Wie kann ich Wettkampfrichter werden?
Auszug aus den Ruderwettkampfregeln (RWR)
RWR 2.4.2.1: „Es ist Aufgabe der Wettkampfrichter dafür zu sorgen, dass alle Mannschaften ihre Wettkämpfe möglichst unter gleichen Bedingungen austragen können und ihnen die gleichen Siegchancen gewährt werden können.“
Die Meldung zur WKR-Prüfung erfolgt über die regionalen Wettkampfrichterbeauftragten an die WKR-Kommission im Ausschuss Regattawesen.
Gemäß der RWR sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mitglied eines Rudervereins des DRV,
- vollendetes 18. Lebensjahr und nicht älter als 45 Jahre.