17. Apr. 2014 | Fachressort Wettkampf | von Anja Mauerhöfer, Geschäftsstelle

Werberichtlinien 2014 - AB4752

Gemäß 2.2.1.2 Ruderwettkampfregeln (RWR) legt das  Präsidium für den Geltungsbereich der RWR auch für das Jahr 2014 fest:

Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten.

Im Übrigen gilt RWR 2.6.7.2 (vom Verein bestimmte, einheitliche Rennkleidung)!

Münster, 16.04.2014

Rolf Warnke
Vorsitzender Fachressort Wettkampf