29. Nov. 2021 | Verband | von Deutscher Ruderverband

2G auf Veranstaltungen des Deutschen Ruderverbandes

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie mit weiter steigenden Infektionszahlen hat das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes beschlossen, alle DRV-Veranstaltungen bis Ende März unter der 2G-Regelung stattfinden zu lassen. Demnach haben nur noch diejenigen Zutritt, die bereits geimpft oder genesen sind. Der DRV möchte damit einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und der Sicherheit sowie der Gesundheit seiner Mitglieder leisten.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen der Deutschen Ruderjugend. Dort sind ein Teil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Altersbereich unter 18 Jahren. Diese dürfen über ihren Impfstatus nicht selbst bestimmen und wären somit von den Veranstaltungen ausgeschlossen. Aufgrund der undurchsichtigen Infektionslage wird dennoch von allen, unabhängig von ihrem Status, maximal 24 Stunden vor der DRJ-Veranstaltung, ein Antigen-Schnelltest eingefordert.

Die beschlossenen Regelungen gelten ab sofort, jedoch lediglich, sofern die gesetzlichen, örtlichen Vorgaben keine strengeren Ausführungen – wie 2G+ – vorsehen. In dem Fall gelten diese Vorgaben entsprechend. Der Deutsche Ruderverband wünscht seinen Mitgliedern eine besinnliche und gesunde Vorweihnachtszeit.