03. Apr. 2012 | Fachressort Wettkampf | von Fachressort Wettkampf

Wie kann ich Wettkampfrichter werden?

Auszug aus den Ruderwettkampfregeln (RWR)

RWR 2.4.2.1: „Es ist Aufgabe der Wettkampfrichter dafür zu sorgen, dass alle Mannschaften ihre Wettkämpfe möglichst unter gleichen Bedingungen austragen können und ihnen die gleichen Siegchancen gewährt werden können.“

Die Meldung zur WKR-Prüfung erfolgt über die regionalen Wettkampfrichterbeauftragten an die WKR-Kommission im Ausschuss Regattawesen.

Gemäß der RWR sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mitglied eines Rudervereins des DRV,
  • vollendetes 18. Lebensjahr und nicht älter als 45 Jahre.