbooten
- Vorfahrt hat die Berufsschifffahrt
Ruderboote gehören, nach den Rechtsvorschriften, zu den Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb auf dem Wasser, und diese Kleinfahrzeuge müssen der Berufsschiff fahrt ausweichen. Die Berufsschifffahrt hat gegenüber den Kleinfahrzeugen immer die Vorfahrt. Sportboote über 20 Metern Länge sind wie Berufsschiffe zu sehen, d.h. Ruderer sind diesen Fahrzeugen gegenüber ausweichpflichtig.
Die Ausweichregeln der Kleinfahrzeuge untereinander werden nachfolgend unter diesem Kapitel „Kleinfahrzeuge miteinander“ detailliert behandelt.
Aus dem üblichen Sprachgebrauch der Ruderer findet man im folgenden die Worte Schiff fahrt und Schiffe, wo Berufsschiff fahrt gemeint ist, und die Worte Sportboote, Ruderboote für Kleinfahrzeuge.
Die Führer der Berufsschiff fahrt brauchen ihren Kurs nicht nach Sportbooten zu richten, die sich auf dem Wasser bewegen. Vielmehr müssen Sportboote diesen Schiffen rechtzeitig und klar erkennbar ausweichen.
Allgemeine Sorgfaltspflicht
Dafür gibt es in der BinSchStrO die Grundregel für Verkehrsverhalten auf der Wasserstraße die der für den Straßenverkehr ähnelt:
Jeder Verkehrsteilnehmer auf Binnenschiff fahrtsstraßen hat alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiff fahrt gebieten, um insbesondere
- die Gefährdung von Menschenleben,
- die Beschädigung anderer Fahrzeuge oder Schwimmkörper, der Ufer, der Regelungsbauwerke sowie von Anlagen jeder Art in der Wasserstraße oder an ihren Ufern,
- die Behinderung der Schiff fahrt zu vermeiden und
- jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt zu verhindern.
Als Verkehrsteilnehmer ist hier nicht nur die Berufsschiff fahrt sondern auch alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser angesprochen. Jeder also der sich auf einem solchen Gewässer befindet ist Verkehrsteilnehmer. Es ist unerheblich ob das Wasserfahrzeug über einen Maschinenantrieb verfügt oder nicht. Demnach gelten die Vorschriften auch für die Bootsobmänner und Steuermänner.
Der Schifffahrt ausweichen
Wer der Schiff fahrt aus dem Weg rudern soll, muss wissen, wie die Schiffe sich bewegen.
Nur auf einigen wenigen Flußstrecken gilt das Rechtsfahr-Gebot für die Schiff fahrt. Aus der Verkehrsregel, dass Schiffe im Begegnungsverkehr den anderen an Backbord vorbeifahren lassen und eine blaue Tafel an Steuerbord zeigen, wenn es ausnahmsweise anders sein soll, lässt sich aber ableiten: Überwiegend wird bei der Berufsschiff fahrt rechts gefahren.
Auf Kanälen
Für Kanäle ergibt das eine Regel für den Steuermann im Ruderboot:
Rechts fahren und nur abweichen, wenn ein entgegenkommendes Schiff deutlich links, auf der Seite des Ruderbootes fährt.
Für breite Gewässer, wo links, rechts und in der Mitte gefahren wird: Ruderboote bleiben am Rande des Fahrwassers oder fahren auch knapp außerhalb, wenn dort keine Flachstellen und keine Unterwasserhindernisse zu erwarten sind.
Zur Innenkurve hin ausweichen

- Zur Innenkurve hin ausweichen
Auf Flüssen fährt ein Schiff meistens im Stromstrich, also von einer Außenkurve zur nächsten. Der Steuermann weicht mit dem Ruderboot deshalb in Richtung nächste Innenkurve aus (siehe hierzu auch unter Stromstrich, Seite 18).
Der Steuermann muss frühzeitig ausweichen, um den Rudergänger auf dem Schiff zu zeigen, welchen Kurs das Ruderboot nehmen will.
Nie in den toten Sichtwinkel

- Sichtwinkel eines Schiffes
Dieser Rudergänger hat womöglich einen mehrere hundert Meter langen toten Sichtwinkel vor sich (z. B. Containerschiffe oder Schubverbände). Über den weit entfernten Bug hinweg sieht er weit voraus, aber nichts, was sich auf einer breiten und enorm langen Wasserfläche vor dem Bug abspielt. Ein Ruderboot darf niemals in diesen toten Winkel geraten.
Der Steuermann darf die Schiffsgeschwindigkeit und die seines Bootes nicht unterschätzen. Er darf aber auch das Tempo, das er zum Ausweichen mit einigen harten Schlägen erreichen kann, nicht überschätzen.
Fahrverhalten von Berufsschiffen
Zur eigenen Sicherheit beim Befahren von Binnenschiff fahrtstraßen sollte man wissen, dass Berufsschiffe fahrtechnisch nicht wie Kleinfahrzeuge zu sehen sind.
Unter anderem sind die nachfolgend beschriebenen physikalischen Besonderheiten zu beachten:
- Berufsschiffe können, wenn sie in Fahrt sind, (aufgrund ihrer Masse beladen sind das meistens mehrere tausend Tonnen Ladung) nicht sofort stehen bleiben (aufstoppen).
- Je nach Größe und Beladung kann der Anhalteweg mehrere hundert Meter betragen. Viele Berufsschiffe verfügen über keinen Rückwärtsgang. Um aufzustoppen oder Rückwärts zu fahren, müssen diese Schiffe den Motor abstellen und die Maschine in umgekehrter Drehrichtung erneut starten.
- Beim Aufstoppen entsteht vor Schiffen ein Sog in Richtung Schiff.
- Bei Kurswechsel wandert das Heck entgegengesetzt zu dem neuen Kurs aus.
- Wird zur Steuerungsunterstützung das Bugstrahlruder eingesetzt, entsteht im vorderen Bereich neben dem Schiff ein Sog oder Schwell.
Kleinfahrzeuge miteinander
Ausweichen

- Motorboot über 20 m Länge vor Ruderboot (Motorboot über 20 m Länge zählt nicht als Kleinfahrzeug)

- Ruderboot vor Motorboot unter 20 m Länge
Für die Bootsobmänner und Steuermänner ist es auch wichtig zu wissen, wie andere Sportboote mit und ohne Motor untereinander ausweichen müssen und welche generellen Vorfahrtsregeln es dort gibt, um den eigenen Kurs rechtzeitig und klar einzuschlagen zu können.
Kleinfahrzeuge müssen den anderen Wasserfahrzeugen ausweichen. Wenn sich aber Kleinfahrzeuge begegnen oder ihr Kurs sich kreuzt, gelten Regeln die zusammengefasst besagen:
- Windkraft vor Muskelkraft vor Motorkraft
Alle Muskelkraft-Boote fahren beim Begegnen mit der Backbordseite an der Backbordseite des anderen vorbei (also wie beim Ausweichen nach Steuerbord gehen). Im Kreuzungsverkehr gilt rechts vor links wie im Straßenverkehr: Nicht in den Kurs eines Ruderbootes, Kanus oder Paddelbootes fahren, das man an Steuerbord hat, warten oder gegebenenfalls auch wieder nach Steuerbord ausweichen.
Nicht geregelt, aber hoffentlich selbstverständlich: Ein Ruderboot, das stromauf fährt, wechselt nicht kurz vor einem talwärts fahrenden das Ufer. Ein Ruderboot, das stromab fährt, hält sich vom Kurs eines am Ufer bergwärts fahrenden fern.
Kenntnis der Ausweichregeln
Nicht alle Fahrzeugführer kennen die vorgeschriebenen Ausweichregeln, obwohl sie diese nach den gültigen Rechtsvorschriften kennen müssten. Hier sind beispielweise nur einige Problemgruppen angeführt: Führer von Tretbooten, Paddelbooten oder Ruderbooten die diese nur stundenweise mieten. Führer von führerscheinfreien Motorboote (Sportboote unter 5 PS) oder Führer anderer Fahrzeuge die nur selten sich mit diesen auf dem Wasser bewegen.

- Ruderboot vor Segelboot, welches unter Maschinenantrieb fährt.

- Segelboot, Surfbrett oder Kitesurfer vor Ruderboot
Manöver des letzten Augenblicks
Stellt des Bootsobmann oder der Steuermann fest, dass das Vorfahrtsrecht des eigenen Bootes nicht beachtet wird, so ist er verpflichtet, um einen Unfall zu verhindern, ein Manöver des letzten Augenblicks zu fahren. Er muss also versuchen, im letzten noch möglichen Augenblick, das Ruderboot so zu steuern, dass es nicht zu einem Unfall kommt.
Regatten

- Begegnung von Ruderbooten (oder Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb sofern nicht schon vorher aufgeführt. (z. B. Tretboote oder Paddelboote) Nach rechts ausweichen
Auf dem Regattaplatz muss sich der Steuermann die Fahrordnung ansehen oder sich vom Trainer/Mannschaftsbetreuer darin einweisen lassen, bevor das Boot eingesetzt wird. Der Veranstalter erlässt die Fahrordnung für Fahrten zum Start, für Trainings- und Warmruderfahrten. Wer sich strikt daran hält, verhindert Boots-Zusammenstöße und Bootsschäden.
Bestimmte Gewässer
Für die meisten Gewässer gibt es eine Reihe von Sonderbestimmungen. Nur ganz wenige davon sind für Ruderer von Bedeutung. Siehe dazu im Anhang „Bestimmungen für einzelne Gewässer“.
