Brücken

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Sind über den Brückenöffnungen überhaupt keine Schilder zu sehen, sind alle, in der Regel auch von der Gegenseite her, befahrbar.
- Nicht diese Öffnung!
Das allgemeine Verbotsschild über einer Brückenöffnung verbietet auch Ruderbooten, durch diese Öffnung zu fahren. - Das Gebot für die Schiff fahrt, zwischen rot-weiß und weiß-rot die Brücke zu passieren, gilt grundsätzlich auch für Ruderboote.
- Durchfahrt unter diesem Brückenbogen möglich. Mit Gegenverkehr muss gerechnet werden.
- Durchfahrt unter diesem Brückenbogen möglich. Für die Gegenrichtung gesperrt.

