18. Mai 2010 | Fachressort Wettkampf | von Uwe Gerstenmaier

Anträge zur Änderung der Ruderwettkampfregeln (RWR)

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4615

Folgende Anträge zur Änderung der Ruderwettkampfregeln (RWR) sind fristgerecht bis 14. Mai 2010 bei der Regelkommission eingegangen.

Nach §31 GG haben Verbandsmitglieder die Möglichkeit zur Stellungnahme an die Regelkommission bis 19. Juli 2010 zu Händen Uwe Gerstenmaier, Margarethe-von-Wrangell-Weg 1, 89075 Ulm oder (bevorzugt) an
gerstenmaier@varionostic.de   (Eingangsbestätigung erfolgt).

Unter rudern.de erfolgt die Veröffentlichung der Anträge mit Begründung, im Printmedium ‚rudersport’ aus Platzgründen ausschließlich die Anträge selbst.

Antrag 1 

RWR Ausführungsbestimmungen

zu Ziffer 2.5.11.2, Satz 1 ist zu ersetzen durch:

Es werden so wenig Abteilungen wie möglich gebildet. Die Anzahl der Boote je Abteilung dürfen sich bei Rennteilung nur um ein Boot unterscheiden. Die erste/n Abteilung/en muss/müssen in diesem Falle die höhere Bootsanzahl haben.

Satz 2 wird letzter Satz.

Begründung:

Bei Teilung in Abteilungen sollen so wenig Abteilungen wie möglich gebildet werden.

Bei der RWR-Reform 2002 wurde zur Vereinfachung die vormalige Tabelle III für Rennteilungen weggelassen und durch den Bezug zur Tabelle für Vorrennen ersetzt.

Diese Tabelle wird, da sie eine andere Intention hat, der Forderung „so wenig Abteilungen wie möglich“ nicht in allen Bereichen gerecht. Dies gilt in der Tabelle für Vorrenen bei 3 Startplätzen für 6 Boote, bei 4 Startplätzen für 9, 11, 12 Boote, bei 5Startplätzen für 8, 10, 12, 13, 15 Boote und bei 6 Startplätzen für 19 bis 30 Boote.

Die Neuformulierung bereinigt diese Unstimmigkeit.

Antragsteller: Marbacher Ruderverein von 1920 e. V.

Antrag 2

Zum Komplex öffentlich ausgeschriebene Regatten

AB zu Ziffer 2.1.4 Einfügen vor den bestehenden ABEin Wettkampf gilt als öffentlich ausgeschrieben, wenn mehr als sechs Vereine und mehr als 40 Booten starten.

im dritten Anstrich: Hinter dem Wort „Langstreckenregatten“ werden die Worte „bis einschließlich 15 Kilometern..“ eingefügt.

2.1.6 Nicht öffentlich ausgeschriebene WettkämpfeWettkämpfe, die auf besondere Einladung oder mit besonderer Ausschreibung zustande kommen und nicht der Ziffer 2.1.4 unterliegen sind nicht öffentlich ausgeschriebene Wettkämpfe. Sie dürfen nur von Rudervereinen , -abteilungen oder Regattaverbänden veranstaltet werden

.AB zu Ziffer 2.1.6 n

  • Diese Wettbewerbe sind spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag der Geschäftsstelle des DRV anzuzeigen.
  • Sie dürfen nicht ausgetragen werden, wenn zum vorgesehenen Termin im Umkreis von 150 Km ein Wettbewerb öffentlich ausgeschrieben ist.
  • Mit Ausnahme der Sicherheitsbestimmungen kann der Ausrichter Abweichungen von den RWR und AWB in der Ausschreibung vorsehen.

Begründung: Die bisherigen Regelungen zu freivereinbarten Regatten sind überholt, da die hohen Kosten für die Veröffentlichung der Ausschreibung und Ergebnisse für öffentlich ausgeschriebene Regatten entfallen sind. Mit den nun vorgesehenen Vorgaben sollen Wettbewerbe im kleinen Rahmen auch weiterhin ermöglicht werden. Gleichzeitig bleibt die öffentlich ausgeschriebene Regatta der Regelfall und wird daher in den RWR besonders geschützt.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 3

Zeitpunkt des Verwiegens

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.2.4:

Als Satz 2 wird eingefügt::

Ist ein Rennen in mehrere Läufe/Abteilungen eingeteilt, gilt die im Programm vorgesehene Startzeit des entsprechenden Laufes oder der entsprechenden Abteilung oder bei Langstrecken-Rennen die individuelle Startzeit.

Satz 2 alt wird Satz 3 neu.

Begründung: Die Regelung gilt als Klarstellung zum Vorgehen beim Verwiegen und trägt neben der höheren Transparenz zur Gleichbehandlung aller Aktiven bei.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 4

Wettkampfrichter

2.4 Wettkampfrichter Der achte Ordnungspunkt wird neu formuliert: Die Wettkampfrichterlizenz erlischt zum 31.12. des Jahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde.

Begründung: Es handelt sich um eine Klarstellung, das das Amt des Wettkampfrichters bis zum Ablauf des Jahres, in dem das 65. LJ vollendet wird, ausgeübt werden kann. Dies entspricht den Regelungen der FISA.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 5

Ummeldungen

2.6.4 Mannschaftsbegriff und Ummeldungen
Im Paragraf 2.6.4.1 werden in Satz 2 hinter den Worten „Hälfte der“ die Worte „ursprünglich gemeldeten“ eingefügt.
Gestrichen werden in Ziffer 2.6.4.2 der Satz 2 und die AB zu Ziffer 2.6.4.2

Begründung: Ziel des Vorschlages ist es, die restriktiven Regelungen zu öffnen. Sie hat sich bereits für die allgemeinen Regatten bewährt und hier nicht zu einem Wildwuchs im Meldeverhalten geführt. Am Regattaplatz hatte diese Möglichkeit nicht eine unverhältnismäßige Mehrarbeit in der Administration ausgelöst.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 6

Beendigung des Rennens

2.7.9.3 NEU

War der Verlauf des Rennens ordnungsgemäß und hält keine Mannschaft einen vorläufigen Einspruch gegenüber dem Schiedsrichter aufrecht, so zeigt er den Ruderern und dem Zielgericht die weiße Fahne, andernfalls zeigt er die rote Fahne.
Begründung: Die Anzeige der weißen und roten Fahne wird eindeutig definiert und die Formulierung den praktischen Vorgaben angepasst.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 7

Ausscheidungssystem auf Meisterschaften:

AB zu Ziffer 3.9.5 Fall 2 neu:

9 – 10 Teilnehmer: Zwei Vorläufe und ein Hoffnungslauf. Die erst- und zweitplatzierten Boote jedes Vorlaufes erreichen das Finale direkt, die übrigen Boote starten im Hoffnungslauf. Aus dem Hoffnungslauf erreichen die erst- und zweiplatzierten Boote das Finale

Vorläufe

Hoffnungslauf

Finale

V

H

F

1

3. VA

2

3. VB

VA

3

4. VA

4

4. VB

1. VA

5

5. VA

1. VB

5. VB

FA

2. VA

2. VB

1. H

1

2. H

2

VB

3

4

5

Begründung: Das System, das die FISA bereits anwendet, führt zu größerer Fairness, da in einem Hoffnungslauf alle Boote um den Einzug in das Finale rudern und der Faktor „Losglück“ ausgeschlossen wird. Organisatorisch kann auf einen Hoffnungslauf und das Finale B verzichtet werden. Folgeänderungen: Bei den weiteren Fällen ändert sich die Nummerierung um eine Stelle. Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 8

7. Finale - B

zu Ziffer 3.9.5 Satz 3 (Neufassung)

Erfordert die Zahl der zu einem Meisterschaftsrennen gemeldeten Boote mindestens zwei Hoffnungsläufe oder Halbfinals, werden auch Finalrennen um die Plätze 7 – 12 (Finale B) ausgefahren

Begründung: Die Regelung der sog. B-Finals wird präzisiert. Wird nur ein Hoffnungslauf ausgetragen und sind keine Halbfinals erforderlich, werden die Plätze 7 bis 8 beziehungsweise 10 bereits in dem Hoffnungslauf vergeben.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 9

8. Entscheidungen auf Meisterschaften

zu Ziffer 3.9.6 Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.

Begründung: In der Praxis wurde zuletzt auch auf Meisterschaften auf Wiederholungsrennen verzichtet und stattdessen auch mehrere Mannschaften auf den gleichen Platz gesetzt. Ein Titel oder eine Platzierung sollte nicht erzwungen werden. Wiederholungsrennen sind zudem aus zeitlichen Gründen und wegen Doppelstarts kaum möglich. Im Übrigen regelt 2.7.9.4 das Vorgehen bei sog. Toten Rennen.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 10

Aufgaben des Präsidiums

In den aufgeführten Paragrafen wird das Wort „Vorstand“ durch „Präsidium“ ersetzt:

2.1.2

2.5.11.3

2.1.3

2.5.11.4

2.1.3

2.5.11.5

2.1.5.2

2.6.1.2

2.1.5.3

2.6.3 (AB)

2.1.6 (AB)

3.1

2.2.1

3.3.1

2.2.1.2

3.3.2

2.4.1.2

3.9.4

2.4.1.3

3.10.1 (AB)

2.5.2.1

3.10.6

2.5.3.3

Hinweis: zu Ziffer 2.8.1.2 (hier bezieht sich das Wort Vorstand hier auf den Vereinsvorstand) Begründung: Es handelt sich um eine Änderung, die aufgrund des Grundgesetzes vom 14.03.2009 erforderlich wird. Auch weiterhin sollen die Aufgaben im Zusammenhang mit den RWR durch das Gesamtorgan „Präsidium“ wahrgenommen werden. Dies entspricht der Aufgabenverteilung vor der Änderung des Grundgesetzes.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 11

„Aktivenpass“ (RWR Ziffer 2.2.6 – 2.2.8 alt)

neu:

2.2.6. Aktiven-Datenbank

2.2.6.1. Auf Regatten des DRV ist nur startberechtigt, wer in der Aktiven-Datenbank des DRV erfasst ist. Aus den Daten der Aktiven-Datenbank wird den Veranstaltern elektronisch ein Auszug mit folgenden Merkmalen zur Verfügung gestellt:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsjahr
  • Verein
  • Identifikationsnummer
  • Geschlecht
  • Sporttauglichkeit nach Ziffer 2.2.6.3
  • Höherstartberechtigung nach Ziffer 2.2.6.5

2.2.6.2 Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank gilt unbefristet. Sie muss nur dann erneut beantragt werden, wenn in der jeweiligen Saison ein Start für einen anderen Verein vorgesehen ist oder der Name geändert wird.

2.2.6.3 Junioren A/B und Handicap-Ruderer

2.2.6.3.1 Junioren A und B sowie Handicap-Ruderer sind auf Regatten des DRV startberechtigt, wenn sie in der Aktiven-Datenbank des DRV erfasst sind und in jedem Jahr zusätzlich ein ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit in der Geschäftsstelle des DRV vorlegen.

2.2.6.3.2 Das ärztliche Attest muss auf dem vom DRV zur Verfügung gestellten Vordruck erstellt werden. Ein ärztliches Attest ist für Steuerleute nicht erforderlich.

2.2.6.3.3 Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Ruderjahr vorausgehenden Jahres und mindestens zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta, auf der der erste Start im Kalenderjahr vorgesehen ist, erfolgt sein.

2.2.6.3.4 Im Übrigen gilt Ziffer 2.2.6.1 bei Vereinswechseln oder Namensänderung.

2.2.6.4 Verfahren

Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank und das nach Ziffer 2.2.6.3 erforderliche ärztliche Attest müssen zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta, auf der der erste Start beabsichtigt ist, in der Geschäftsstelle beantragt / vorgelegt werden, um in der aktuellen Aktiven-Datenbank aufgeführt zu sein. Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank kann auch auf der Regatta beantragt werden und führt dort zu einer vorläufigen Startberechtigung. Bei Junioren ist dazu ein ärztliches Attest vorzulegen (Ziffer 2.2.6.3.2).

Das Präsidium des DRV gibt das Antragsverfahren vor. Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang erhoben werden.

2.2.6.5 Höherstartberechtigung

2.2.6.5.1 Junioren A dürfen in Rennen der Altersklassen Männer/Frauen A und B nur starten, wenn auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehen Vordruck bestätigt hat. Diese Junioren unterliegen auch dann den Beschränkungen nach Ziffer 2.6.1.3.

2.2.6.5.2 Junioren B dürfen in einer höheren Altersklasse nicht starten. Ausgenommen sind diejenigen, die bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollenden und bei denen auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bestätigt hat. Der Start in den Altersklassen der Männer/Frauen ist nicht zugelassen.

2.2.7 Anti-Doping

Mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular zur Aufnahme in die Aktiven-Datenbank oder bei Junioren auf dem Vordruck des ärztlichen Attestes anerkennen die Aktiven oder bei Minderjährigen für diese einer der Erziehungsberechtigten die Anti-Doping-Ordnung des DRV, die Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA-Code) und die Vereinbarung über die Organisation und Durchführung von Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen zwischen der NADA und dem DRV.

Ziffer 2.2.6 – 2.2.8 alt werden durch diese Formulierung ersetzt.

Begründung:

Auf dem 57. Rudertag 2005 wurde in Dresden der Aktivenpass (AP) zur Saison 2006 eingeführt. Seither sind im Bereich des DRV nur die Aktiven auf Regatten startberechtigt, die in der Aktivendatenbank gelistet sind und über den Pass verfügen.

Nach dreijähriger Erfahrung ist festzuhalten, dass es sich im Wesentlichen um zwei Komponenten handelt:

1. Datenbank

In einer Datenbank sind alle Aktiven gelistet, die auf Regatten des DRV starten wollen. Teile der Datei werden Regattaveranstaltern zur Verfügung gestellt. Mit dieser Datengrundlage arbeiten einzelne Meldemodule, wird auf Regatten die Startberechtigung festgestellt und kann die Identität der Aktiven grundsätzlich überprüft werden.

Im weiteren Ausbau ist die Datenbank geeignet, eine individuelle Historie (Siege, Leistungsgruppen, Vereinszugehörigkeiten) der Aktiven herzustellen oder Meldemodule zu unterlegen.

2. Ausweiskarte / Pass

Der ursprünglich vorgesehene Einsatz der „Ausweiskarte“ hat sich nicht durchgesetzt.

Aus Gründen der Praktikabilität wurde auf die Einarbeitung eines Passbildes verzichtet. Hierbei erweist sich die Zuordnung als aufwändig. Die Bilder hätten entweder physisch der Gschst. zur Verfügung gestellt oder durch die Vereine elektronisch eingestellt werden müssen.

Nach allgemeiner Einschätzung hat sich die Datenbank bewährt und trägt zur Transparenz im Wettkampfwesen bei.

Diese Einschätzung trifft auf die Ausweiskarte / Pass nicht zu. Beide Varianten der Bildübermittlung erfordern einen hohen Personalaufwand und können die exakte Zuordnung Bild / Daten nicht garantieren. In der Konsequenz erfordern alle Varianten Stichproben auf Regatten, weshalb Aktive immer ein amtliches Dokument mit Lichtbild bei sich führen müssen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die vorhandene Ausweiskarte keine Akzeptanz gefunden hat. Für ein engmaschiges Kontrollsystem, z. B. an Ablegestegen (Modell WM), fehlt derzeit die Akzeptanz im DRV und es wird sich auf Regatten aus grundsätzlichen Erwägungen kaum durchsetzen. Die Infrastruktur vieler Regattaplätze ließe eine lückenlose Stegkontrolle zudem kaum zu.

Identitätskontrollen lassen sich ebenfalls – soweit erforderlich – mit amtlichen Dokumenten durchführen. Soweit die Namen in der Regattasoftware elektronisch ausgeworfen werden, werden diese üblicherweise nach Meldeschluss generiert. Grundlage der Kontrollen bietet dabei die Aktivendatenbank. Ähnlich wird seit vielen Jahren im Bereich der Juniorenlizenzen verfahren, die elektronisch erfasst werden.

Wenn die Ausweiskarte eingesetzt werden soll, erfordert sie wohl ein Lichtbild. Damit dieses aktuell ist, muss der AP befristet werden. Dies steht wiederum im Gegensatz zur Zusage des Vorstandes auf dem 57. RT, dass, sofern Name und Verein unverändert bleiben, nur einmalige Kosten auf Aktive / Vereine zukommen.

Für die Anerkennung der Anti-Doping-Regeln ist eine persönliche Unterschrift erforderlich. Diese wird auf dem Vordruck Vereinswechsel und Gesundheitszeugnis geleistet. Hier wäre der entsprechende Text einzufügen. Für SF / SM / Masters wäre eine Unterschrift, z. B. auf einem Sammelformular einzuplanen.

Die Nutzung eines Magnetstreifens, um bsp. Siege und Leistungsgruppen zu belegen, scheitert an Ressourcen und den infrastrukturellen Voraussetzungen auf Regatten. Zudem ließen sich diese Optionen auch durch Auslesen der Regattaergebnisse auf Basis der Aktiven-Datenbank erreichen.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 12

Komplex Deutsches Meisterschaftsrudern

3.3 Ausschreibung von Meisterschaften

3.3.1 Die Meisterschaften des DRV werden vom Präsidium ausgeschrieben. Die Rennen, mit Ausnahme der Rennen nach Ziffer 3.4.2, sind auszuschreiben für Ruderer, die einem Verbandsmitglied des DRV oder dem Nordschleswigschen Ruderverband angehören. Sie müssen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz im Bereich des DRV oder des Nordschleswigschen Ruderverbandes haben. Die Rennen nach 3.4.2 sind offen für alle FISA-Mitglieder.

Die bisherigen Bestimmungen in Ziffer 3.4 RWR –Deutsches Meisterschaftsrudern- werden aufgehoben und durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt:

3.4 Deutsches Meisterschaftsrudern

3.4.1 Deutsche Kleinboot-Meisterschaften

3.4.1.1 Die Rennen der Deutschen Kleinboot-Meisterschaften sind:

  • Frauen-Einer
  • Männer-Einer
  • Leichtgewichts-Frauen-Einer
  • Leichtgewichts-Männer-Einer
  • Frauen-Zweier o.St.
  • Männer-Zweier o.St.
  • Leichtgewichts-Männer-Zweier o.St.

3.4.1.2 Die Streckenlänge beträgt 2000 m.

3.4.1.3 In Ergänzung zu Ziffer 3.9.5 werden auch die Finale C ff. ausgefahren, sofern genügend Meldungen vorliegen.

3.4.1.4 Der vom DRV benannte Regattaausschuss kann, abweichend von dem Ergebnis der Startverlosung, die Einteilung der Vorläufe aus sportlichen Gründen verändern.Die Kriterien für das Setzen sind so rechtzeitig amtlich zu veröffentlichen, dass alle Teilnehmer sich entsprechend darauf einrichten und bei den entsprechenden Qualifikationen teilnehmen können.

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.4.1.4 –neu-

Kriterien für das Setzen der Vorrennen werden zwei Monate vor dem als Kriterium geltenden Wettkampf bekannt gegeben. Bei Härtefällen kann das für den Leistungssport zuständige Mitglied des DRV-Präsidiums oder eine von diesem Beauftrage Person einen Setzungswunsch begründen. Die Setzung bezieht sich auf maximal so viele Boote je Vorrennen, wie sich aus diesem Vorrennen für die nächste Runde qualifizieren können.3.4.1.5 Vorentscheidungen

Für die Vorentscheidungen zu Ziffer 3.4.1 mit mehr als 24 gemeldeten Booten gilt folgendes Ausscheidungssystem:Es werden Vorrennen, Viertelfinals, Halbfinals und Finals ausgetragen. Nach den Vorrennen qualifizieren sich 24 Boote für die Viertelfinals. An den Halbfinals nehmen 12 Boote teil.Die nicht für die Halbfinals qualifizierten Boote tragen die Finals C / D aus.Die Boote, die sich nicht für Viertelfinals qualifiziert haben, tragen entweder direkt das Finale E (bis 30 gestartete Boote) oder Semifinals und Finals E ff. aus.

Bis 30 Meldungen

6 VL (Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale, wenn im VR 5 Boote gestartet sind.)

Einteilungen:
25 Boote: 5 / 4 / 4 / 4 / 4 / 4
26 Boote: 5 / 5 / 4 / 4 / 4 / 4
27 Boote: 5 / 5 / 5 / 4 / 4 / 4
28 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 4 / 4
29 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 5 / 4
30 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 5 / 5

bei 29 Meldungen kommt das Zeitbeste der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 28 Meldungen kommen die beiden Zeitbesten der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 27 Meldungen kommen die drei Zeitbesten der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 26 Meldungen kommt die vier Zeitbesten der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 25 Meldungen scheidet das langsamste Boot der jeweils letztplatzierten Boote aus.Rest: Finale E

Bis 36 Meldungen

6 VL (Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw.)
Rest: Halbfinale und Finale F / G

Bis 48 Meldungen

8 VL (Plätze 1-3 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw.)
Rest: Viertelfinale; Halbfinals, Finals F / G / H / I

3.4.1.6 Die Sieger heißen: Deutscher Meister. Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV. Der Sieger im Männer-Einer erhält zusätzlich als Wanderpreis für seinen Verein die Meisterschaftskette des DRV.

3.4.2 Internationale Deutsche Großboot-Meisterschaft

3.4.2.1 Die Rennen der Internationalen Deutschen Großboot-Meisterschaft sind:

  • Frauen-Doppelzweier
  • Männer-Doppelzweier
  • Leichtgewichts-Frauen-Doppelzweier
  • Leichtgewichts-Männer-Doppelzweier
  • Frauen-Doppelvierer
  • Männer-Doppelvierer
  • Leichtgewichts-Frauen-Doppelvierer
  • Leichtgewichts-Männer-Doppelvierer
  • Frauen Vierer o.St.
  • Männer-Vierer o.St.
  • Leichtgewichts-Männer-Vierer o.St.
  • Frauen-Achter m.St.
  • Männer-Achter m.St.
  • Leichtgewichts-Männer-Achter m.St.

3.4.2.2 Die Streckenlänge beträgt 2000 m.

3.4.2.3 Die Rennen werden im Rahmen einer Internationalen Regatta nach den ROR der FISA, ergänzt durch die RWR des DRV ausgetragen. Sie sind offen für alle Ruderer, die einem Mitgliedsverband der FISA angehören.

3.4.2.4 Die Sieger heißen: Internationaler Deutscher Meister. Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Die Mannschaft erhält für ihren Verein/ihren Nationalverband das Ehrenzeichen des DRV.

3.4.2.5 Die Bestimmungen der Ziffer 3.9 RWR gelten nur, insofern sie den FISA-Bestimmungen für Internationale Regatten nicht widersprechen. Die ROR der FISA haben im Zweifel Vorrang. 3.4.2.6 Das Qualifikationssystem für den Fall, dass mehr Meldungen eingehen als Startplätze vorhanden sind, wird mit der Ausschreibung festgelegt.

Hierbei gilt: Es werden grundsätzlich nur Vorrennen und Finals ausgetragen. Halbfinals werden bei mehr als 18 Meldungen vorgesehen.

Begründung: Die Erprobungsmaßnahme zum Deutschen Meisterschaftsrudern hat sich nicht voll bewährt. Die Erprobung der Deutschen Kleinboot-Meisterschaft war sehr erfolgreich und soll mit kleinen Veränderungen im Bereich des Setzens von Vorrennen in den RWR fortgeführt werden.Um über die Deutschen Kleinbootmeisterschaften weiterhin im Sinne des Leistungssports und im Sinne der Bildung der Nationalmannschaft eine aussagekräftige Rangliste ausfahren zu können, ist das im Rahmen der Erprobungsmaßnahme bewährte Ausscheidungssystem mit Viertelfinals und Halbfinals anzuwenden. Eine Setzung der Vorrennen mit der Anzahl von Booten, die sich für die nächste Runde qualifizieren können, entspricht nicht nur dem Leistungsgedanken sondern auch der Fairness, wenn die Setzungskriterien vorher klar offengelegt werden.Die Deutsche Großboot-Meisterschaft kann in ihrer Erprobung als gescheitert angesehen werden. Durch die Beschränkung auf Vereinsmannschaften kam die Masse an Booten nie zu Stande, die für eine eigenständige oder auch würdige Meisterschaftsveranstaltung erforderlich wäre. Als Vereinsmeisterschaft hat sich zunehmend die Deutsche Sprint-Meisterschaft etabliert, so dass das Angebot einer Vereinsmeisterschaft über eine Streckenlänge größer als 500m in den Vereinen des DRV nicht angenommen wird. Die Einbettung der Großbootmeisterschaft in eine Internationale Regatta und eine Öffnung für Renngemeinschaften gibt auch den Spitzenmannschaften des DRV innerhalb ihres engen Terminplans die Möglichkeit auf einer Deutschen Meisterschaft zu starten und damit auch den DRV in der Öffentlichkeit meisterschaftswürdig zu präsentieren.

Folgeregelung:

Vorentscheidungen

AB zu Ziffer 3.9.5: Satz 1 wird neu gefasst:

Für die Vorentscheidungen der Meisterschaften des Deutschen Ruderverbandes nach Ziffer 3.4.1 für bis zu 24 gemeldeten Booten, 3.5, 3.6, 3.7 und 3.8 gilt folgendes Ausscheidungssystem:…

Begründung: Die Präzisierung ist erforderlich, da bei Annahme des Vorschlages ein neues Ausscheidungssystem für das DMR vorgegeben wird.

Erläuterungen: Die Bestimmungen für die Kleinboot-Meisterschaft entsprechen im Wesentlichen der Erprobungsmaßnahme. Der Punkt 1.3 (im Rudersport für den Rudertag Oldenburg 3.4.1.3) und der Punkt 1.4 (im Rudersport für den Rudertag Oldenburg 3.4.1.4) kann jeweils ersatzlos entfallen, da beide Regelungen in den MR schon festgeschrieben sind und nicht wiederholt werden müssen.Bei den Großboot-Meisterschaften wird auf eine Austragung mit Renngemeinschaften und innerhalb einer Internationalen Regatta hin gewirkt. Die Rennen wurden um den Leichtgewichts-Frauen-Doppelvierer, den Leichtgewichts-Männer-Doppelvierer, den Frauen-Achter und den Leichtgewichts-Männer-Achter ergänzt.Dass bei den Großboot-Meisterschaften Renngemeinschaften zugelassen werden sollen muss nicht extra erwähnt werden, da hier die Ziffer 3.9.1 bereits Klarheit schafft.

Antragsteller: Vorstand DRV

Antrag 13

12. Bootstechnische Bestimmungen

AB zu 2.3.2

Im Kasten wird das Mindestgewicht für Gig-Vierer-m. St. auf 75 Kg festegesetzt.

Begründung:

Die mittlerweile im Bootsbau verwendeten Materialien lassen leichte Gig-Boote zu. Diese Boote werden seit Jahren von den Vereinen gekauft, da sie in der Mitgliedschaft auf große Akzeptanz stoßen. Nunmehr kann die Entwicklung auch im Regelwerk gefolgt werden, ohne dass ein „Wettrüsten“ in der Bootsbeschaffung zu befürchten ist.

Antragsteller: Vorstand DRV

Ulm, 17 Mai 2010
Uwe Gerstenmaier, Vorsitzender Regelkommission DRV