DRV-Fahrtenwettbewerb

DRV-Fahrtenabzeichen

Amtliche Bekanntmachung  Nr. 4628

 

Einführung:                                    1950

 

Form der Auszeichnung:              Nadel

                                    Urkunde entsprechend dieser Ausschreibung

 

Antrag durch:                                Verbandsmitglieder

 

Ort der Vergabe:                           Verein

 

Vergaberichtlinien:

 

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

 

1.         Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen  Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

 

2.         Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für

Alter

Jahrgang

Ges. Ruderleistung

davon auf Wanderfahrt

Ruderer

 

 

 

19-30

31-60

ab 61

1992/81

1980/51

1950

1000

800

600

200

160

120

Ruderinnen

 

 

 

19-30

31-60

ab 61

1992/81

1980/51

1950

800

700

600

160

140

120

 

für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen

 

 

500

100

 

 

Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.

Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel

 

(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze)

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Zahl der Teilnehmer

 

zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.

Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.

Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.

In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.

 

3.         Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das/die Fahrtenheft/Fahrtenhefte nur bei der 1. Meldung mit einzureichen.

Wird per Efa gemeldet, ist dem DRV ein Begleitbeleg zu übermitteln, auf dem der Vereinsbevollmächtigte mit Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt.

Bei Meldung mit Fahrtenheft bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.

 

4.         Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.

 

5.         Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich zu bestätigen.

 

6.         Nach 25-, 40-, 45-, 50-, 55- und 60-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.

 

7.         Die Fahrtenhefte bzw. die Efa-Meldung sind/ist bis zum 15. Februar 2012 an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover einzureichen.

Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von € 2,00 je Bewerber, € 3,60 für jedes Fahrtenabzeichen und € 4,75 für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 einzuzahlen.

 

Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, der ab Mitte Dezember 2011 auf der Homepage des Deutschen Ruderverbandes unter der Rubrik Nachrichten/Wanderrudern abgerufen werden kann.

 

8.         Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wander-rudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

           

 

Grundlage der Kontrolle sind:

Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)

Wanderrudermeldung

Fahrtenabzeichenmeldung

Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei

Vereinskilometerliste

 

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:

Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?

Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?

Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?

Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?

Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

 

Definition „plausible Fahrt“:

Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.

 

 

Schweinfurt/Berlin, den 20.01.2011

 

Siegfried Kaidel                                             Prof. Dr. Arnim Nethe Vorsitzender                                      Ressortvorsitzender Wanderrudern 

DRV-Fahrtenwettbewerb Formulare

efaWett - elektronischer Fahrtenwettbewerb

Für das Fahrtenabzeichen des Deutschen Ruderverbandes kann elektronisch über das Internet gemeldet werden. Hierfür wird immer die aktuelle efa-Version (efa - elektronisches Fahrtenbuch für Ruderer) benötigt.

Weitere Informationen: http://home.snafu.de/nmichael/efaWett/drv/index.html

Hinweise zum DRV-Fahrtenwettbewerb

  1. Bearbeitung
    1. Sie erleichtern uns die Bearbeitung der Fahrtenhefte ganz erheblich, wenn Sie uns die Fahrtennachweise (Hefte) Ihrer Vereinsmitglieder geschlossen unter Angabe der Rücksendeanschrift einreichen. Die Fahrtenhefte sind bis zum 15. Februar 2006 der DRV-Geschäftsstelle einzureichen.
    2. Auf eine gute Verpackung sollte geachtet werden. Leider erhalten wir immer wieder Sendungen in beschädigtem Zustand. Des Weiteren achten Sie bitte auf ausreichendes Porto Ihrer Sendungen. Nicht richtig frankierte Sendungen werden von uns nicht angenommen.
  2. Teilnahmebedingungen
    1. Die Bedingungen für die DRV-Wettbewerbe sind "Amtlichen Bekanntmachungen" zu entnehmen. Beachten Sie bitte die dort vorgegebenen Termine!
    2. Alle erforderlichen Vordrucke für die Beteiligung an den ausgeschriebenen Wettbewerben erhalten Sie mit diesem Rundschreiben. Für die Teilnahme an den DRV-Wettbewerben (Erwachsene und/oder Jugendliche) sind die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fahrtenhefte (Ruderin/Ruderer sowie Wanderruderwart/Vorsitzender) Ihrer Vereinsmitglieder einzureichen. Bei Wiederholern sind bei Teilnehmern aus den neuen LRV u.U. auch noch die Statistikkarten des ehemaligen DRSV in die verwendeten DRV-Fahrtenhefte einzuheften.
    3. Erforderliche Fahrtenhefte können bei unserer Vertriebsstelle, Frau Rapp – Durchwahlnummer 0511/98094-13, bestellt werden.
  3. Goldenes Fahrtenabzeichen Bei Beantragungen für das Goldene Fahrtenabzeichen ist der Nachweis der Berechtigung vom Verein zu erbringen.
  4. Stoffabzeichen
    1. Bestellungen für Stoffabzeichen zum Goldenen Fahrtenabzeichen für Erwachsene und für das Jugendabzeichen bitten wir auf beiliegendem Bestellschein vorzunehmen. Sie erhalten darüber eine Rechnung. Den Rechnungsbetrag bitte mit beigefügtem Überweisungsträger der Postbank, Konto-Nr. 11 51 53 08, BLZ 250 100 30 Verwendungszweck „Stoffabzeichen Fahrtenwettbewerb“ nach Rechnungserhalt überweisen.
      Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag für die Stoffabzeichen auf jeden Fall gesondert. Sie ersparen uns damit eine menge zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
  5. Meldegebühren Das Meldegeld sowie die Kosten für die bestellten Fahrtenabzeichen bitten wir gleichzeitig mit der Abgabe der Fahrtenhefte (Verwendungszweck: „Meldegebühren Fahrtenwettbewerb“) zu überweisen.
    Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80
    Postbank Hannover, Konto-Nr. 8290-305, BLZ 250 100 30

    W I C H T I G ! Geben Sie bitte auf der Überweisung unbedingt Ihre Vereins-Mitgliedsnummer sowie Ihre genaue Bankverbindung – ggf. für Rücküberweisungen – an!