Verbote und Gebote für Ruderboote

Verbot der Durchfahrt
Verbot für Motorfahrzeuge
Verbot für Ruderboote
Fahrverbot für Sportboote (Binnen)
Richtungspfeil
Davor halten

Bis hierher und nicht weiter

Auf keinen Fall über das allgemeine Verbotszeichen „Bis hierher und nicht weiter“ hinaus fahren. Es steht nicht nur am Ufer, es kann auch vor Wehren an Seilen hängen oder rot-weiß-rot auf schwimmenden Tonnen gemalt sein. Es kann über Brückenöffnungen angebracht sein. Das Schild kann als vorübergehende Sperre auch da stehen, wo man oft problemlos gerudert hat. Es kann bei unvorhergesehenen Sperren (Unfall auf dem Wasser) durch eine rote Flagge ersetzt sein. Ruderboote fahren dann nicht weiter, es sei denn, sie würden von dem eingewiesen, der die rote Flagge schwenkt.

Frei für Ruderboote, aber...

Es kann verschiedene Gründe haben, warum niemand mit dem Motor auf die Wasserfläche darf, also aufpassen beim Weiterfahren.

Ruderboote fahren nicht über diese Verbotsschilder hinaus (beispielsweise vor Industriehäfen).

Dem Pfeil folgen, aber...

Ruderboote folgen dem Pfeil - mit einer Ausnahme: wenn darunter oder daneben ein weiterer steht und Sportboote in die andere Richtung weist (siehe Zufahrt zur Staustufe).

Davor halten

Halten vor Schleusen oder vor beweglichen Brücken (wenn die heruntergelassene Brücke auch für Ruderboote zu niedrig ist) oder mit dem Zusatz „Zoll oder Grenze“.

Broschüre „Bootsobleute und Steuerleute“