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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4451

  1. Vorbemerkung
    Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förderkonzeption 2012 sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.
  2. Ziel
    Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.
  3. Kaderkommission
    • stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
    • Sportdirektor
    • zuständige(r) BundestrainerIn (Disziplintrainer, Nachwuchstrainer, Bundestrainer U19)

    Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des jeweils zuständigen Bundestrainers und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB/BL (Nachfolgeorganisation) gültig.

  4. Bundeskader
    1. TopTeam Peking (TTP)
      In Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2008 in PEKING („Beijing“) erfolgt die Berufung in das Top Team nach den u. a. Kriterien unter gleichzeitiger Anrechnung auf den A- und B-Kader des Verbandes.
      1. Kriterien
        • Internationale Vorleistung mit weiterer Perspektive für die Olympischen Spiele 2008 in Peking oder/und
        • Internationaler Anschluss oder/und
        • Außergewöhnliche Perspektive

        Der TTP-Kader umfasst damit die Ruderinnen und Ruderer in olympischen Bootsklassen, die aufgrund ihrer erbrachten internationalen Leistung und/oder ihrer außergewöhnlichen Perspektive das Weltniveau in ihrer Disziplin repräsentieren oder im olympischen Zyklus erreichen können.
        Internationaler Anschluss und außergewöhnliche Perspektive werden dabei über Platzierungen bei Juniorenweltmeisterschaften bzw. Weltmeisterschaften U23 im Vergleich zum Weltniveau festgelegt.

      2. Olympische Bootsklassen:
        SM 8+ / SM 4- / SM 4- L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2x L / SM 1x (28 Sportler)
        SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2x L / SF 1x (20 Sportlerinnen)
      3. Die Berufung und der Verbleib im TTP ist grundsätzlich mit der (Pflicht-) Teilnahme an festgelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen verbunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch die zuständigen Bundestrainer schriftlich festzulegen und mit den KaderathletenInnen zu besprechen. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in das TTP.
    2. Bundeskader A
      Dieser Kaderstatus ruht bis zu den Olympischen Spielen in Peking.
      In begründeten Einzelfällen kann der Status an Athleten/innen vergeben werden, die nicht dem TTP angehören, aber die u. a. Kriterien erfüllt haben.
      1. Kriterien
        OS / WM    Platz 1 – 7    Olympische Bootsklassen
    3. Bundeskader B
      Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Verbandes.
      Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt maximal 2 Jahre nach Verlassen des U23-Bereiches.
    4. Bundeskader C (19 – 22 Jahre)
      Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und Weltmeisterschaften U23 mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive im internationalen Rudersport.
      In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader aufgenommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Entwicklung einen Aufstieg in den A-Kader erwarten lässt.
    5. Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)
      Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeisterschaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraussetzungen, Talent und sportliche Leistungsentwicklung eine planmäßige Heranführung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.
    6. Bundeskader D/C (15 – 18 Jahre)
      Der D/C-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der u. a. Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.
      1. Kriterien
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
        Juniorinnen
        1x    Platz 1 – 6
        2x    Platz 1 – 6
        4x+    Platz 1 – 5
        Junioren
        1x    Platz 1 – 3
        2x    Platz 1 – 3
        4x+    Platz 1 – 3
        2-    Platz 1 – 2
        4-    Platz 1 – 2
        4+    Platz 1
        8+    Platz 1
        Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19
        Juniorinnen
        1x    Platz 1 – 3
        2x    Platz 1 – 3
        4x-    Platz 1 – 2
        2-    Platz 1 – 2
        4-    Platz 1 – 3
        8+    Platz 1
        Junioren    1x    Platz 1 – 3
        2x    Platz 1 – 2
        4x-    Platz 1 – 2
        2-    Platz 1 – 2
        4-    Platz 1 – 3
        4+    Platz 1 – 2
        8+    Platz 1
    7. Zusätzliche Rahmenbedingungen
      Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (TTP bis CJ) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grundsätzlich vorgesehen.
      Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-) Teilnahme an festgelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen verbunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch die zuständigen Bundestrainer schriftlich festzulegen.
      Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen sind bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Weltmeisterschaften in München 02.09.2007; Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde/GBR 29.07.2007, Europameisterschaften in Poznan/POL 23.09.2007) verbindlich.
      Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (TTP bis C) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.
      Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, berufliche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Bundestrainer beteiligt. In den Nachwuchskaderbereichen D, D/C und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünftige duale Karriereplanung frühzeitig Informationsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer schriftlich festzuhalten. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kaderbereiche TTP, B und C.
      Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Dopingpraktiken, Verweigerung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommunikationsstörungen, unsportliches Verhalten.

Hameln / Niederheimbach, den 5. Februar 2007
Helmut Griep   
Vorsitzender   

Stefan Grünewald-Fischer
Stv. Vorsitzender