Rampen
Rampen (auch "Slips" oder "Slipwege“) dienen vornehmlich dem Zuwasserbringen von Booten, die auf geeigneten Bootswagen ins Wasser gefahren werden. Diese Lösung wird überwiegend für Umsetzstellen an Wandergewässern angewandt. An Bootshäusern ist sie wegen der dort viel höheren Nutzungsfrequenz weniger empfehlenswert. Die dazu befestigt anzulegenden Wege (aus Schotter, Bitumen, Beton) können längs oder quer zur Uferlinie angeordnet werden und sollten wasserseitig so gestaltet sein, dass der Bootswagen auch bei niedrigstem Wasserstand noch unter das schwimmende Boot geführt werden kann. Für die Ausführung sind folgende Konstruktionsdaten vorzusehen.
für Ruderboote bis Vierer | für Ruderboote Achter | für kleine Motorboote | |
Mindestbreite | 2.5 m | 2,5 m | 2,5 m |
Längs-Neigung | 1:10 bis 1:12 | 1:15 | 1:15 |
Mindesttiefe des Rampenfußes unter dem niedrigsten Wasserspiegel (NWS) | 0,8 m | 0,8 m | 1 m |
kleinster Radius bei erforderlicher Krümmung der Rampe | 25 m | 35 m | 20 m |
Tab. 1: Vorgeschlagene Konstruktionsdaten für Rampen (Quelle: Empfehlungen BMV)
Zum Einsteigen empfiehlt sich an der Wasserlinie eine von der Rampe aus zugängliche feste Plattform (s. nachfolgenden Abschnitt), an die das Boot nach dem Einschwimmen heranzuführen ist. Die Höhe der Plattform ist dem höchsten Wasserstand anzupassen, der noch für den Sportbetrieb genutzt werden soll. Im Falle geringfügig wechselnder Wasserstände kann eine feste Plattform mit schwachem Längsgefälle angewandt werden, an der durch Verziehen des Bootes stets günstige Einstiegsbedingungen gewählt werden können .
An fließenden Gewässern soll einer Rampe längs zum Ufer der Vorzug gegeben werden, um beim Einschwimmen der Boote und beim Einsteigen die Strömungskräfte gering zu halten.
Rampen sind Ruderern wohl am häufigsten von Umsetzanlagen bekannt, wo sie in Verbindung mit Umsetzwagen auch zur Überwindung größerer Niveauunterschiede dienen. Für diesen Zweck sind oft gummibereifte Wagen auf fester Rampenoberfläche im Einsatz, die dann bei den ins Wasser führenden Streckenteilen eine beidseitige Spurführung aufweisen, um das zentrierte Aufslippen und Abschwimmen der Boote zu erleichtern. Aber auch in festen Spuren geführte Wagen, für die auf der gesamten Länge der Rampe Gleise verlegt werden, sind im Einsatz. In diesen Fällen kommt für die Bewegung der Bootswagen gelegentlich auch die Anwendung von Winden vor, wenn besonders große Fallhöhen zu bewältigen sind. Im Normalfall werden die Bootswagen jedoch von Hand mittels in die Zugrichtung umzulegender Zugseile bewegt.


