Ortsfeste Plattformen (Ortsfeste Stege)
Wie schon bemerkt, wird in Ruderboote seltener direkt von einer Rampe aus eingestiegen. Die für Mannschaft und Boot geeignetere Einrichtung sind Plattformen (Stege), die allein oder in Verbindung mit Rampen angewendet werden. Wenn im Gewässer während der vorgesehenen Nutzungszeit nur geringe Pegeländerungen vorkommen, kann eine ortsfeste Plattform gewählt werden, welche Kostenvorteile gegenüber ortsveränderlichen oder gar schwimmenden Einrichtungen bietet.
Notfalls kann die feste Plattform für die Bewältigung geringer Pegeldifferenzen mit einem leichten Längsgefälle (1:12 oder flacher) ausgebildet werden. Für den Ruderbetrieb soll die Plattform-Oberkante möglichst nur 10 bis maximal 15 cm über dem Wasserspiegel liegen, um bei einem mit der Mannschaft belasteten Boot durch Aufliegen des Auslegers auf der Plattformkante keine Schäden zu verursachen. Die moderne Ausführung von Auslegern bietet zwar mehr Freiraum als alte Konstruktionen; dennoch sollte die in Bild 126 dargestellte Belastung vermieden werden.
Bei niedriger Wasserfreiheit der Plattformkante kann es bei starkem Wellengang zur Überspülung kommen. Die früher als Abhilfe vorgeschlagene Ausbildung mit einer Vorstufe oder einer Abschrägung bei ansonsten höher gelegter Plattformebene kann nur als Nothilfe angesehen werden, weil die Konstruktion dadurch nicht nur komplizierter wird, sondern auch neue Risiken birgt (z.B. Stolpern, Ausrutschen, Brüche von Rudern o. ä.). Nachstehend werden jedoch die früheren Vorschläge als Skizzen wiedergegeben.
Nur an stehenden oder ganz schwach fließenden Gewässern kann die Anordnung einer Plattform senkrecht zum Ufer gewählt werden. Im Falle von Fließgewässern mit ihren z.T. ganz erheblichen Strömungskräften und/oder Eisgang kommt nur die längs zum Ufer ausgerichtete Bauform in Frage.
Unabhängig davon, ob die Plattform parallel oder senkrecht zur Uferlinie angeordnet wird, soll ihre Breite mindestens 3,0 m, besser 3,5 m betragen, damit die Ruder eines Bootes nicht gegen Hindernisse schlagen können und zusätzlicher Bewegungsraum bleibt. Das gilt zwingend für beidseitig zum Anlegen genutzte Plattformen. In der Breite ist für einen effektiven Wasserablauf von der Plattform ein Quergefälle von 2 - 3 % empfehlenswert. Die Länge richtet sich nach dem zu bewältigenden Ruderbetrieb und soll mindestens 12 m betragen. Wenn es die Verhältnisse zulassen, sind Längen von 16 - 20 m vorzuziehen, um ggf. auch Platz für Achter oder zwei Vierer hintereinander anzubieten. Als Wassertiefe vor der Plattform sind bei reiner Nutzung für Ruderboote 0,8 m vorzuhalten, bei zusätzlicher Nutzung durch Motorboot für Training und Regatten 1,0 m. Zwischen zwei nebeneinander zu betreibenden Plattformen ist ein Zwischenraum von mindestens 8 m, besser jedoch 10 m zu wählen, um an beiden Stegen ungehinderte Ab- und Anlegemanöver auch mit Riemenbooten zu ermöglichen.
Für die befestigte Oberfläche von ortsfesten Plattformen kommen Beton, Asphalt in hohlraumarmer Heißeinbauweise, Betonverbund- oder Natursteinpflaster in Frage. Wenn es die Wassertiefe zulässt, findet aus Kostengründen auch eine einfachere Gestaltung als Steganlage auf gerammten Pfählen mit aufgelegtem Bohlenbelag Anwendung. Die zunächst günstigere Investition ist dann zwar mit höherem Instandhaltungsaufwand bzw. geringerer Lebensdauer der Anlage verbunden, jedoch liefert die Holzbauweise die häufig für Vereine wichtigere Voraussetzung, dass eine solche Konstruktion eher im Eigenbau erstellt werden kann. Die begehbare Oberflächen aller Lösungsformen müssen ebenflächig sowie trittsicher und griffig ausgebildet sein. Alle wasserseitigen Kanten sind zum Schutz der empfindlichen Bootswände und aus Sicherheitsgründen mit abgerundeten Bauelementen aus weichem, dauerhaftem Material (z.B. Holz, Gummi, Kunststoff) zu verkleiden, die bis auf die Wasserfläche herunterreichen sollen, damit Rennboote nicht mit der Spitze unter die Plattform geraten können. Die Verkleidung darf keine Vorsprünge, Bolzenköpfe, Schraubenmuttern o. ä. ausweisen. Sie ist auch für Plattformen mit Holzbohlenbelag erforderlich.
In Abständen von 3 - 5 m sind geeignete, in die Oberfläche eingelassene Festmachevorrichtungen in korrosionsfester Ausführung, z.B. Ringe, Lukenheber (versenkte Griffe) vorzusehen. Die im Segelsport üblichen Poller oder Klampen sind fürs Rudern hinderliche Gefahrenquellen.
Im Falle der Anwendung einer Holzkonstruktion sind für den Wasserbau geeignete Hölzer zu wählen (Eiche, sibirische Lärche, spezielle Harthölzer). Wo dies aus Beschaffungs- oder Kostengründen nicht möglich ist, müssen gute europäische Bauqualitäten (z.B. nordische Fichte/Kiefer) eine sorgfältige Kesseldruckimprägnierung erfahren. Dazu ist vorteilhaft, die vollständige Konstruktion zuerst komplett herzustellen sowie an Land zusammenzufügen und erst nach nochmaliger Zerlegung imprägnieren zu lassen, damit auch alle Bohrungen, Zapfungen u.ä. den Schutz der Imprägnierung haben. Dabei ist sorgfältig auf dem Gewässerschutz angepasste Konservierungsmittel und die vor dem Einbau vorgeschriebenen Nacharbeiten und Anwendungsfristen zu achten. Bei Verwendung von Metallteilen sollen von vornherein rostfreie Qualitäten gewählt werden, um fortgesetzte Reparaturen und Folgekosten infolge von Korrosion zu minimieren.




