Ruderwerk
Hiermit meint man den Ruderplatz mit Rollraum, Fußraum und Auslegern. Ursprünglich hatte der Technische Ausschuss des DRV schon 1930 eine Normung aller Beschläge und Zubehörmaße mit den Bootswerften abgesprochen. Er wollte erreichen, dass in allen Booten gleiche Teile verwendet werden, um die Benutzung und Reparaturen zu erleichtern. Auch eine Verbilligung der Beschläge durch die Herstellung großer Serien sollte erwirkt werden. Zu diesem Zweck fertigte der TA eine große Zahl Normblätter an, die den Werften zugeschickt wurden. Erfolg hatte er damit nur in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg. Mit Einführung der Marktwirtschaft und Gründung der EU kamen sehr viele unterschiedliche Beschläge auf den Markt, die von den Werften billig eingekauft werden konnten. Hinzu kam, dass man sich auf ein System für Gigs und Rennboote beschränkte, ohne zu bedenken, dass Gigs von vielen unterschiedlichen Mannschaften gerudert werden und ständig neu eingestellt werden müssen.
Der DRV hat keine Möglichkeit, eine Normung den Werften vorzuschreiben. Im Arbeitskreis Gig und Technik sind jedoch für die Vereine Empfehlungen für die Beschaffung von Gigs entwickelt und verschickt worden, mit denen bei Neuanschaffungen von den Werften eine Mindestnormung und solide Bauweise eingefordert werden können.
Ein Ruderplatz hat heute in Gigs und Rennbooten eine Länge von 135 bis 140 cm, wobei Fuß- und Rollraum jeweils gleich lang sind.

