22. März 2016 | Fachressort Wettkampf | von Deutscher Ruderverband

Welche Bootspolituren sind nach FISA-Rules erlaubt?

Es gibt Regularien und Gesetze, die Manipulationen zwischen Bootshaut und Wasser auf internationaler Ebene verbieten.

Die
FISA-Regel lautet:

Bye-Law to Rule 39 – Boats and Equipment
4. Natural properties
4.1. No substances or structures (including riblets) capable of modifying the natural properties of water or of the boundary layer of the hull/water interface shall be used.

Polituren, die zur Pflege und Reinigung benutzt werden, fallen nicht darunter, da diese die Gel-Coat Oberfläche des Bootes grundsätzlich nicht verändern. Bleibt aber anzumerken, dass die meisten solcher Polituren ein Boot eher langsamer als schneller machen.
Die geringste Reibung gibt es zwischen Wasser und Wasser, weshalb man dem Dipol H 2 O die Möglichkeit geben sollte, sich an der Bootshaut „anzulagern“. Eine glatte Oberfläche, auf der das Wasser abperlt, bewirkt genau das Gegenteil. Deshalb wurden früher die Boote vor entscheidenden Wettkämpfen angeschliffen. Heute werden silikonfreie Polierpasten (150er Körnung) benutzt, die neben einer Reinigung der Oberfläche die gleiche Wirkung haben, wenn sie in Längsrichtung aufgetragen werden.
Stefan Piesik, Mitglied der FISA Equipment and Technology Commission