Werberichtlinien 2014 - AB4752
Gemäß 2.2.1.2 Ruderwettkampfregeln (RWR) legt das Präsidium für den Geltungsbereich der RWR auch für das Jahr 2014 fest:
Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten.
Im Übrigen gilt RWR 2.6.7.2 (vom Verein bestimmte, einheitliche Rennkleidung)!
Münster, 16.04.2014
Rolf Warnke
Vorsitzender Fachressort Wettkampf