Merkblatt Schwimmende Landebrücken des BMV
Auf der Basis und in Ergänzung der "Empfehlungen" hat der Bundesverkehrsminister in 1994 ein "Merkblatt Schwimmende Landebrücken" herausgegeben, in welchem die wesentlichen Grundlagen und technischen Anforderungen für schwimmende Ausführungen von Landebrücken (Anlegestellen) zusammengefasst sind. Das Merkblatt ist zwar vorrangig auf Einrichtungen der gewerblichen Schifffahrt ausgerichtet, enthält jedoch auch die deutlich herabgesetzten Anforderungen für Anlagen, die ausschließlich für den Wassersport vorgesehen sind. Die anzuwendenden Lastannahmen und Rechenansätze für verschiedene infrage kommende Kombinationen von Belastungen sind aus der angefügten "Zusammenstellung der Lastannahmen für die Bemessung von schwimmenden Landebrücken" zu entnehmen. Wer Einsetz- und Anlegestellen selbst bauen will, muss sich mit diesen Anforderungen beschäftigen, da deren Einhaltung i. d. R. im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss. In aller Regel wird man dabei nicht ohne Ingenieur- oder Statiker-Hilfe oder Unterstützung aus dem Ausschuss Technik des DRV auskommen. Wer schwimmende Einsetz- oder Anlegeeinrichtungen erwerben will, sollte von seinem Lieferanten mit dem Auftrag von vornherein die schriftliche Herausgabe rechnerischer Belastungsnachweise fordern, die mindestens dem "Merkblatt" genügen. Diese Unterlage kann dann dem Genehmigungsantrag beigefügt werden.
Die in den Festigkeitsnachweisen zu berücksichtigenden Lastfälle sind in einer Kombinationsmatrix angegeben. In den nachfolgenden Abschnitten wird auf diese und zwischenzeitlich zusätzlich bekannt gewordene Anforderungen eingegangen.
