08. Juli 2016 | Breitensport | von Michael Stoffels

Wassersportkonzept des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht

Viele Fragen bleiben weiter offen. Zusammenarbeit im Forum Wassersport des DOSB ist unverzichtbar.

Anfang Juli 2016 wurde das Wassertourismuskonzept des Bundesverkehrsmnisterium veröffentlicht. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war dies als Regierungsauftrag vorgesehen. Vermutlich wegen der offenen Frage "Wer bezahlt das alles?" ist dieses Papier nur auf der Ebene des BMVI entstanden. Viele Fragen zur Finanzierung (Maut, Vignetten, Schleusengebühren), zu den betroffenen Gewässern ("Wo wird renaturiert? Wo werden die Schleusen instandgehalten?") sind noch lange nicht geklärt.

Der Deutsche Ruderverband wird auch weiterhin im Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbund zusammen mit den Segel-, Kanu-, Motoryacht- und anderen Sport-, Tourismus- und Wassersportwirtschaftsverbänden zusammenarbeiten, um in Interesse aller Wassersportler tragfähige Lösungen im Rahmen der Wasserstraßenreform und der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Kernsätze - Kurzfristig umzusetzen (bis 2019):

Organisation

· Auflösung der internen Konkurrenzsituation zwischen Hauptwasserstraßen und Freizeitwasserstraßen und Naturgewässern

· Verwaltung der Freizeitwasserstraßen und Naturgewässer in einem getrennten Organisationszweig, aber nach dem bestehenden gesetzlichen Verwaltungsauftrag

· Getrennte Führung des Personalhaushalts und des Sachmittelhaushalts von den Haushalten des Hauptnetzes

Ressourcenbereitstellung/Finanzierung

· Bereitstellung von zusätzlichen Personal- und Haushaltsmitteln im Bundeshaushalt

· Einführung individueller Befahrungsgebühren für die Sportbootschifffahrt

· Einführung einer Finanzierung für die Freizeitwasserstraßen durch Einrichtung eines entsprechenden Finanzierungskreislaufs

· Es ist nicht beabsichtigt, muskelbetriebene Sportboote (z. B. Paddel-, Ruder- und kleine Segelboote) zur Refinanzierung der Freizeitwasserstraßeninfrastruktur heranzuziehen.
(Kommentar: "Nur für Ruderer und Kanuten gibt der Staat kein Geld aus!")

I nfrastrukturmaßnahmen

· Aufrechterhaltung des Schleusenbetriebs an Güternebenwasserstraßen und an hoch und sehr hoch genutzten Freizeitwasserstraßen, Absenkung/Anpassung des Infrastrukturstandards an weniger genutzten Naturgewässern:

· Kategorisierung der Freizeitwasserstraßen und Naturgewässer gemäß der künftig anzustrebenden Nutzungen (Wassertourismus, Freizeitnutzungen, Renaturierung) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

· Wasserstraßenspezifische Abschätzung erforderlicher Ressourcen

· Durchführung von gesamtwirtschaftlichen Einzelbewertungen für den Erhalt von Bundeswasserstraßen für den Freizeitverkehr