Für Vereine

Informationen für Vereine und Verbände als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst

Bevor ein Ruderverein eine*n BFDler*in beschäftigen kann, muss er sich als Einsatzstelle anerkennen lassen.

Der Antrag wird vom Träger (Deutsche Ruderjugend) sowie von der Einsatzstelle (Verein) ausgefüllt. Im Bereich Downloads finden Sie die Vorlage des Antrags, der bereits vorausgefüllt ist. Bitte ergänzen Sie das Dokument mit Ihren Angaben (direkt im Dokument) und schicken Sie es an das Jugendsekretariat. Wir übertragen die Daten in eine Maske und lassen alles von der Deutschen Sportjugend digital prüfen. Erst wenn die Deutsche Sportjugend ihr Einverständnis gibt, wird der Antrag von Ihnen unterschrieben und zusammen mit einer aktuellen Vereinssatzung, einer Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie dem Dokument "Angaben zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" an uns zurückgeschickt (per Post). Wir leiten dann den Antrag entsprechend an die Deutsche Sportjugend weiter. Sollten Sie Schulkooperationen haben, bitten wir Sie, sich nochmal vorab mit uns in Verbindung zu setzen. Dazu gelten besondere Bestimmungen und es müssen eventuelle Vereinbarungen mit eingereicht werden.

Sobald die Einsatzstelle (also Ihr Verein) vom BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) anerkannt wurde, bekommt die Einsatzstelle direkt eine Bestätigung dieser Anerkennung vom BAFzA. Danach können Sie eine*n BFDler*in einstellen. Gern helfen wir Ihnen bei der Suche nach eine*n BFDler*. Schicken Sie uns Ihre Ausschreibung zu und wir veröffentlichen diese auf rudern.de.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle:

  • Gemeinwohlorientierung der Einsatzstelle, d. h. die Einsatzstelle muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein (Freistellungsbescheid des Finanzamtes).
  • Übermittlung einer Stellen- und Aufgabenbeschreibung für die/den Freiwillige/n (ggf. Erarbeitung einer entsprechenden Beschreibung in Zusammenarbeit mit dem DRV).
  • Benennung eines qualifizierten, verantwortungsvollen Ansprechpartners innerhalb der Einsatzstelle, der den/die Freiwillige/n anleitet und führt.
  • Zahlung der monatlichen Verwaltungspauschale von bis zu 400,00 Euro pro Freiwillige/n.
  • Vertragsschluss mit dem DRV über die Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
  • Antragstellung auf Anerkennung als Einsatzstelle über den DRV beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Downloads

Vera Hemb
  • Jugendsekretärin
  • Ansprechpartnerin für Prävention bei interpersonaler Gewalt im Sport
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