Bootsbestellungen
Leider werden in den meisten Vereinen die Bootsbestellungen bei den Werften ohne größere Vorplanung vom Vorstand getätigt. Das rächt sich spätestens dann, wenn die ersten Mängel beim Rudern auftreten. So sind in vielen Fällen die Verstellmöglichkeiten nicht gut zu handhaben oder in der Länge nicht ausreichend. Die Boote werden schon nach kurzer Belastung weich in der Diagonalsteifigkeit, weil man den Beteuerungen des Bootsbauers geglaubt hat, dass seine weit innen liegenden Gondelleisten das Boot hinreichend versteifen. Es gibt noch viele weitere Mängel, die sich durch eine gründliche Vorbereitung eines Bootskaufs vermeiden lassen.
Bevor der Auftrag erteilt wird, sollten mit dem Bootswart in kleinem Kreis folgende Vorüberlegungen angestellt werden:
- Für welche Ruderer-Gruppe soll das Boot angeschafft werden?
- Wie soll das Boot im Übungsbetrieb oder auf Wanderfahrten eingesetzt werden?
- Für welches Gewässer soll es tauglich sein?
- Welche Zusatzeinrichtungen sind nötig? - z.B. Abdeckungen, Bodenbretter im Bug- und Heckraum usw.
- Welche Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten stehen im Verein zur Verfügung?
- Wo gibt es in Nachbarvereinen bereits solche Boote, die angeschaut und zur Probe gerudert werden können?
Von den Ergebnissen wird es abhängen, ob man ein GFK- bzw. Epoxidharz-Kunstoffboot, ein Boot in Sandwich-Bauweise mit Holz- oder Platten-Innenausbau oder ein klassisches Holzboot bestellt. Bei allen Überlegungen sollte man beachten, dass der Bootsbauer ein Dienstleister ist und jeden Wunsch erfüllen kann, auch wenn er sich kräftig wehrt, wenn man von seinem Leisten abweicht. Letztendlich will er verkaufen. Der wichtigste Grundsatz ist: Wir müssen in dem Boot gut rudern können und es soll lange halten und steif bleiben! Erst in zweiter Linie spielen Argumente wie die Nähe der Werft zum Ruderort, bisherige Kaufgewohnheiten oder gar die Farbe der Werftprodukte eine Rolle. Im Rennbootbereich können manchmal Schwierigkeiten mit den Rennruderinnen und Rennruderern oder manchen Trainern auftreten. In gut begründeten Fällen darf ein Vereinsvorstand sich auch darüber hinwegsetzen.
Um den Bootswarten und Vereinsvorständen die Neuanschaffung von Booten - insbesondere Gigs - zu erleichtern, hat der Arbeitskreis Gig und Technik im DRV folgende „Technische Empfehlungen“ entwickelt, die unbedingt beachtet werden sollten:
Technische Empfehlungen bei der Beschaffung von Gig-Booten (Gigs C und E)
Alle C-Gig-Vierer müssen nach den DRV-Bauvorschriften gebaut werden
- Bootskörper - mit dauerhafter Kennnummer und Plakette im Boot
- Bootsgewicht 4x+ ohne Sonderausstattung: C-Gig max. 80 kg, E-Gig max. 90 kg
- Decksprung an Bug und Heck mindestens 10 cm
- Die Gondelleisten liegen am Waschbord an und die Diagonalstreben sind nach dort durchgezogen und mit Bolzen an der Gondelleiste verschraubt.
- Bootkörper
- Der Bootskörper muss in allen Teilen unsinkbar sein.
- Das Boot muss so ausgestattet sein, dass es beim Vollschlagen mit Wasser mit darin sitzender Mannschaft über soviel Auftrieb verfügt, dass eine eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit besteht.
- Der Bodenbereich ist auf ganzer Länge begehbar, möglichst ohne Bodenbretter. Auf Wunsch auch Bodenbretter möglich.
- Steuermannsitz: PAK-Holz-Schalensitz, klappbar, mit Entwässerungslöchern
- Steuer in der Größe dem Boot angepasst - der Steuerbeschlag muss mit der Kielschiene verlötet oder verschweißt sein und einen Überleitdorn auf das Steuer haben. Empfehlung: vorbalanciertes Steuer
- Sichere Befestigung für Bug- und Heckleine
- Flaggenstockhalterung im Heck
- Befestigungsmöglichkeit für Rundum-Licht im Heckraum
- Waschbordabdeckleiste waagerecht, mindestens vom Steuerplatz bis 1 m nach dem Bugplatz.
- Einstiegbrett: 10 cm breit und rutschfest besandet
- Bei einem Sandwichplatten-Innenausbau ist für eine gute Verteilung im Boot und den schnellen Ablauf des übernommenen Wassers beim Drehen durch entsprechende Einrichtungen zu sorgen!
- Ruderplatz - Rollsitz, Rollbahn
- Gesamtlänge des Ruderplatzes 140 cm
- Rollsitzplatten: Holz gefräst oder formverleimt, Kugellager- Unterwagen, Spurweite 28 cm
- Freie Rollbahnlänge 75 - 80 cm
- Rollbahnüberhöhung 1,5 cm, Überhöhungskeil auslaufend auf mind. 0,7 cm
- Rollbahnende mindestens 5 cm vor (heckwärts) der Dolle
- Rollsitz mit Halterungen, zum Transport mit Spanngummi gesichert
- Stemmbrett
- Stemmbrettbefestigung: DRV-Einhand-Rasterschienenbeschlag „System Ludwig" oder andere vergleichbare Modelle
- Neigungswinkel 42° aus der Horizontalen; Spreizwinkel der Fußplatten: 25°
- Große Fersenkappen mit Entwässerungsloch, tiefster Punkt zum Rollsitz 18 cm
- Stemmbrettbeschläge an den Gondelleisten mit durchgehenden Niro-Gewindeschrauben, Unterlegscheiben und selbstsichernden Muttern befestigt. Auf dem Kiel sicher verschraubt.
- Ausleger und Dolle
- Einrohrausleger ohne 3. (früher 5.) Druckstrebe bei Skullauslegern
- Ausleger mit Steckschlüssel montierbar; verstellbar in Sprüngen von je 1 cm auf Dollenhöhen von 15 - 17 cm über dem tiefsten Rollsitzpunkt - Backbordseite 0.5 - 1 cm tiefer
- Eindeutige Kennzeichnung und Zuordnung der Ausleger, auch für eventuelle Nachlieferungen
- Dollenstift zylindrisch 13 mm Durchmesser, Außengewinde M8 / M12
- Vermessung der Ausleger- und Dollenhöhe durch die Werft einheitlich ca. 17 cm über dem Rollsitz
- Zusätzliche Höhenverstellmöglichkeit am Dollenstift +/- 10 mm
- Dollenabstand stufenlos verstellbar von 157 bis 164 cm beim Skullboot
- Dollenanlage bei lotrechtem Stift mit 4° Neigung
Sonderwünsche
- a) Schotten und Abdeckungen für Bug- und Heckraum
- b) Paddelhaken mit sicherer Befestigung im Boot
- c) Trageleisten vor Platz 1 und im Fußraum des Steuermanns
- d) Ablagekästen mit Entwässerungsloch an allen Plätzen
- e) Halbrunde Kielschiene
- f) Feste Montierung der Rollschienen
- g) Dollen offen oder verschließbar
- h) Leinen für Bug und Heck - mindestens 5 m lang
- i) Rundum-Leuchte auf ca. 1,5 m langem Stiel
Besonders beachtet werden muss die Unsinkbarkeit der Boote in allen Teilen. Solche Anforderungen werden auf allen Schweizer Seen und einigen Gewässern in Deutschland an Ruderboote gestellt. Dieses Problem gibt es erst mit den Kunststoffbooten. Alle Kunststoffe haben eine größere Dichte als Wasser und sinken unter. Selbst ein Holzinnenausbau macht das nicht vollständig wett. Die in Sandwich-Bauweise - mit Wabe oder Hartschaum als Zwischenschicht - erstellten Kunststoffboote erfüllen diese Anforderung. Bei den GFK- oder Epoxidharz-Gewebe-Bootsschalen müssen jedoch Auftriebskörper eingebaut werden. Im Havariefall sind hier nicht mehr alle Bootsteile schwimmfähig.
Bei den Gigs sind neuerdings auch Boote mit Sandwichplatten-Innenausbauten auf dem Markt. Hier sind zusätzliche Schotten als Abstützung zum Kiel nötig, die ausreichende Wasserverteilungs- und Auskipp-Öffnungen enthalten sollten.
Wählt man eine leichte Sandwich-Gig, muss die Werft seit dem 1.1.2003 u.a. das genaue Gewicht mit allen Auslegern angeben und im Boot durch eine eingearbeitete Plakette nachweisen, damit entsprechendes Ausgleichsgewicht bei Gigwettbewerben mitgeführt werden kann.
Bei Auslieferung der Boote sollte die Werft einen Bootsbrief aushändigen, der alle wichtigen Angaben zur Bauweise und verwendeten Materialien enthält, wie er als Muster angefügt ist, damit im Reparatur- oder Ersatzteilbeschaffungsfall der Bootswart die passenden Ersatzteile oder Werkstoffe besorgen kann.
Bootsbrief
| DRV-Bootsbrief (Muster) | 98 kB |
