Sicherheit beim Rudern
In der Entwicklung des Bootsbaus sind nicht nur Materialveränderungen zu beobachten, sondern auch der Trend zu Booten ohne Steuermann. Bei den olympischen Bootsgattungen hat nur noch der Achter einen Steuermann.
Moderne Kuststoffboote sind in der Kompaktbauweise selbst mit Holzinnenausbau im Havariefall nicht mehr schwimmfähig und tragen auch nach dem Vollschlagen die Mannschaft meistens nicht mehr. Hier sind dringend zusätzliche Auftriebskörper zu fordern (siehe unten und 9.1.5 „Unsinkbar“).
Die Anfängerausbildung wird oft in Kunststoffeinern durchgeführt, es sei denn, die Wasserverhältnisse erlauben dies nicht. Da auch die Großbootfindung in den Ruderzentren fast ausschließlich im Einer oder Zweier o. St. durchgeführt wird, fahren die Ruderer fast nur noch Kleinboote im Training. Das spiegelt sich auch in den Meldungen zu Regatten wider, wo wir hauptsächlich große Kleinbootfelder haben.
Auch die Breitensportler verzichten immer häufiger, besonders in den kalten Jahreszeiten, auf den Steuermann und folgen damit dem Trend nach immer schnelleren Booten.
Das bedeutet, dass die Zahl der Ruderer, die ohne Sicht in Fahrtrichtung rudern, immer größer wird. Da gleichzeitig auf den Wasserstraßen die Berufsschifffahrt moderner und damit größer und leiser wird, erhöht sich die Unfallgefahr für Ruderer zunehmend, zumal die Signalgebung vor Manövern bei den Schiffern mit moderner Funkverbindung nicht mehr üblich ist. Die Sicherheitskriterien sind erheblich zu ungunsten der Ruderer verschoben worden.
Häufiges Umschauen ist den Sportlern lästig und wird mit zunehmendem Alter auch immer schwieriger.
Trainingseinheiten in Kleinbooten werden heute das ganze Jahr hindurch gefahren und bilden im Winter, bei Wassertemperaturen unter 10° C., im Havariefall zusätzliche Gefahren, da Helfer meistens nicht erreichbar sind.
Die Wassersportler haben inzwischen viele Möglichkeiten, durch einfache Hilfsmittel ihre Sicherheit erheblich zu verbessern. So gibt es inzwischen Rettungswesten, die so konstruiert sind, dass sie nicht mehr stören beim Rudern (siehe Abb.:182).Die Firma SEKUMAR hat eine kleine Spezialweste „15 SR“ für Ruderer und Kanuten entwickelt, die automatisch aufblasbar ist und eine extrem flache Bauform hat. Sie kann problemlos bei Erwachsenen und Jugendlichen im Training und auf Wanderfahrten getragen werden. Damit sie für den Ernstfall funktionsfähig bleiben, müssen diese Rettungswesten allerdings im 2-Jahresturnus von der Herstellerfirma gewartet werden.
Eine weitere nützliche Hilfe ist der Rückspiegel. Von einigen Werften werden mitdrehende Rückspiegel auf dem Dollenstift angeboten. Jedoch sind diese sehr reparaturanfällig und werden leicht beim Einlegen der Boote in das Lager abgebrochen. Wesentlich besser sind kleine Spiegel, die auf einen Brillenbügel aufgesteckt werden und nach genauer Einstellung dem Ruderer auch im Einer eine gute Sicht in Fahrtrichtung ermöglichen (siehe Abb.:183)
Dieser Spiegelaufsatz ist ursprünglich für Radfahrer entwickelt worden, um den rückwärtigen Verkehr zu erkennen. Da das Brillengestell nur 8g und der Spiegel ca. 10g wiegen, dürfte das keine hinderliche Belastung für den Ruderer sein. Dieser Rückspiegel ist für Brillenträger (mit Brillenglas) und für Nicht
-Brillenträger (ohne Brillenglas) gleichermaßen geeignet und lässt sich mit zwei Kugelgelenken sehr individuell einstellen. Weitere Spiegelbefestigungen mit Klettbindungen für Stirnbänder (Cap-Spiegel)sind lieferbar.
Bezugsquelle für Rettungswesten und Brillenrückspiegel ist PETER THÖL, APT-Technik, Ohrtbrook 40, D 25436 Uetersen, Tel./Fax: 04122-43689.
Zur weiteren Sicherheit beim Rudern auf stark befahrenen Schifffahrtsstraßen empfiehlt es sich einen Radarreflektor mitzuführen. Er muss hoch genug angebracht werden und so gestaltet sein, dass genügend winklige Reflexionsflächen vorhanden sind. Die Schiffsführer können sonst ein Ruderboot kaum ausmachen, da es nicht genügend reflektierende Metallflächen enthält. Seit einiger Zeit wird der in Abb. gezeigte Flaggenstock als Radarreflektor am Rhein erprobt. Leider sind die Schiffsführer bei normalem Wetter nicht verpflichtet ihr Radar einzuschalten, tun dies aber bei starkem Verkehr häufig und können dann auch Ruderboote mit Reflektor leichter erkennen. Auskünfte erteilt Heinrich Steude (E-Mail: heinrich.steude(at)t-online.de).
Für Fahrten mit steuermannslosen Booten hat Axel Hoinka ein Kamera-Monitor-System entwickelt und erfolgreich auf dem Bodensee eingesetzt. Die moderne Videotechnik erlaubt inzwischen den Einsatz von sehr kleinen Kameras und leistungsstarken Kleinmonitoren, die auch noch bei Sonnenschein ablesbar sind. Auch das Batterieproblem lässt sich mit den kleinen Akkus von Handbohrschraubern leicht lösen (siehe Abb.). Diese etwas aufwendigere Technik ist leicht zu installieren und verschafft eine gute Voraussicht. Kontaktmann hier ist Axel Hoinka unter E-Mail: axel.hoinka(at)t-online.de.
Die einfachere Lösungen erreicht man mit der Befestigung eines Rückspiegels ( z.B. vom LKW) am Waschbord oder drehbarer Varianten auf der Dolle, wie sie gelegentlich noch im Fachhandel zu bekommen sind.
Zur Sicherheit beim Rudern tragen auch selbst lenzende Rennboote bei. Dies ist bei herkömmlicher Bauweise mit in den Fußräumen eingebauten Lenzklappen - wie bei Segelbooten - möglich. Diese müssen aber noch mit der Hand bedient werden. Eine elegantere Lösung ist bei Booten in 2-Schalen-Bauweise gefunden worden. Die schrägen Wände der Fußräume und Lenzöffnungen am Heck ermöglichen sogar beim Achter und Vierer die nahezu vollständige Entfernung des übernommenen Wassers während des Trainings oder Rennens (siehe Abb. 183.5)
Nach vermehrt aufgetretenen schweren Unfällen mit Ruderbooten, auch mit Todesfällen, hat die Schulbehörde in Niedersachsen verfügt, dass beim Rudern im Unterricht und freiwilligen Schülersportgemeinschaften auf Bundes- und Landeswasserstraßen von den Ruderern Rettungswesten zu tragen sind. Auch müssen steuermannslose Boote grundsätzlich von einer erwachsenen Person mit großer Rettungsfähigkeit (alter DLRG Leistungsschein) im Motorboot oder mit dem Fahrrad an Land begleitet werden. Letzteres gilt auch für den Sportunterricht in NRW, wo alle Sportlehrer diese Rettungsfähigkeit neuerdings nachweisen müssen, wenn sie Wassersport unterrichten wollen.
Der TA des DRV und die Materialkommission der FISA haben auch diese Probleme erkannt. Es stehen dort folgende Vorschriften für den Bau von Ruderbooten zur Diskussion:
Alle nach dem 1.01.2004 von Bootswerften ausgelieferten Boote müssen so konstruiert sein, dass sie
- a) im Havariefall, d.h. im voll gefluteten Zustand aller Hohlräume, einen Auftrieb erreichen, der die Schwimmfähigkeit des Bootes plus 6 kg je Mannschaftsmitglied garantieren, und
- b) im vollgeschlagenen Zustand noch einen Auftrieb von 60% des Mannschaftsgewichtes haben, um ein eingeschränktes Rudern der Mannschaft zu gewährleisten.
Es ist zu empfehlen, auch die älteren Boote entsprechend nachzurüsten, soweit das möglich ist (siehe hierzu auch 9.1.5).
Anzuraten ist die Aufnahme in die Vereinssatzung bzw. Ruderordnung, dass es keine ungesteuerten Boote gibt und in Booten ohne in Fahrtrichtung sehenden Steuermann der Bugmann Bootsführer (Obmann) und Rudergänger (Steuermann) ist.
Wenn wir im Rudersport weitere Reglementierungen seitens der Behörden vermeiden wollen, sollten alle Vereine die Sicherheitsvorkehrungen für ihre Ruderer sehr ernst nehmen. Das ist auch nötig, um sich vor Schadenersatzforderungen gegen den Vereinsvorstand nach schweren Unfällen abzusichern!
Erstellt nach einer Vorlage von Ludwig Ellerbrake, Klaus Filter, Axel Hoinka, Heinrich Steude und Hans Rath








