Bootshalle
Alle Planungen für eine Bootshalle müssen unveränderbare Maße berücksichtigen, unverzichtbare Räume zur Verfügung stellen und sollten folgenden Ablauf haben:
- Bestandsaufnahme der Rennboote und Gigs nach Bootsgattungen
- Ermittlung der Menge der unterzubringenden Skulls und Riemen, sowie weiteren Zubehörs
- Ein genaues Aufmaß der Halle einschließlich der Türen, Tore, Nischen, Pfeiler usw. erstellen und dafür nach der günstigsten Aufteilung in Bezug auf die Bootslängen suchen.
- Raum für ein Motorboot einplanen!
Bootslängen und die Abstände ihrer Auflagepunkte:
Bootstyp | Länge in m | Abstand der Auflagepunkte in m |
|---|---|---|
Gigs | ||
G 8+ | 17,40 | 11,40 ( + Mitte ) |
G 4+(-) | 11,00 | 7,50 |
G 3- / 2+ | 8,60 | 4,70 |
G 2- | 7,00 | 2,50 |
G 1 | 6,60 | 2,60 |
Rennboote | ||
R 8+ | 17,00 | 11,50 ( +Mitte ) |
R 4+ | 13,60 | 5,50 |
R 4- | 12,60 | 5,50 |
R 2 | 9,90 | 2,80 |
Skiff | 8,35 | 2,60 ( +Auflagekeile ) |
Längen der Ruder | Blattbreiten | ||
Macon | Big-Blade | ||
Skulls | 3 m +- 5 cm | ca. 18 cm | ca. 22 cm |
Riemen | 3,75 m +- 5 cm | ca. 21 cm | ca. 25 cm |
Maße und Regeln:
- Das Breitenmaß einer Halle bei Lagerung auf einheitlichen Lagern beginnt immer vor den Pfeilern.
- Das freie Gangmaß beträgt mindestens 2 m einschließlich Sicherheitsabstand.
- Das Lagermaß beträgt 1,90 m einschließlich Sicherheitsabstand.
- Das Mindest-Breitenmaß einer Halle beträgt somit 6,00 m für zwei Lager mit Mittelgang (siehe Abb.107).
Aus diesen Vorgaben ergibt sich ein ideales Hallenmaß von 6 X 30 m (siehe Abb107), wobei auf beiden Seiten Platz für Ruderaufhängungen vorgesehen ist.
Will man jedoch noch Einergestelle oder gar den Bootsanhänger mit unterstellen, muss man sich für eine breitere Anlage entscheiden. Praktikabel ist hierfür eine Halle in den Abmessungen von 25 x 7,5 m (siehe Abb.108).
In dieser Halle haben zwei Gig-4+ hintereinander oder ein R-8+ und reichlich Aufhängungen für Skulls und Riemen Platz. In der Mitte bleibt soviel Bewegungsfreiheit, dass fahrbare Einergestelle oder ein Bootsanhänger abgestellt werden können, ohne dass dies die Handhabung der Boote stärker behindert. Auch zu reparierende Boote finden in der Halle Platz.
Zwei solcher Hallen lassen sich zudem zu einem Bootshaus kombinieren (siehe Abb.109). Bei dem abgebildeten Bootshaus erfolgte dies sogar in zwei Bauabschnitten.
Die Hallenhöhe richtet sich neben den Baukosten auch nach der Anzahl der Boote und der Konstruktion der Bootshalle. Einige grundsätzliche Dinge müssen jedoch beachtet werden.
- Die Hallentür sollte mindestens 2,75 m hoch und 2,50 m breit sein, damit auch der größte Ruderer die Boote über Kopf tragen kann ohne anzustoßen.
- Die Ruderlängen sind bei Skulls ca. 3 m und bei Riemen ca. 3,75 m.
- Die Reichhöhe der Ruderer für das Herausnehmen der Boote aus dem Lager liegt im Bereich von ca. 2 m
Daraus ergibt sich eine Mindesthöhe von 3 m, bei der auch noch Skiffs unter die Decke gezogen werden können.





