Die Bootsgattungen sind bei Rennbooten:
- Einer (1x)
- Zweier o. St. (2–)
- Zweier m. St. (2+)
- Doppelzweier (2x)
- Vierer o. St. (4–)
- Vierer m. St. (4+)
- Doppelvierer m. St. (4x+)
- Doppelvierer o. St. (4x–)
- Achter (8+)
und bei Gigs zusätzlich:
- Einer m. St. / Zweier o. St. (1x+ / 2x– o. 2–)
- Dreier o. St. / Zweier m. St. (3x– / 2x+ o. 2+)
- Vierer o. St. / Dreier m. St. (4– o. 4x– / 3x+)
- Fünfer o. St. / Vierer m. St. (5x– / 4x+ o. 4+)
- Doppelachter ( 8x+ )
Gelegentlich sind auch mal Sechser gebaut worden. Mit dem von der BBG-Berlin entwickelten Modulboot sind auch noch weitere Bootsgattungen zu erstellen, in dem man die Ruderplatzmodule entsprechend zusammenfügt.
Rennboote sind folgendermaßen definiert:
- Die Boote haben eine glatte Außenhaut und keinen Außenkiel. Das Dollbord ist nicht durchlaufend ausgeführt, sondern an den Luftkästen abgesetzt. Bug- und Heckraum sind gedeckt und gegen den Mannschaftsraum wasserdicht abgeschottet. Sie unterliegen keinerlei Baubeschränkungen in Abmessungen, Form und Baustoffen. Die FISA hat jedoch Mindestgewichte für internationale Wettkämpfe vorgeschrieben und den Rollausleger verboten!
Renngigs haben heute nur noch eine Bedeutung im allgemeinen Ruderbetrieb, wo sie sich wieder zunehmender Beliebtheit erfreuen, da sie bei Wellengang wenig Wasser übernehmen. Sie werden nur noch in der Schalenbauweise hergestellt (siehe 1.3) und sind folgendermaßen definiert:
- Die Boote haben eine glatte Außenhaut und einen Außenkiel. Das Dollbord ist nicht durchlaufend ausgeführt, sondern an den Luftkästen abgesetzt. Bug und Heckraum sind gedeckt und wasserdicht gegen den Mannschaftsraum abgeschottet. Sie werden von den Werften noch nach den alten Vorschriften aus den Bootstechnischen Bestimmungen - ohne Einhaltung der Mindestgewichte - früherer Jahrzehnte in Schalen-Bauweise hergestellt (siehe Tabelle der Gigabmessungen), unterliegen heute in Deutschland aber keinen Bauvorschriften mehr.
Gigs werden heute im Schulsport, beim Ruderpokal und bei den Masters in der C-Boot-Version noch in Wettkämpfen eingesetzt, haben aber eine große Bedeutung als Ausbildungs-, Übungs- und Wanderruderboot. Sie sind folgendermaßen definiert:
- Die Boote haben ein durchlaufendes Dollbord und einen Außenkiel. Die Außenhaut besteht aus 12 oder 14 Planken (Arten A und B) oder einer glatten Schale (Arten C, E u. D). Bug- und Heckraum sind in der Regel nicht abgedeckt. Sie werden ebenfalls weitgehend nach den alten Bootstechnischen Bestimmungen – ohne Einhaltung der Mindestgewichte – hergestellt und unterliegen nur noch beim C-Vierer im Renneinsatz den RWR-Bestimmungen.
Die Seegigs oder „Yole de mer“ sind vor allem im Küstenbereich oder auf großen Binnenseen noch im Einsatz und so definiert:
- Gedeckte oder ungedeckte Boote mit durchgehendem Dollbord und Außenkiel. Sie werden ohne Ausleger gebaut mit beweglichen Dollen auf der Bordwand. Die Bootshaut besteht aus 12 bzw. 14 Planken oder einer glatten Schale. Die Ruderer(innen) sitzen verschränkt nebeneinander, um den nötigen Abstand zu den Dollen zu haben. Auch diese Boote werden nach den alten Bootstechnischen Bestimmungen – ohne Einhaltung der Mindestgewichte – hergestellt.
Die Seegig ist ein hervorragendes Wanderboot. Sie bietet weitaus besseren Schutz gegen raues Wasser als die Gigs und hat reichlich Stauraum.
Gigs und Seegigs sind in ihren Eigenschaften wesentlich von den Abmessungen und Gewichten bestimmt. Man wollte auf Anregung von Oskar Ruperti schon 1910 ein Einheitsboot für die Vereine schaffen, mit dem in Wettkämpfen alle Mannschaften gleiche Chancen hatten. Heute sind nur noch der C-Gig-Zweier und -Vierer solche standardisierte Boote. Für sie gelten noch die in der Tabelle fettgedruckten Maße und Gewichte, die folgendermaßen ermittelt werden:
- LÄNGE ÜBER ALLES ist das Maß zwischen den äußeren Punkten von Achter- und Vordersteven. Es darf nicht überschritten werden!
- DIE MINDESTBREITE und alle weiteren Maße werden am Hauptspant – dem Querschnitt des Bootes an seiner breitesten Stelle – ohne Scheuerleisten außen auf der Bootshaut – bestimmt (siehe Abb.7.1).
- BREITE IN DER KONSTRUKTIONS-WASSERLINIE ist ein theoretisches Mindestmaß, das zur Einhaltung einer einheitlichen Form der Gigs festgelegt wurde und wesentlich deren Laufeigenschaften bestimmt. Gemessen wird sie 12,50 cm oberhalb der Kiellinie – ohne Außenkiel und Schlingerleisten – außen an der Bootshaut.
- DIE MINDESTIEFE wird im Boot gemessen und gibt den senkrechten Abstand zwischen Dollbord-Oberkante bei Gigs bzw. Oberkante Gondelleiste bei Renngigs und dem tiefsten Punkt im Boot unmittelbar neben dem Innenkiel an.
- DAS GEWICHT wird für alle Boote mit Auslegern, Bodenbrettern und fest eingebautem Steuersitz bestimmt. Skullboote werden z.B. beim Vierer mit 8 und Riemenboote mit 4 Auslegern gewogen. Mindergewicht (siehe RWR) muss für den Einsatz in Wettkämpfen durch das Mitführen von Zusatzgewichten ausgeglichen werden.
Tabelle der Gig-Abmessungen nach den alten RWR
| Länge Über Alles Höchst -maß | Größte Breite Mindest -maß | Breite in der Konstruk -tions -Wasser -linie Mindest -maß | Tiefe Mindest -maß | Mindest -gewicht | Planken -zahl Mindest -anzahl |
| m | m | m | m | kg | nur noch bei Gigs |
RENNGIGS | ||||||
Einer | 7,50 | 0,35 | 0,56 | 0,15 | ( 20 ) | ( 12 ) |
Vierer m.St. | 12,50 | 0,60 | 0,66 | 0,21 | ( 80 ) | ( 12 ) |
Achter | 17,50 | 0,70 | 0,22 | ( 160 ) | ( 12 ) | |
GIGS | ||||||
Einer | ||||||
Art A | 6,50 | 0,60 | 0,54 | 0,26 | ( 30 ) | 12 |
Art C | 7,00 | 0,54 | 0,48 | 0,22 | ( 24 ) | |
Art D | 6,50 | 0,60 | 0,52 | 0,26 | ( 24 ) | 14 |
Zweier m.St | ||||||
Art A | 8,25 | 0,90 | 0,75 | 0,33 | ( 85 ) | 14 |
Art B | 8,50 | 0,78 | 0,65 | 0,32 | ( 75 ) | 14 |
Art C | 8,50 | 0,78 | 0,65 | 0,32 | 60 | 14 |
Art D | 8,25 | 0,90 | 0,75 | 0,33 | ( 65 ) | 14 |
Vierer m.St | ||||||
Art A | 10,50 | 1,00 | 0,76 | 0,34 | ( 110 ) | |
Art B | 11,00 | 0,78 | 0,65 | 0,33 | ( 100 ) | |
Art C | 11,00 | 0,78 | 0,65 | 0,33 | 75 | |
Art E | 11,00 | 0,90 | 0,70 | 0,34 | <90 | |
Art D | 10,50 | 1,00 | 0,76 | 0,34 | ( 90 ) | |
Achter | ||||||
Art B | 17,50 | 0,85 | 0,70 | 0,32 | ( 185 ) | |
Art C | 17,50 | 0,85 | 0,70 | 0,32 | ( 150 ) | |
SEEGIGS | ||||||
Zweier m.St. | 8,50 | 1,00 | 0,75 | 0,35 | ( 60 ) | ( 12 ) |
Vierer m.St. | 10,50 | 1,05 | 0,80 | 0,38 | ( 90 ) | ( 14 ) |
Fettgedruckte Maße / Gewichte sind für den Einsatz in Rennen verbindlich. Mindergewicht kann durch Zusatzgewicht im Boot ausgeglichen werden! Angaben in Klammern sind mit modernen Werkstoffen leicht zu unterbieten und nicht mehr vorgeschrieben oder im Schalenbau nicht üblich. Alle normal gedruckten Werte sind heute nicht mehr verbindlich, werden aber weitestgehend eingehalten.
Erstellt nach einer Vorlage von Wilhelm Reuß.


