Häufig gestellte Fragen

SAMS

Bildung, Wissenschaft & Forschung

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die erste Lizenzstufe:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in einem DRV-Verein
  • Teilnahme an der gesamten Ausbildung
  • Ruderische Qualifikation
  • Erste Hilfe-Kurs (Umfang 9 LE, nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Lizenzierung), bei Ärztinnen und Ärzten ist die Approbationsurkunde bzw. Arztausweis ausreichend

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.3 Zulassung zur Ausbildung

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die zweite Lizenzstufe im Leistungssport und Breitensport:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in einem DRV-Verein
  • Besitz einer gültigen Lizenz Trainer/-in C Leistungssport bzw. Breitensport
  • Teilnahme an der gesamten Ausbildung
  • Mindestens einjährige Praxis als Trainer/-in C nach Erwerb dieser Lizenz in einem DRV-Verein
  • 1 DRV-Fortbildung
    Möglich sind auch Fortbildungen (Umfang 15 LE) der Landesruderverbände und Landesportbünde, die mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung abgesprochen sind. Das kann auch eine qualifizierende Maßnahme sein. Bei Trainer/-in B Leistungssport muss es sich um leistungssportbezogene Fortbildungen handeln.
  • Ruderische Qualifikation
  • Der Erwerb und Besitz eines Sportbootführerscheins wird empfohlen.
  • Nach Absolvierung einer Trainer/-in C-Ausbildung Breitensport kann durch vorherige Absprache mit Fortbildungen im Leistungssport (im Umfang von 15 LE) die Zulassung zur Ausbildung für Trainer/-in B Leistungssport erfolgen.
  • Nach Absolvierung einer Trainer/-in C-Ausbildung Leistungssport kann durch vorherige Absprache mit Fortbildungen im Breitensport (im Umfang von 15 LE) die Zulassung zur Ausbildung für Trainer/-in B Breitensport erfolgen.
  • Nach vom DRV festgelegten Bedingungen mit Inhalten und Zulassungsvoraussetzungen der ersten Lizenzstufe, kann die Inhaberin/der Inhaber einer Übungsleiter/-in-Lizenz zur Trainerin/-in B-Ausbildung zugelassen werden.

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.3 Zulassung zur Ausbildung

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die dritte Lizenzstufe:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Mitgliedschaft in einem DRV-Verein
  • Besitz einer gültigen Lizenz Trainer/-in B Leistungssport
  • Teilnahme an der gesamten Ausbildung
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit im Verein/Verband als Trainer/-in B
  • Ruderische Qualifikation
  • Eine DRV-Fortbildung.
    Möglich sind auch Fortbildungen (Umfang 15 LE) der Landesruderverbände und Landessportbünde, die mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung abgesprochen sind. Das kann auch eine qualifizierende Maßnahme (siehe Ordnung zur Qualifizierung) sein. Es muss sich um leistungssportbezogene Fortbildungen handeln. 

  • Der Erwerb und Besitz eines Sportbootführerscheins wird empfohlen.

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.3 Zulassung zur Ausbildung

Die Lizenz Trainer/-in A Leistungssport wird für ein Studium an der Trainerakademie Köln des DOSB vorausgesetzt.

Über die Teilnahme an der Ausbildung entscheidet das Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammen mit dem Sportdirektor des DRV. 

Die Ordnung zur Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern im Deutschen Ruderverband sieht folgende Ausbildungen vor, dabei umfasst eine Lerneinheit (LE) 45 Minuten:

1. Lizenzstufe

  • Trainer/-in C Breitensport, 120 LE
  • Trainer/-in C Leistungssport, 120 LE

2. Lizenzstufe

  • Übungsleiter/-in B Sport in der Prävention Rudern, 60 LE
  • Trainer/-in B Breitensport, 60 LE
  • Trainer/-in B Leistungssport, 60 LE

3. Lizenzstufe

  • Trainer/-in A Leistungssport, 90 LE

4. Lizenzstufe

  • Diplom Trainer/-in DOSB, 1300 LE

Die Fortbildung hat in der vom Teilnehmer/-in jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.

Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden: 

  • nach Erwerb der ersten Lizenzstufe (Trainer/in C) innerhalb von vier Jahren
  • nach Erwerb der zweiten Lizenzstufe (Trainer/in B) innerhalb von vier Jahren
  • nach Erwerb der dritten Lizenzstufe (Trainer/in A) innerhalb von zwei Jahren

Die Lizenz wird um die Gültigkeitsdauer und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert.

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe mit. Gleiches gilt für Fortbildungen.

Eine lizenzverlängernde Maßnahme ist nur gültig, wenn sie für die jeweilige Ausbildungsstufe vom Ausbildungsträger ausgeschrieben wird. Lizenzverlängernde Maßnahmen für die zweite und dritte Ausbildungsstufe erfolgen somit grundsätzlich durch den DRV. 

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 2.3 Fortbildung

Der Ausbildungsträger entscheidet darüber, ob er Ausbildungen anderer Ausbildungsträger oder Teile derselben anerkennt. Teile der Ausbildung (z. B. Grund- und Aufbaukurse der Landessportbünde) können für die Ausbildungsgänge der ersten Lizenzstufe anerkannt werden. 

Sportstudierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sportart Rudern können gemäß den Bedingungen des DRV-Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung auf Anfrage über die Universität die Trainer/-in C-Lizenz erteilt bekommen.

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.4 Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse

Mit folgende Universitäten kooperiert der Deutsche Ruderverband: Bochum, Dortmund, Frankfurt/Main, Gießen, Göttingen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Kassel, Kiel, Konstanz, Leipzig, Marburg, Osnabrück, Potsdam, Saarbrücken und Wuppertal. Die Trainer/-in C-Lizenzen werden gegen eine Gebühr 20 Euro pro Lizenz für Hochschulinstitute, die Mitglied im DRV sind, ausgestellt; für Nicht-Mitglieder beträgt die Gebühr 45 Euro pro Lizenz. Die Fachleiter der Universitäten setzen sich mit der Geschäftsstelle für die organisatorische Abwicklung in Verbindung.

Siehe Kooperation mit Hochschulen bei Trainer C-Ausbildung (pdf).

Die sportartübergreifende Ausbildung der Bundeswehr zum Übungsleiter Bw ist nach der DOSB-Rahmenvereinbarung der Übungsleiter C-Lizenz gleichzusetzen. Der DRV erkennt diese jedoch nicht automatisch als Trainer C- Lizenz an. Hier ist im Einzelfall das Fachressort bzw. der Bildungsreferent anzusprechen. Es sollte mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird. Außerdem sind Kenntnisse zur Sicherheit beim Rudern nachzuweisen. Diese kann vom Landeslehrreferenten abgenommen werden. Für den Trainer Bw kann nach vorheriger Absprache und einer Hospitation bei einem Bundes- oder OSP- Stützpunkttrainer die Trainer B-Lizenz Leistungssport erteilt werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:

Erste und zweite Lizenzstufe

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um vier Jahre verlängert.
  • Bei Überschreitung dieser Fristen: 
    Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (mit Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen. 

Dritte Lizenzstufe

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um ein Jahr verlängert.
  • Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: 
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um zwei Jahre verlängert.
  • Bei Überschreitung dieser Fristen: 
    Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (mit Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 2.4 Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Ja, der DRV hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber gegen das Grundgesetz des DRV oder gegen ethisch-moralische Grundsätze verstößt.
Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 2.5 Lizenzentzug

Der DRV-Verbandsrechtsausschuss kann folgende Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen für den Verband aussprechen: g) Entzug einer Lizenz des DRV.
Grundgesetz (Satzung) des DRV, § 35 (1) und (4) g)

Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt. 
Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 2.1 Lizenzierung

Weitere Informationen unter Jugendschutz

Neben den ausgeschriebenen Fortbildungen können auch qualifizierende Maßnahmen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Unter qualifizierenden Maßnahmen werden Aktivitäten, die zum Tätigkeitsbereich von Trainern/-innen im weiteren Sinne gehören, verstanden, wie z. B.: 

  • die Teilnahme an Trainingslagern des DRV und an FISA-Meisterschaften,
  • die Hospitation bei Bundes-, Landes-  bzw. OSP-Stützpunktrainern/-innen,
  • die Mitarbeit als Referent/-in in der Qualifizierung von Trainern/-innen,
  • die Mitarbeit in Projekten,
  • die Entwicklung übergeordneter Modellveranstaltungen, 
  • Präsentationen und Vorträge auf Kongressen und Symposien,
  • Veröffentlichungen von Materialien.

Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.

Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 2.3 Fortbildung

Hospitation als qualifizierende Maßnahme

Unter einer Hospitation wird ein mehrtätiger Besuch bei einem Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunkttrainer verstanden. Dieser bespricht, analysiert und bewertet das Training. Dabei steht der Aspekt der Beratung im Vordergrund. 

Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch die Fachressortleitung Bildung, Wissenschaft und Forschung, den DRV-Referenten für Bildung oder eines LRV-Landeslehrreferenten zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.

Mit dem Bericht ist auch dieses Formblatt (pdf) einzureichen.

Die Aus- und Fortbildungsangebote stehen grundsätzlich allen Personen ab 16 Jahren offen. Davon abweichende Altersbeschränkungen und weitere Zulassungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Seminaren des DRV (pdf)

weitere Informationen zu Aus- und Fortbildungen

Diese beinhaltet die Fähigkeit, Personen in einer auf die jeweilige Sportart bezogenen Notfallsituation zu retten. Sie gilt deshalb nur für die betreffende Sportart und kann alternativ zum Rettungsschwimmabzeichen Bronze für die nachfolgend aufgeführten Wassersportarten durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung an einer Universität, beim IQSH oder bei dem betreffenden Sportfachverband erworben werden. Bei der Prüfung müssen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden:  […]

Rudern

  • Prävention von Unfällen (Kenntnisse über Gewässerarten, Wettereinflüsse, Kleidung und Ausrüstung, Wassertemperatur, Verhalten in Notsituationen)
  • Aufrichten eines gekenterten Ruderbootes
  • Hilfe beim Wiederaufrichten eines gekenterten Ruderbootes vom Boot aus geben
  • Bergen von Personen aus dem Wasser in ein Boot
  • Bergen von Personen aus Ruder booten in ein anderes Boot
  • Bergen von Personen mit Hilfe von Skulls und Riemen
  • Mindestens 15 Minuten Aufenthalt im schwimmtiefen Wasser in Kleidung ohne Schwimmweste
  • Abschleppen einer verletzten Person mittels Schleppgriff über 50 Meter und an Land bringen
  • Beherrschen von Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Wiederbelebung.

Quelle: Unfallkasse Nord & Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.). (2008). Lernen am anderen Ort. Ein Leitfaden zum Nachschlagen. Kiel

Nach den DOSB-Rahmenrichtlinien haben wir bereits auf der ersten Lizenzstufe nach Breitensport und Leistungssport zu differenzieren. In der Ausbildung beim DRV und den Landesruderverbänden werden neben allgemeinen (wie Dopingprävention oder Kommunikation) sowohl leistungssportliche (wie Trainingspläne erstellen) und breitensportliche Themen (wie Ruderwanderfahrten planen) behandelt.

Nach der DRV-Ordnung zur Qualifizierung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Trainer C-Lizenz Breitensport auch an der Trainer B-Ausbildung Leistungssport teilgenommen werden und umgekehrt.

Weitere Informationen gibt Ihnen gern Andreas König, Referent für Bildung, andreas.koenig@rudern.de.

Um eine DOSB-Lizenz zu erhalten, muss man auf den jeweiligen Lizenzstufen eine festgelegte Anzahl von Lerneinheiten (eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten) absolvieren und entsprechende Abschlussprüfungen machen.

DOSB: Strukturschema Qualifizierungen

Die praktische Umsetzung der Qualifizierung nehmen die Sportverbände innerhalb des DOSB in eigener Trägerschaft vor. In diesem Sinne vergeben sie im Auftrag des DOSB auch die Lizenzen für den jeweiligen Ausbildungsgang.

Übungsleiter/-innen sind Allroundtalente in den Sportvereinen. Sie arbeiten sportartübergreifend. Pädagogisch geschult planen und realisieren sie unterschiedlichste Sportangebote: Vom Kinderturnen bis zur Seniorensportgruppe, vom Sport mit Menschen mit Migrationshintergrund bis hin zur Qualifizierung für Kooperationen mit Ganztagsschulen – die Verbände bieten ein weites Spektrum für diesen Ausbildungsgang an.

Die Trainer/innen-Ausbildungen teilen sich in die Bereiche Leistungssport und Breitensport auf. Im Breitensport sind es meist aktive oder ehemalige Sportler/-innen oder Eltern von sportaktiven Kindern, die sich als Trainer/innen engagieren. Ob in der Kinder- und Jugendarbeit oder mit Erwachsenen, die Verantwortung als Trainer/in birgt zahlreiche Herausforderungen, weshalb sich viele für eine Ausbildung mit DOSB-Lizenz entscheiden. Während im Breitensport Trainer/innen viele Vereinsmitglieder ansprechen sollen, ist die Ausbildung im Leistungssport darauf ausgerichtet, Talente zu erkennen und zu fördern.

Weitere Informationen beim DOSB

Qualifizierungen des DRV

Ja, es gibt das digitale DRV-Handbuch „Rudern lehren und lernen. Materialien für die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern“, siehe auf der Seite www.rudern.de/bildung.

Jugend

Mit der Online-Registrierung der Jugendlichen sorgen Sie dafür, dass die Ruderer und Ruderinnen in der Datenbank des DRV aufgenommen werden. Erst nach Erhalt der ärztlichen Bestätigung kann jedoch durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle geprüft und vermerkt werden, dass der Jugendliche für die Saison startberechtigt ist. Einmalig ist der Athlet online zu melden, in den Folgejahren ist von Ihnen dann nur noch die ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Die ärztliche Bestätigung können Sie ab dem 01.10. für die nächste Saison einreichen.

Die Arztuntersuchung darf auch frühestens am 01.10. erfolgen um für das Folgejahr gültig zu sein.

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Die Werberichtlinien des DRV finden Sie unter der Rubrik Regeln.

Im Grundsatz ist im DRV nur Werbung für Taback und Alkohol verboten. Die dortigen Bestimmungen sind inhaltlich aktuell.

Wer jedoch auf internationalen Regatten starten will, muss die Regeln der FISA beachten, die auf www.worldrowing.com zu finden
sind. Die dortigen Bestimmungen machen enge Vorgaben zu den Werbeflächen und Inhalten.

Die auf rudern.de veröffentlichten Bilder können in hoher Auflösung zur Verfügung gestellt werden. Für die Nutzung dieser Bilder fällt eine Nutzungsgebühr von 20,- € pro Bild an. Diese Regelung gilt für Medien und Vereine, die Bilder für ihre Berichterstattung nutzen möchten.

Von den großen nationalen und internationalen Regatten und Events stellt der DRV eine Auswahl an lizenzfreien Pressebildern zur Verfügung, die kostenfrei genutzt werden können. In beiden Fällen ist die Quellenangabe der Bilder bei einer Veröffentlichung mit anzugeben.

Der jeweilige Fotograf wird in den Bildergalerien genannt und kann für Fotoanfragen direkt angefragt werden.

Allgemeine Fotoanfragen richten Sie bitte per E-Mail an fotos@rudern.de

Ja, Berichte von Ruderveranstaltungen, die über die Vereinsgrenzen hinaus Interesse wecken, können an die Redaktion von rudern.de gesendet werden. Nach einer Prüfung werden Berichte auf rudern.de veröffentlicht und gerne auch an das offizielle Verbandsmagazin weitergeleitet.

Bitte achten Sie darauf, dass beim Einsenden des Berichts immer qualitativ hochwertige Bilder der Veranstaltung inklusive Quellenangabe mitgeschickt werden.

Die Redaktion erreichen Sie per E-Mail unter redaktion@rudern.de
 

Sowohl auf der Startseite von rudern.de, als auch im offiziellen Verbandsmagazin können Sie als Unternehmen Werbeanzeigen schalten.

Weitere Informationen und die Mediadaten finden Sie hier.

Wir freuen uns über Unternehmen, die sich im Rudersport engagieren möchten und die Plattform für ihre Aufmerksamkeit nutzen wollen.

Bitte nehmen Sie für Sponsoringanfragen Kontakt mit den Mitarbeiter/-innen der Abteilung Kommunikation und Marketing auf.

Vereinsservice

Rechtlicher Leitfaden für Vereinsvorstände von der Führungs-Akademie des DOSB

Die aktuelle Flüchtlingsthematik wirkt sich auch auf den organisierten Sport aus. Zahlreiche Projekte zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern wurden hier bereits auf den Weg gebracht. Bei allem Engagement, ist es für Vereine und Verbände unabdingbar, neben organisatorischen Aspekten auch rechtliche Grundlagen zu beachten. Dazu gehören neben dem Vereins- und Steuerrecht insbesondere auch haftungsrechtliche Fragen und Aspekte des Sozialversicherungsrechts: Wem gegenüber sind die Vereine bzw. deren Repräsentanten verantwortlich – den Flüchtlingen gegenüber unmittelbar oder aber mittelbar gegenüber bestimmten, für die Integration von Flüchtlingen eingesetzten Einrichtungen und Institutionen? Wo liegen die Grenzen aktiver Flüchtlingsarbeit von Vereinen?

Um Sportorganisationen in ihrer Arbeit zu unterstützen, bietet die Führungs-Akademie einen rechtlichen Leitfaden für Vereinsvorstände an. Die Publikation „Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern“ beantwortet die für die Praxis wichtigsten vereins-und steuerrechtlichen Fragen und zeigt auf, wie man ein konkretes Vorhaben angeht und was der Vorstand aus rechtlicher Sicht beachten sollte.

Weitere Informationen

Insolvenzversicherung ist auch für den Sport Pflicht!

Aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union ist mit Wirkung vom 01.11.1994 von der Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet worden, wonach sich Reiseveranstalter im Interesse ihrer Teilnehmer gegen Insolvenzen absichern müssen. Reiseveranstalter sind in diesem Sinne dann auch Vereine, wenn Wanderfahrten, Skifreizeiten oder andere Reisen des Vereins durchgeführt werden, bei denen Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten zu Lasten der Teilnehmer durch den Veranstalter / Verein organisiert werden. Die Leistung des Kautionsversicherers umfasst die Erstattung:

  • des gesamten Reisepreises, soweit Reiseleistungen, die infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Versicherungsnehmers ausfallen, und
  • der notwendigen Aufwendungen, die dem Bürgschaftsgläubiger infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Versicherungsnehmers für die Rückreise entstehen.

Diese Vorschrift ist von den Rudervereinen zu beachten, wobei auch alle Landessportverbände mit ihren Versicherungsabteilungen beim Abschluss der Kautionsversicherung behilflich sind.

Weitere Informationen

Alles hat seinen Preis

Sportliche oder gesellige Veranstaltungen sind in den meisten Fällen ohne Musik nicht denkbar. Die Musik gestaltet und untermalt, sie gibt vielen Angeboten unserer Vereine und Verbände erst den rechten Rahmen.

Der DOSB hält zu diesem Thema weitere Informationen vor:

  • Tarifübersicht zum Public Viewing
  • GEMA-Broschüre (u. a. mit dem Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA)
  • Aktuelle Tarife der GEMA
  • Vergütungssätze Fitness- und Gesundheitskurse
  • Formulare der GEMA

Weitere Informationen

Im § 30, Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Im angehängten Dokument sind dazu die entsprechenden Regelungen der Bundesländer zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot zusammengestellt.

Vielen Dank für den Hinweis von Herrn Holger Goldberg:
„Ich finde zum Saisonbeginn den Artikel zum Sonntagsfahrverbot lobenswert. Mir fehlt allerdings ein deutlicher Hinweis, dass dieses nur für Lastkraftwagen gilt und nicht für Personenkraftwagen. Nach meinen mehr als fünfzigjährigen Beobachtungen werden von Deutschen Rudervereinen mit wenigen Ausnahmen fast ausschließlich Personenkraftwagen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen plus Fahrer eingesetzt, die eben nicht dem Sonntagsfahrverbot unterliegen. Die meisten Vereine werden also kein Problem haben.

Bei der Durchführung internationaler Regatten in Deutschland sollten allerdings die ausländischen Vereine bzw. Nationalmannschaften besonders auf dieses Verbot hingewiesen werden.

Wir haben dies in Duisburg zumindest bis zum Ende meiner Tätigkeit getan und wir konnten aufgrund meiner berufsbedingten guten Beziehungen zum Straßenverkehrsamt bei der Juniorenweltmeisterschaft 2001 vielen Nationen bei der Ausstellung von Sondergenehmigungen für die Rückfahrt behilflich sein. Auf der Anfahrt sind einige Verwarnungsgelder gezahlt worden, weil der Hinweis nicht beachtet wurde.  Im Ausland sind LKW als Zugmaschinen von Bootsanhängern nämlich viel häufiger eingesetzt.“

Eine Übersicht zu den Ausnahmeregelungen in den Bundesländern finden Sie unter Formulare & Dokumente.

Kraftfahrzeug-Versicherung, Anhänger und Auflieger

Der Gesetzgeber hatte mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bereits zum 01.01.2003 erstmalig eine Gefährdungshaftung für Halter von Anhängern bzw. Aufliegern eingeführt.

Danach kann der Halter des Anhängers/ Aufliegers auch dann für Schäden haftpflichtig gemacht werden, wenn bei Schadenseintritt eine Verbindung mit einem Kraftfahrzeug gegeben war.

Auch wenn für Anhänger/ Auflieger keine Versicherungspflicht zur Kraftfahrt-Haftpflicht besteht, ist die Gefährdungshaftung uneingeschränkt gegeben.

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen.

Bei Feststellung eines Schadens aus der Gefährdungshaftung des Anhängers/ Aufliegers besteht sonst kein Versicherungsschutz und somit können erhebliche Kosten/ Schadenzahlungen auf den Verein zukommen.

Ehrung eines Vereinsmitglieds zur 50- oder 75-jährigen Mitgliedschaft

Der Verein beantragt die Ehrung per Mail bei: kerstin.rapp@rudern.de.

Bitte dabei angeben:

  • den Namen des zu Ehrenden
  • das Datum der Übergabe
  • die Adresse, an die der große Umschlag geschickt werden kann, ohne dass der Briefträger ihn knicken muß. Die Vereinsbriefkästen sind meist zu klein.

Frau Rapp sendet den großen Umschlag mit der Urkunde, in der Name und Übergabedatum eingefügt sind, inklusive einer Anstecknadel an die angegebene Adresse.

Die Formular-Vorlage finden Sie hier .

Jedes Boot hat einen Schiffsführer (im Rudern Bootsobmann) und einen Rudergänger (im Rudern Steuermann). Diese beiden Funktionen können auch in einer vereint werden (wie zum Beispiel zwingend beim Einerruderer). Es gibt also keine Boote ohne Steuermann.

Im Falle eines Unfalles liegt die Hauptlast der Verantwortung beim Schiffsführer. Er muss also die Situation verantworten können. Ein Boot zu rudern, das einen Steuerplatz und eine Einrichtung zum Steuern hat, ohne diese zu Funktion zu benutzen, liegt letztlich in der Verantwortung des Schiffsführers. Er muss sich regelkonform mit seinem Schiff (Boot) verhalten können, was ohne Zweifel natürlich auch durch Revierbedingungen beeinflusst wird.

Möchte ein BGB-Vorstand hier ein Organisationsverschulden ausschließen (er berechtigt ja die Schiffsführer im Verein zur Ausübung dieser Funktion), kann er natürlich vorschreiben, dass die mit einem Steuerplatz vorgesehenen Boote nur benutzt werden dürfen, wenn alle baulich möglichen Funktionsplätze auch besetzt sind.

Er muss dies allerdings nicht zwingend tun, er muss seine Schiffsführer geeignet aussuchen, und kann hier auch differenzieren, was er nach Ausbildungsstufe, Revier, Jahreszeit etc. erlaubt oder verbietet.

Eine gesetzliche Vorschrift für Ruderboote in baulicher Hinsicht und einer zwingenden Nutzung von baulichen Funktionseinheiten gibt es nach bisherigen Kenntnisstand nicht.

Die Sicherheitshandbuch des Deutschen Ruderverbandes „Sicher rudern“ lässt die Variante des unbesetzten Steuerplatzes zu und weist darauf hin, dass dann der Bootsobmann eben gleichzeitig Steuermann ist und am besten im Bug sitzen sollte.

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und damit unter anderem eine Reihe steuerlicher Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger beschlossen:

Zum 1. Januar 2021 steigt der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Über das Online-Spendenportal www.stifter-helfen.de können alle gemeinnützigen, nicht-staatlichen Organisationen in Deutschland in nur drei Schritten Soft- und Hardwarespenden namhafter IT-Stifter erhalten.

Die Angaben können vom Vorsitzenden des Rudervereins online im Verwaltungsportal geändert werden. Dazu sind Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) notwendig.

Sollten die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des DRV.

Ihre Anfrage bearbeitet Susanne Bente susanne.bente@rudern.de

weitere Informationen...

Das Verwaltungsportal ermöglicht ihnen die Verwaltung von Aktiven, Erstellung von Regattameldungen und Ausschreibungen sowie die Pflege ihrer DRV-Mitgliedsdaten. Sie benötigen einen Account, um sich anzumelden.

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie ein neues Passwort im Verwaltungsportal an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse anfordern.

Fordern Sie hier Ihr Passwort an
 

Um die Namensänderung beim DRV zu veranlassen benötigt die Geschäftsstelle des DRV folgende Dokumente:

  • die aktuelle Satzung des Vereins
  • einen Auszug des Vereinsregisters

Bitte senden Sie diese Unterlagen an Kerstin Rapp in der Geschäftsstelle des DRV.

kerstin.rapp@rudern.de

Ja, ein Verein kann laut Grundgesetz des DRV aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn dieser in grober Weise den Verbandsinteressen zuwiderhandelt.

Weitere Informationen in §7 des Grundgesetzes des DRV

Die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder sind im Grundgesetz des Deutschen Ruderverbandes festgelegt.

  • §8 befasst sich mit den Rechten der Mitglieder
  • §9 befasst sich mit den Pflichten der Verbandsmitglieder

Weitere Informationen in §8 und §9 des Grundgesetzes des DRV

Wanderrudern

Wanderruderwettbewerbe des Deutschen Ruderverbandes

Der Deutsche Ruderverband bietet seinen Mitglieder die Teilnahme an verschiedenen Wanderruderwettbewerben an.

Weitere Informationen zu den Wettbewerben

ARAG-Versicherung: Leistungen der Kfz-Zusatzversicherung für private Kfz-Nutzung

  • Das Versicherungsgebiet ist ganz Europa und die Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
  • Versichert sind der Hin- und Rückweg, sowie alle Fahrten während der Wanderfahrt.
  • Fahrgemeinschaften sind ebenfalls versichert.
  • Es gibt keine Maximierung der Leistungen für Schäden am PKW.
  • Mitversichert ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 €.
  • Vorleistungen der eigenen Kasko-Versicherung
  • Die eigene Voll- oder Teilkasko (sofern vorhanden) ist immer zuerst in Anspruch zu nehmen. Der eventuelle Rabattverlust der eigenen Fahrzeugversicherung wird nach Vorlage der Bestätigung des Versicherten bis zu einer Höhe von 300,00 € ausgeglichen. Die Differenz in der Eigenbeteiligung wird ebenfalls von der ARAG übernommen. (ARAG-Selbstbeteiligung ist 150,00 €)
  • Erstattung des Rabattverlustes auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu einer Höhe von 300,00 €.
  • Insassen-Unfallversicherung

Weitere Informationen

Für die Beteiligung am DRV-Äquatorpreis ist ein Kilometernachweis in Form aller Fahrtenhefte bzw. Statistikkarten und Fahrtenhefte erforderlich. Gemäß Beschluss des Fachressorts Wanderrudern und Breitensport sind ausschließlich die offiziellen Fahrtenhefte bzw. Statistikkarten als Nachweise anzuerkennen. Andere Nachweisformen können keine Anerkennung finden.

Weitere Informationen zum Äquatorpreis

In allen Jahreszeiten können Sie Flüsse und Seen mit dem Boot erkunden. Dazu bietet der DRV für besondere Gewässer eigene Wanderfahrten an, Vereine veranstalten Gemeinschaftswanderfahrten und in einer Last-Minute Börse können freie Plätze in Vereinswanderfahrten eingesehen werden.

Weitere Informationen

Wanderfahrten können Sie bequem über ein Online-Formular anmelden. Bitte geben Sie dazu alle notwendigen Informationen in die Felder des Formulars ein.

Bei Fragen steht Ihnen Daniela Bunkowsky aus der Geschäftsstelle des DRV zur Verfügung per E-Mail daniela.bunkowsky@rudern.de

zum Online-Formular

Wettkampf

Es gibt Regularien und Gesetze, die Manipulationen zwischen Bootshaut und Wasser auf internationaler Ebene verbieten.

Die FISA-Regel lautet:

Bye-Law to Rule 39 – Boats and Equipment

4. Natural properties

4.1. No substances or structures (including riblets) capable of modifying the natural properties of water or of the boundary layer of the hull/water interface shall be used.

Polituren, die zur Pflege und Reinigung benutzt werden, fallen nicht darunter, da diese die Gel-Coat Oberfläche des Bootes grundsätzlich nicht verändern. Bleibt aber anzumerken, dass die meisten solcher Polituren ein Boot eher langsamer als schneller machen.

Die geringste Reibung gibt es zwischen Wasser und Wasser, weshalb man dem Dipol H2O die Möglichkeit geben sollte, sich an der Bootshaut „anzulagern“. Eine glatte Oberfläche, auf der das Wasser abperlt, bewirkt genau das Gegenteil. Deshalb wurden früher die Boote vor entscheidenden Wettkämpfen angeschliffen. Heute werden silikonfreie Polierpasten (150er Körnung) benutzt, die neben einer Reinigung der Oberfläche die gleiche Wirkung haben, wenn sie in Längsrichtung aufgetragen werden.

Stefan Piesik, Mitglied der FISA Equipment and Technology Commission

Alle Details finden Sie im Rule Book der FISA

Auszug aus den Ruderwettkampfregeln (RWR)

RWR 2.4.2.1: „Es ist Aufgabe der Wettkampfrichter dafür zu sorgen, dass alle Mannschaften ihre Wettkämpfe möglichst unter gleichen Bedingungen austragen können und ihnen die gleichen Siegchancen gewährt werden können.“

Die Meldung zur WKR-Prüfung erfolgt über die regionalen Wettkampfrichterbeauftragten an die WKR-Kommission im Ausschuss Regattawesen.

Gemäß der RWR sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mitglied eines Rudervereins des DRV,
  • vollendetes 18. Lebensjahr und nicht älter als 45 Jahre.

mehr erfahren …

Im Bereich der Regattaorganisation konnte in den letzten Jahren an einigen Standorten eine immer weiterführende Professionalisierung beobachtet werden. Intelligente Regattasoftware, Ampelstart, Zielkamera und Datenübertragungen per WLAN werden genutzt, um das Angebot an Trainer und Aktive zu verbessern und die Regattaabwicklung zu erleichtern.

Die großen Regattaveranstalter haben eine fest installierte Infrastruktur im Bereich Regattatechnik, - Software und Hardware auf die sie regelmäßig zu greifen können. Viele kleinere Regattaveranstalter haben jedoch das Problem, eine für ihre Verhältnisse passende IT Unterstützung zu finden. Einige IT Lösungen sind von Regattaveranstaltern für den eigenen Regattaplatz entwickelt worden, andere sind so konzipiert, dass sie universell einsetzbar sind. Eine Übersicht über die vorhandenen Lösungen hat es bisher allerdings nicht gegeben.

Daher hat der Deutsche Ruderverband im letzten Jahr eine Marktübersicht über die vorhandenen Anbieter erstellt. Hierin wird die Regattasoftware kurz beschrieben und aufgelistet, welches Equipment zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses soll also ein Angebot an unsere Regattaveranstalter sein, die sich in den nächsten Jahren in diesem Bereich weiterentwickeln wollen. Hierbei wurden von Seiten des DRV ausdrücklich keine Tests oder Bewertungen vorgenommen, sondern es wurden die Angaben der Anbieter direkt übernommen. Dieses soll also ein Angebot an unsere Regattaveranstalter sein, die sich in den nächsten Jahren in diesem Bereich weiterentwickeln wollen.

Die Ergebnisse der Nationalmannschaft finden Sie bei der jeweiligen Veranstaltung im Kalender.

Allgemeine Regatta-Ergebnisse finden Sie im Regattakalender des Verwaltungsportals.

Weitere Ergebnisse sind in alten Ausgaben der Verbandszeitschrift „Rudersport“ in Papierform zu finden.

Zum Kalender von rudern.de

2000 Meter - Strecken (gerade und 6 - 8 Bahnen):

  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Breisach,
  • Duisburg,
  • Eschwege,
  • Essen,
  • Hamburg,
  • Hürth,
  • Köln,
  • Krefeld
  • Lauffen (Neckar = nicht aktiv),
  • Münster (5 Bahnen),
  • Oberschleißheim,
  • Ratzeburg,
  • Salzgitter.

Weiterhin über 40 mit unterschiedlichen Distanzen zwischen 350 - 1850 Metern und Startbahnen (See/ Fluss); Langstrecken nicht gezählt.

Um nicht mehr aktive Sportler abzumelden oder aus der Aktivenliste zu löschen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Namen und der ID-Nr. beziehungsweise Aktivenpassnummer an

Daniela Bunkowsky
Abteilung Wettkampf in der Geschäftsstelle

aktivenpass@rudern.de

Natürlich kann ein Athlet nach wie vor in mehr als einem Verein Mitglied sein, jedoch ist der Start auf Regatten während einer Saison wie gehabt nur für einen Verein möglich. Der Sportler sollte sich daher vor der Registrierung überlegen, von welchem Verein er gemeldet wird. Ein "Vereinswechsel" ist dann erst wieder zur nächsten Saison möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel ein neuer Aktivenpass beantragt (und bezahlt) werden muss.

Nachdem Sie alle Aktive online registriert haben, drucken Sie die Liste aus und senden Sie diese per Fax oder Post an die Geschäftsstelle. Erst nach Erhalt dieser Bestätigung werden die registrierten Daten in die Datenbank übernommen. Wir vermeiden so, dass Unbefugte für Ihren Verein Personen anmelden und Sie dann einen Aktivenpass (samt Rechnung) für einen evtl. nicht existierenden Sportler erhalten.

Bitte nicht!

Ähnlich dem Warenkorb eines Onlineshops können Sie mehrere Sportler einem Aktivenpass-Antrag hinzufügen, bearbeiten und entfernen. Das kann auch in mehreren Sitzungen geschehen. Senden Sie sie Antrag erst ab, wenn Sie alle Sportler erfasst haben. Das erleichtert Ihnen und uns die Arbeit.

In der Regel 17 bis 18 Meter lang und wiegt ohne Team etwa 95-100kg. Mit der Mannschaft zusammen bringt der Achter knapp eine Tonne auf die Waage.

In Sprintrennen kann der Achter bis zu 30 km/h schnell werden.

Je nach Bootswerft und Ausführung liegt der Kaufpreis für einen neuen Achter bei 30.000 bis 40.000 Euro.

Farbe Bootswerft
gelb Empacher
weiß mit orange und Carbon BBG Bootsbau Berlin
weiß Filippi, Janouszek
schwarz VEGA, FES

Die grünen Boote der Männer-Riemen-Boote - Deutschlandachter, Männer-Vierer, Männer-Zweier stammen ebenfalls aus der Bootswerft Empacher.