Bauelemente und Ausführungen von Schwimmstegen sowie Stegverankerung

Die üblicherweise in Rudervereinen anzutreffenden Schwimmsteg-Konstruktionen, vor allem die Mehrzahl der preiswerteren Eigenbauten aus Holz, gehen von einer fünfteiligen Konstruktion und der Ausrüstung für die Verankerung aus,

  • dem stabilen, verwindungssteifen Rahmen,
  • den daran befestigten Auftriebskörpern,
  • dem aufgelegten Laufbelag,
  • den üblicherweise ebenfalls am Rahmen befestigten Schutzleisten (Scheuerbretter, Fenderleisten o.ä.) am wasserseitigen Rand und
  • der Übergangsbrücke auf den Steg

Müssen diese Stege alljährlich zu Beginn der Saison montiert und im Herbst wieder abgebaut und hochwassersicher gelagert werden, stellen Tragbarkeit und einfache Handhabbarkeit einzelner Stegelemente ein zusätzlich zu berücksichtigendes Planungskriterium dar. Nachfolgend wird auf diese, etwas kompliziertere Ausführung - wiederum auf Basis des Neubaus der RVg Nordharz, Goslar - eingegangen, von der dann einfachere Lösungen leicht ableitbar sind.

Rahmenhölzer sollten zur Vermeidung von Verwindungen und im Hinblick auf ihre langjährige Stabilität nicht zu gering dimensioniert sein. Für den Außenrahmen sind 100 x 200 mm vorteilhaft. Für innen liegende Rahmenhölzer kann auf 100 x 100 mm bis auf 60 x 100 mm herunter gegangen werden. Wichtig sind die Eckverbindungen, die zweckmäßig durch 5 mm starke verschraubte Metallwinkel verstärkt werden. Diese Meta1lwinke1 können dann auch die Verbindungsgelenke zwischen den verschiedenen Rahmenfeldern eines Steges aufnehmen. Zur Verschraubung empfehlen sich Schlossschrauben (DIN 603) oder Sechskant-schrauben (DIN 931), ggf. mit Versenkung von Köpfen und Muttern. Für die Verschraubungen im Holz verwendete Scheiben sollen großflächig sein (z.B. DIN 9021 mit D = 3d). Alle Metallteile sind in rostfreier Qualität (z.B. VA) ratsam.

Mit Rücksicht auf die manuelle Handhabbarkeit und die Maße der Auftriebskörper bieten sich die Abmessungen für ein Stegfeld mit ca. 3,5 m Breite und 4,4 m Länge an. Der dafür herzustellende Rahmen wird zur Aufnahme der ca. 18 - 20 cm dicken Styrodur-Schwimmkörper mit Kanthölzern in 6 Felder mit genügend Spielraum in Länge und Breite eingeteilt.

Der Laufbelag für ein Stegelement ist in 4 Bohlenfelder aufgeteilt, die mit ihren Verbindungsleisten auf die Rahmenkonstruktion aufgelegt werden und dann nur freie Belastungslängen von rd. 1 m ergeben. Die Bohlenstärke braucht wegen der jetzt nur geringen Durchbiegung nur noch 3 cm zu betragen. Auf splitterfreie Hölzer und Abfasung der Kanten sollte geachtet werden. Die Verschraubung der Bohlen erfolgt von unten über die Verbindungsleisten. In der Längsrichtung des Stegelements sind die Bohlenfelder gleichmäßig und so groß zu bemessen, dass sie beim zusammengebauten Steg die Verbindungsfugen zu den Nachbarelementen etwa zur Hälfte mit überdecken und so eine Gesamtplattform des Steges ohne besonders breite Fugen ergeben.

Die Scheuerbretter an den Seiten der Stegelemente lassen sich als ca. 4 cm starke Bohlen mit versenkten Verschraubungen am Rahmen befestigen. Auch sie sind etwas länger als das Stegelement und verringern so die Fuge zum Nachbarelement. In der Höhe stehen sie so weit über die Rahmenoberfläche hinaus, dass sie bündig mit dem aufgelegten Bohlenbelag abschließen. Die obere Außenkante der Scheuerbretter sollte mit einem Radius von ca. 2 cm abgerundet sein. Die Verwendung von Nadelholz hat sich als brauchbarer Kompromiss erwiesen. Die bei starker Beanspruchung leicht eintretende Aufrauung oder gar Aufsplitterung muss jedoch beobachtet und ggf. durch Abschleifen oder gar Auswechseln behoben werden. Die Verwendung von Kunststoff- oder Gummifenderleisten bietet langlebigere Lösungen. Die Gesamthöhe der Scheuerbretter muss so bemessen sein, dass sie unter den Wasserspiegel reichen und so verhindern, dass Bootsspitzen von Rennbooten darunter geraten können.

Übergangsbrücken zur Stegplattform sind bestimmt durch deren Lage zum Ufer. Längs zum Ufer gelegte Stege benötigen mehrere Übergänge, die so anzuordnen sind, dass Boote verschiedener Größen ebenfalls längs zum Ufer, also quer zur Laufrichtung auf den Steg getragen werden können. Dafür werden zweckmäßig mehr als zwei Übergänge oder zwei recht breite Ausführungen angewendet, damit die das Boot tragende Mannschaft unfallsicher agieren kann. Jede Übergangsbrücke sollte so berechnet sein, dass 4 am Boot angreifende Personen gemeinsam über einen Zugang gehen können. Das empfiehlt Breiten der einzelnen Brücken von ca. 1,2 m oder mehr. Sind die Wasser- und Uferverhältnisse so, dass wechselnde Wasserstände mit an Land fest angelenkten Brücken beherrscht werden können, so dienen die Brücken zugleich als Abstandshalter zum Ufer. Werden die Brücken nur lose auf dem Ufer aufgelegt und bei wechselndem Wasserstand nachgef'ührt, so ist die Freihaltung des Stegs vom Ufer mit zusätzlichen Stangen (z. B. Rohren) zu sichern. Zusätzlich sind jedoch auch Verankerungen vorzusehen, die am Steg in der Nähe der Stirnseiten landseitig angeschlagen werden und im 45°-Winkel zum Ufer führen. Die Belastbarkeit der Ankereinrichtungen muss sich nach den Vorschriften der zuständigen Behörden, mindestens aber nach den Bestimmungen des BMV-Merkblattes richten, um die tatsächlich vorkommenden Lastfälle zu beherrschen. Der BMV hat für Ankerseile (zweckmäßig aus Edelstahl) nach DIN 18800 eine Mindeststärke von 10 mm Durchmesser vorgesehen. Diese sollte - besonders an Schifffahrtsstraßen - unbedingt eingehalten werden. Aber auch an stehenden Gewässern sind die Krafteinwirkungen aus Wind, Wellengang und ggf. Schiffsstoß nicht zu unterschätzen! Zu beachten ist, dass die Stahlseile über gut ausgerundete Elemente (Kauschen, Kunststoffrollen o.ä.) und ohne Knickungen angeschlagen werden und die Seilenden gegen Verletzungsgefahr an ausgefransten Adern mit einem ordnungsgemäßen Takling zusammengefasst sind.

Senkrecht zum Ufer ausgelegte Stege erhalten zweckmäßig eine Übergansbrücke die etwa ihrer Breite entspricht. Solche Stege werden schwankenden Wasserständen insgesamt nachgeführt. Sie haben deshalb üblicherweise nur Brückenlängen von 2 - 3 m, die landseitig lose aufliegen. Eine zusätzliche Abstandshaltung zum Ufer ist dann nicht erforderlich. Stattdessen wird eine aufwändigere Verankerung nötig, weil auch eine wasserseitige Festlegung erfolgen muss. Die häufig angewandte Lösung sind beidseitige Ankerseile, die auf dem Land an 40 - 50 cm tief eingeschlagenen Erdnägeln (20 - 30 mm Durchmesser, ca. 1 m lang) angebunden werden und im 45°-Winkel auf das landseitige Ende der Plattform zulaufen. Dort werden sie seitlich durch an jedem Stegfeld befestigte Ringe hindurch unter Wasser bis zur Stirnseite des Stegs geführt. Von den letzten Ringen (besser Seilrollen) aus laufen sie dann auf die wasserseitig ebenfalls im 45°-Winkel ausgebrachten Anker zu, die zu Beginn jeder Saison ausgelegt und auf sicheren Halt im Gewässergrund geprüft werden. Wenn Wasserstandsänderungen nicht zu dramatisch ausfallen, lässt sich der Steg mittels dieser losen Führung an den Ankerseilen über weite Strecken nachführen. Die Zugkräfte der unter Spannung gehaltenen Ankerseile und die Reibungskräfte zwischen Zugangsbrücke und Ufer sorgen dafür, dass der gesamte Steg nicht abschwimmt. Aus Sicherheitsgründen schreiben Genehmigungsbehörden i.d.R. aber auch vor, das Stegsystem durch eine zusätzliche Anbindung auf der Landseite ein zweites Mal zu verankern. Während am Steg die o. g. Metallwinkel am Stegrahmen für die Anbringung einer Anschlagöse dienen können, lässt sich landseitig wieder die Anbindung am Erdnagel nutzen. Diese muss dann bei jeder Nachführung des Steges gelöst und neu befestigt werden. Notfalls müssen bei größeren Veränderungen alle landseitigen Befestigungspunkte und auch die Anker während der Saison neu ausgelegt werden. Dem Nachteil dieser aufwendigeren Art der Verankerung mit sehr langen Seilen steht der wesentliche Vorteil der beidseitigen Nutzung der Stegplattform gegenüber. Die Verwendung von Edelstahlseilen für die Verankerung würde wegen der komplizierten Führung und des üblicherweise einfachen Anschlagens mit Knoten auf der Landseite eher Probleme verursachen. Deshalb sollte der über-wachenden Behörde die Nutzung speziell für den Anwendungsfall ausgelegter Textilseile (schätzungsweise 20 - 30 kN Bruchlast entsprechend PP-Seilen von 16 - 20 mm Durchmesser ) vorgeschlagen werden. Textilseile mit der gleichen Bruchlast wie das vom BMV vorgegebene Minimum eines 10-mm-Edelstahlseils (50 - 60 kN) erscheinen für Stege an stehenden Gewässern ohne gewerblichen Verkehr als Überforderung. Dem Verein obliegt dann allerdings die jährliche Kontrolle auf Schäden oder augenscheinliche Veränderung des angewendeten Seils und ggf. dessen Ersatz. Zur Beschaffung sei auf die regelmäßigen Sonderangebote von Seilereien oder Wassersportfachhandel und auf die jährlich mehrfachen Bootsmessen hingewiesen.

Abb. 134: Stegkonstruktion des RVg. Nordharz, Goslar. Draufsicht, Schnitt und Stückliste
Handbuch für Ruderanlagen, Boote und Reparaturen