Abmessungen

Die Abmessungen für schwimmende Plattformen sind grundsätzlich denen von festen Anlagen gleich. Als Mindestmaß werden die in Tabelle 2 gegebenen Werte empfohlen.

Tabelle 2: Mindestabmessungen an Schwimmstegen (Quelle: Reuß, Empfehlungen BMV)
  1. Gemeint ist die reine Plattformlänge. Zusätzlich muss der angrenzende Uferverlauf das ungehinderte An- und Ablegen der Boote in ihrer Gesamtlänge zulassen,
  2. Das Maß gilt für den Plattformrand im Einstiegsbereich für den belasteten Steg. Für moderne Stege ohne Vorstufe oder Randabschrägung gilt das Maß für die gesamte Plattform. Für unbelastete Plattformen werden 12 - 15 cm Höhe angenommen.

Diese Abmessungen erlauben das Einsteigen der Mannschaften ohne Verschieben des Bootes. Bei Vereinen mit umfangreichem Ruderbetrieb empfiehl sich jedoch, die Länge für zwei Vierer hintereinander vorzusehen und Steglängen von 16 - 20 m zu planen. Eine großzügig bemessene Breite hat bei schwimmenden Plattformen noch größere Bedeutung als hier beschrieben, da sie auch die wichtigste Größe für eine ausreichende Kippsicherheit abgibt.

Abb. 133: Schwimmsteg an fließenden Gewässern. (Quelle:
  • a: Ankerfläche
  • p: Plattform (Pritsche)
  • w: Wasser-Nuzungsfläche Br: Breite 2,- m

Für die nachfolgenden Ausführungen wurden Erfahrungen aus dem Eigenbau eines Schwimmsteges aus Holz für die Ruderer-Vereinigung Nordharz, Goslar, genutzt, der nach seiner Herstellung in 1987 jeweils in der Saison April - November genutzt wurde und noch immer ein äußerst günstiges Nutzungsverhalten mit nur völlig unbedeutendem Reparaturaufwand aufweist.

Handbuch für Ruderanlagen, Boote und Reparaturen