02. März 2015 | Fachressort Wanderrudern und Breitensport | von Deutscher Ruderverband

DRV-Wanderruderpreis 2015 - AB4774

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4774

Einführung: 1977
Form der Auszeichnung: Plakette/Tafel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Wanderrudertreffen

Vergaberichtlinien:

  1. Der Deutsche Ruderverband schreibt einen Wettbewerb für die Leistungen der Mitgliedsvereine im Fahrten- und Wanderrudern aus.
  2. Der „DRV-Wanderruderpreis“ (zur Erinnerung an Georg Winsauer) wird für die beste Leistung im Fahrten- und Wanderrudern an denjenigen Verein vergeben, dessen Leistung am weitesten über der Durchschnittsleistung vergleichbarer Vereine liegt.
  3. Die Vereine werden, entsprechend der „Wanderruderfahrtenstatistik“, in fünf Gruppen unterteilt:
    A) = bis 30 aktive Ruderer
    B) = 31-80 aktive Ruderer
    C) = 81-150 aktive Ruderer
    D) = über 150 aktive Ruderer
    E) = Schülerrudervereine-/ Riegen
  4. In den Gruppen A) – E) wird ein Preis vergeben.
  5. Die fünf Preise sind Herausforderungspreise. Sie gehen nach fünfmaligem Gewinn (unabhängig in welcher Gruppe) in das Eigentum des betreffenden Vereins über.
  6. Die jeweils ersten drei Vereine jeder Gruppe erhalten eine Urkunde; der Erste in den Gruppen A) bis E) erhält zusätzlich den DRV-Wanderruderpreis.
  7. Die Namen der gewinnenden Vereine jeder Gruppe werden durch den DRV auf den Preis eingraviert und bezahlt,  wenn der Preis bis zum 01.08. des Jahres in Originalverpackung auf der Geschäftsstelle vorliegt. Diese Preise werden zum Wanderrudertreffen an die jeweiligen Vereine vergeben. Sollten die Preise nicht rechtzeitig vorliegen, trägt der Verein, der im Vorjahr den Preis gewonnen hat die Kosten für die Gravur und muss diese auch anfertigen lassen. Der Preis muss zum WRT dann vorliegen.
    Für die Originalverpackung wird eine Leihgebühr von 50,00 € erhoben. Diese Gebühr wird bei der Einreichung des Preises mit Originalverpackung in der Geschäftsstelle wieder zurückerstattet. Der Preis von 50,00 € wird auch dann erstattet, wenn der Preis 5x hintereinander gewonnen wird und somit im Verein verbleibt.
  8. Die Kosten für die Neubeschaffung endgültig gewonnener Preise trägt der Deutsche Ruderverband.
  9. Die Preise werden anlässlich des DRV-Wanderrudertreffens in einer Feierstunde übergeben. Der Vorjahres-Sieger gibt spätestens zu diesem Zeitpunkt seinen Preis an den DRV zurück.
  10. Für die Bewertung der Leistungen werden verwendet:
    a) die in der „Wanderruderfahrtenstatistik“ ausgewiesene Mannschafts-km-Zahl; 
    b) die Zahl der Fahrtenabzeichen für Erwachsene, Jugendliche  und Kinder;
    c) die Zahl der aktiven Ruderer.
    Als aktiver Ruderer gilt jedes Vereinsmitglied mit Stichtag 31.12.2015, das ausweislich des Fahrtenbuches mindestens einen Kilometer im Bezugsjahr gerudert hat. 
    Die diesbezügliche Meldung sollte folgende Struktur haben und ist mit der Wettbewerbsmeldung vorzunehmen.
    M1: Aktive Ruderer bis 18 Jahre
    M2: Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre
    M3: Aktive Ruderer ab 19 Jahre
    M4: Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre
    Die Meldung enthält keine Nichtmitglieder, Gäste und Ruderer die ihre Wanderfahrten in anderen Vereinen abrechnen.
  11. Die Bewertungsformel lautet:
    (Mannschaftswanderfahrtskilometer x Fahrtenabzeichen x 1000) / (aktive Ruderer x aktive Ruderer)
  12. Für die statistische Erhebung gegenüber anderen Verbänden oder Organisationen müssen alle geruderten Vereinskilometer und Gewässer gemeldet werden.
    Bei den Efa- Meldungen werden die aktiven Ruderer/Ruderinnen, Mannschaftskilometer, Vereinskilometer und Gewässer mit dem Einreichen der Wanderruderfahrtenstatistik übermittelt.
  13. Meldeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 15. Februar 2016, Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover.

Schweinfurt/Schwerin, den 15.01.2015

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Ina Holtz
Fachressortvorsitzende Wanderrudern und Breitensport