Antidoping

Im Bereich des organisierten Sports werden die Dopingkontrollen weiter intensiviert. Neben dem Hochleistungssport muss jeder Sportlerin, jeder Sportler einschließlich Jugendlicher und Masters im gesamten Wettkampfsport mit derartigen Kontrollen rechnen. Ein Verstoß gegen die Dopingbestimmungen liegt bereits vor, wenn eine verbotene Substanz nachgewiesen wurde! Auch die Anwendung unerlaubter Methoden oder die Verweigerung einer Probenentnahme ist ein Verstoß, der Sanktionen zur Folge hat.

Bei Starts im Ausland ist zudem zu berücksichtigen, dass dort Anti-Dopingbestimmungen Teil des ordentlichen Rechts sind und ein Verstoß strafrechtlich relevant sein kann (z. B. Frankreich, Belgien oder Litauen).

Gelegentlich kann aus medizinischen Gründen eine Behandlung mit unter Umständen verbotenen Substanzen erforderlich sein (z. B. bestimmte Sprays bei Asthma bronchiale). Wo immer möglich sollte auf alternative Substanzen ausgewichen werden; einige Asthma-Sprays sind generell verboten, andere müssen vor dem Wettkampf angezeigt werden.

Empfehlung

Eine erforderliche Medikation sollte mit den jeweiligen Diagnosen und verabreichten Substanzen – soweit sie in den Anti-Dopingbestimmungen aufgeführt sind - durch den behandelnden Arzt bescheinigt und eine Kopie der Bescheinigung vor dem Wettbewerb im Regattabüro hinterlegt werden. Der jeweilige Regattaveranstalter muss die vertrauliche Behandlung dieser nur bei Dopingkontrollen relevanten Unterlagen sicherstellen.

Die Liste der verbotenen Substanzen wird in jedem Jahr aktualisiert und kann auf der Homepage der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) unter www.nada.de eingesehen werden. Dort findet sich alle relevanten Informationen zum Thema, u. a. auch eine Liste erlaubter Medikamente!

Hinweis auf die Ruderwettkampfregeln (RWR) 2.9.2.1

„Die Anti-Doping-Regelwerk der nationalen Anti-Doping-Argentur (NADA-Code) sowie die jeweils gültigen Antidopingbestimmungen der FISA sind Bestandteil der AWB.“

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