Kennzeichnung der Boote und Ausweis
Am Ort fragen
Wer erstmals auf fremdem Gewässer rudert, muss sich über etwaige Besonderheiten für Ruderboote informieren, am einfachsten bei dortigen Vereinen fragen. Spezielle Informationen kann man auch über die Wasser- und Schiff fahrtverwaltungen, die Wasserschutzpolizeien der Länder oder über das Internet, Z. B. www.elwis.de, erhalten.
Vereins-Ruderordnung
Ebenso wie an die Regeln, die Gesetzgeber vorschreiben, müssen sich Bootsobleute oder Steuerleute auch an die Regeln halten, die der eigene Verein mit seiner Ruderordnung (Fahrtenordnung) vorschreibt.. Diese Regeln müssen sie so gut kennen, dass sie im Ruderbetrieb stets richtig anwenden. Was in einer Vereins-Ruderordnung geregelt sein kann, wird hier aufgeführt.
Der Vorstand macht das schon
verschiedenen Gewässern ist unterschiedlich geregelt, wie Ruderboote gekennzeichnet werden müssen. Außen am Boot muss in der Regel der Bootsname stehen, der Name des Eigentümers muss auch außen oder innen zu finden sein. Die Boote führen auf längeren Fahrten Vereins- und ggf. Verbandsflagge. Der Bootsobmann verlässt sich darauf, dass der Vereinsvorstand sich um richtige Kennzeichnung der Vereinsboote kümmert. Wen weitere Details hierzu interessieren, der kann dieses Kapitel in der BinSchStrO nachlesen.
Ausweis bei Wanderfahrten
Bei längeren Fahrten, die nicht nur vom Steg zum Steg des heimischen Bootshauses gehen, müssen sich der Bootsobmann (Schiffsführer) und der vom Bootsobmann beauftragte Steuermann (Rudergänger) ausweisen können.
