Treppen (Stufenanleger)
Bei stärker wechselnden Wasserständen ist statt einer festen Plattform am Ende der Rampe zweckmäßig eine Treppe (Stufenanleger) einzurichten. Das Längsgefälle der Rampe kann dann zwischen 1: 12 und 1: 8 betragen. Die Treppe schließt mit mehreren, der Rampe seitlich angefügten Stufen an. Die Auftrittsbreite der Stufen wählt man mindestens 50 cm (besser 60 bis 75 cm) und mit einem Verhältnis zur Stufenhöhe von mind. 2:1 (besser 3:1). Die Stufen sollten eine Länge von mindestens 7,5 m haben und in ihrer Längsrichtung selbst ebenfalls ein Gefälle von ca. 25 cm aufweisen. Bei geeigneter Stufenzahl findet man an einem solchen Anleger durch Verziehen des Bootes entlang der Stufen immer die Möglichkeit des trockenen Ein- oder Ausstiegs.
Stufenanleger sind aber nicht nur als Ergänzung einer Rampe in Anwendung. Wenn es die Geländeverhältnisse und die Pegelveränderungen des Gewässers zulassen, können solche Einrichtungen durchaus als Haupt-Einsetzstelle für regelmäßigen Ruderbetrieb dienen. Einer umfangreichen Nutzung werden durch die i. d. R. limitierten Längen der Stufen jedoch Grenzen gesetzt sein. Die Anforderungen an die Gestaltung der Stufenkanten, Oberflächen und Hilfseinrichtungen sind mit denen für andere Formen der Plattformen identisch und werden hier angesprochen.



