02. März 2015 | Fachressort Wanderrudern und Breitensport

Fahrtenabzeichen für Erwachsene 2015 - AB4776

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4776

Einführung: 1937
Form der Auszeichnung: Nadel, Urkunde entsprechend dieser Ausschreibung
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Ort der Vergabe: Verein

Vergaberichtlinien:

Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:

1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.

2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für

Alter

Jahrgang

ges.
Ruderleistung

davon auf
Wanderfahrten

Ruderer

19-30
31-60
ab 61

1996/85
1984/55
1954

1000
800
600

200
160
120

Ruderinnen

19-30
31-60
ab 61

1996/85
1984/55
1954

800
700
600

160
140
120

Für Behinderte ohne Altersbegrenzung,
die eine Versehrtheit von 50% und mehr nachweisen:

500

100

Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel

(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze) / Zahl der Teilnehmer

zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.
Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.

3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. 
Wird der Verein das erste Mal über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist/sind das/die Fahrtenheft/Fahrtenhefte aus Gründen des Übergangs mit einzureichen.
Bei Meldung mit Fahrtenheft bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.

4. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.

5. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich dann zu bestätigen, wenn nicht elektronisch gemeldet wird.

6. Nach 25-, 40-, 45-, 50-, 55- und 60-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.

7. Die Fahrtenhefte und die elektronische Meldung sind bis zum 15. Februar 2016 an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover, einzusenden.
Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von 2,00 € je Bewerber bei Papiermeldung oder 1,00 € je Bewerber bei Efa-Meldung, 3,60 € für jedes Fahrtenabzeichen und 4,75 € für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV IBAN: DE06 2505 0180 0000 1238 62, SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX einzuzahlen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung die Mitgliedsnummer mit an.
Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück € 4,94 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der
Vordruck zu verwenden, der auf der Homepage des DRV unter der Rubrik Nachrichten Wanderrudern abgerufen werden kann. Bei einer elektronischen Meldung können diese Bestellungen mit der Meldung eingereicht werden. (siehe Beispiel)

8. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wanderrudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können. Grundlage der Kontrolle sind:

  • Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
  • Wanderrudermeldung
  • Fahrtenabzeichenmeldung
  • Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei
  • Vereinskilometerliste.

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:

  • Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?
  • Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?
  • Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?

(LRV-und DRV-Trainingslager sind keine Wanderfahrten)

  • Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
  • Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

(Angabe von Start und Ziel, sowie dem Gewässer, auf dem gerudert wurde).

Definition „plausible Fahrt“: 
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.

Schweinfurt/Schwerin, den 15.01.2015

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Ina Holtz
Fachressortvorsitzende Wanderrudern und Breitensport