Nutzungsrechte für das Ruder-Pictogramm
Wohl jeder kennt sie, viele nutzen sie und sie sind untrennbar mit den Olympischen Spielen 1972 in München verbunden. Gemeint sind die Pictogramme des Grafikbüros Otl Aicher.
Noch immer wird gern das Ruder-Pictogramm verwendet, sei es zur Illustration oder zur Orientierung, sei es auf Schildern, in Rubriken oder in Vereinszeitschriften.
Generell ist davon auszugehen, dass Markenzeichen, Bilder und Grafiken nicht beliebig verwertet werden dürfen, vielmehr gilt es, die bestehenden Verwertungsrechte zu beachten und gfs. beim Inhaber dieser Rechte eine Erlaubnis einzuholen.
Die Verwertungsrechte für die „Aicher-Pictogramme“ hat vor längerer Zeit das Unternehmen ERCO-Leuchten erworben. Wer das Zeichen also künftig für werbliche Zwecke verwenden will, beispielsweise auf Plakaten, Aufklebern, Sportanzügen, sollte sich vorab von ERCO in Lüdenscheid ein Nutzungsrecht einräumen lassen. Dies ist aus rechtlichen Gründen leider auch dann erforderlich, wenn es sich – wie üblicherweise bei Vereinen – um eine nichtkommerzielle Nutzung handelt.
Die Übertragung muss auf den jeweiligen Nutzer, also den Verein oder den Verband, ausgestellt werden und ist mit einem Entgelt von 250 Euro für eine Nutzungszeit von 10 Jahren verbunden. Der Deutsche Ruderverband e.V. hat zwar ein Nutzungsrecht erworben. Dieses kann er aber nicht an seine Mitgliedsvereine übertragen kann (nichtübertragbares Nutzungsrecht), sondern nur bei Werbemitteln und Veranstaltungen des DRV einsetzen. Dazu gehören beispielsweise auch die DRV-Regatten, für die der DRV als Veranstalter auftritt.
Kontakt: Petra Thiel, ERCO Leuchten GmbH
Brockhauser Weg 80-82, 58507 Lüdenscheid
Tel. (02351) 551 542
E-Mail: p.thiel(at)erco.com
