Auftriebskörper
Von Bedeutung, ist die Form der Auftriebskörper. Während von der Verwendung alter Fässer oder Rohre grundsätzlich abzuraten ist, gibt es sehr häufig auch Verbote für ihre Anwendung. Zudem haben sie den Nachteil, das die Auftriebskraft beim Eintauchen ins Wasser nur bis zum Erreichen des größten Durchmessers zunimmt und nach Überschreiten dieser Eintauchtiefe wieder geringer wird, so dass es bei fortschreitender Belastung der Plattform zum unerwartet rascheren Eintauchen des Steges kommt. Die heute verfügbaren Auftriebskörper mit günstigeren Querschnitten (Quader oder nach oben konisch verbreiterte Körperform) bilden zudem nicht mehr den wesentlichen Kostenfaktor eines neuen Steges. Sie stehen als geschweißte flache Pontons aus Kunststoff oder Aluminium zur Verfügung oder noch einfacher in Form der im Baufachhandel erhältlichen Blöcke aus verdichtetem und geschlossenzelligem Polystyrol mit äußerst geringer Wasseraufnahme. Auch wenn für solche Styrodurblöcke je nach Wasserqualität nach etwa 15 Jahren wegen des Eindringens von Algen oder zunehmender Wasseraufnahme vielleicht ein Auswechseln ratsam wird, stellt deren Verwendung noch immer die preisgünstigste und einfachste Lösung dar. Im Falle der Anwendung geschlossener Pontons soll auf geeignete Aussteifungen geachtet werden, um die bei wechselnden Außentemperaturen eintretende Ausdehnung oder Kontraktion der Pontons und das geräuschvolle "Springen" ihrer Wände zu minimieren.
Wegen des gewünscht geringen "Freibords" der Ruderstege müssen alle für den Auftrieb infrage kommenden Elemente der Konstruktion möglichst weit oben in ihr eingesetzt werden. Das kann so geschehen, dass die Auftriebskörper (z.B. Aluminium-Pontons) selbst auch gleich den Laufbelag bilden (vgl. Anlage des Donau-RC Ingolstadt von Fa. Metallbau Th. Huber, s. RS 1988, S. 90).
Im Falle von Stegen, die zur besseren Transportfähigkeit sehr weit zerlegbar gestaltet sind und deshalb aus einem Konstruktionsrahmen mit separat befestigten Auftriebskörpern und ebenfalls separat aufgelegtem Bohlenbelag als Lauffläche bestehen, sollen die Auftriebskörper weitest oben am Rahmen und nicht an der Bohlenabdeckung (!) befestigt werden. Werden Auftriebskörper nämlich direkt mit dem Laufbelag verbunden, so führen die beim Begehen stattfindenden andauernden Wechsel von Belastung und Auftrieb zur übermäßigen Beanspruchung aller Verbindungen und ihrer vorzeitigen Auflösung. Deshalb ist es ratsam, Auftriebskörper mit geeigneten Befestigungselementen am Rahmen anzuschlagen. Im Falle von Styrodurkörpern wurden z.B. für diesen Zweck leichte, verzinkte Tragegitter in vorher eingearbeitete Nuten auf der oberen Seite der Blöcke eingelegt und mit diesen verschraubt. Die Gitter wurden schließlich durch Verwendung von "Kistenverschlüssen" mit dem Rahmen verbunden. Dies erlaubt einfachste und zeitsparende Handhabung bei Montage und Demontage.
Für die Berechnung der erforderlichen Auftriebskräfte ist zunächst das Gewicht der vorgesehenen Rahmenkonstruktion und des Laufbelags einschließlich aller Verbindungselemente zu ermitteln. Im Falle einer Holzkonstruktion ist dabei für den dauerhaft im Wasser liegenden Teil die Dichte nassen (!) Holzes (aus Tabellenbüchern oder vom Holzfachhandel) anzuwenden. Dem ist der Auftrieb entgegenzusetzen, der bereits durch das Eintauchen der Rahmenkonstruktion wirksam wird. Für den weiter erforderlichen Auftrieb zum Ausgleich der Eigenlast und der zu berücksichtigenden Nutzlast ist dann die Geometrie der Schwimmkörper (unter Berücksichtigung von deren Eigengewicht) zu ermitteln. Der Planer wird für die Bestimmung vielleicht mehrere "Schleifen" rechnen müssen, jedoch lässt sich mit diesem Vorgehen die für die Anwendung des Stegs erwünschte Eintauchtiefe auf 1 - 3 cm genau einstellen. Es ist ratsam, die Geometrie des Rahmens für ein Stegelement von vornherein auf die im Handel erhältlichen Abmessungen der Auftriebskörper abzustellen.
