Für Vereine

Verein als Einsatzstelle

Informationen für Vereine und Verbände als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst

Bevor ein Ruderverein eine*n BFDler*in beschäftigen kann, muss er sich als Einsatzstelle anerkennen lassen.

Der Antrag wird vom Träger (Deutsche Ruderjugend) sowie von der Einsatzstelle (Verein) ausgefüllt. Im Bereich Downloads finden Sie die Vorlage des Antrags, der bereits vorausgefüllt ist. Bitte ergänzen Sie das Dokument mit Ihren Angaben (direkt im Dokument) und schicken Sie es an das Jugendsekretariat. Wir übertragen die Daten in eine Maske und lassen alles von der Deutschen Sportjugend digital prüfen. Erst wenn die Deutsche Sportjugend ihr Einverständnis gibt, wird der Antrag von Ihnen unterschrieben und zusammen mit einer aktuellen Vereinssatzung, einer Befreiung von der Körperschaftssteuer sowie dem Dokument "Angaben zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" an uns zurückgeschickt (per Post). Wir leiten dann den Antrag entsprechend an die Deutsche Sportjugend weiter. Sollten Sie Schulkooperationen haben, bitten wir Sie, sich nochmal vorab mit uns in Verbindung zu setzen. Dazu gelten besondere Bestimmungen und es müssen eventuelle Vereinbarungen mit eingereicht werden.

Sobald die Einsatzstelle (also Ihr Verein) vom BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) anerkannt wurde, bekommt die Einsatzstelle direkt eine Bestätigung dieser Anerkennung vom BAFzA. Danach können Sie eine*n BFDler*in einstellen. Gern helfen wir Ihnen bei der Suche nach eine*n BFDler*. Schicken Sie uns Ihre Ausschreibung zu und wir veröffentlichen diese auf rudern.de.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Einsatzstelle:

  • Gemeinwohlorientierung der Einsatzstelle, d. h. die Einsatzstelle muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein (Freistellungsbescheid des Finanzamtes).
  • Übermittlung einer Stellen- und Aufgabenbeschreibung für die/den Freiwillige/n (ggf. Erarbeitung einer entsprechenden Beschreibung in Zusammenarbeit mit dem DRV).
  • Benennung eines qualifizierten, verantwortungsvollen Ansprechpartners innerhalb der Einsatzstelle, der den/die Freiwillige/n anleitet und führt.
  • Zahlung der monatlichen Verwaltungspauschale von bis zu 400,00 Euro pro Freiwillige/n.
  • Vertragsschluss mit dem DRV über die Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
  • Antragstellung auf Anerkennung als Einsatzstelle über den DRV beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Statement Einsatzstelle

„Im Heidelberger Ruderklub sind wir seit 7 Jahren als BFD-Einsatzstelle am Start und freuen uns sehr über die bislang gemachten Erfahrungen. Die Unterstützung der DRJ mit Andreas König und Vera Hemb ist hervorragend und dadurch auch der administrative Aufwand, den wir als Verein leisten müssen, minimal. Selbst für unsere Rugbyabteilung konnten wir so erfolgreich BFDler rekrutieren. Es ist für uns eine große Bereicherung mit diesen jungen und engagierten Menschen zusammen zu arbeiten. Zum einen können wir so viele Projekte realisieren, die es sonst so nicht geben würde aber wissen auch Dauerthemen nachhaltig in guten Händen. Zum anderen ist es schön zu sehen wie sich diese ganz unterschiedlichen Charaktere in der wichtigen Phase zwischen Schule und Studium bzw. Ausbildung so entwickeln, dass es nach dem BFD dann auch zügig weitergeht. Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg ist sicherlich eine gute und intensive persönliche Betreuung, am besten auf verschiedenen Schultern verteilt, gerade zu Beginn der BFD-Zeit unverzichtbar. Das wollen wir gerne so weitermachen.“ 
Thomas Palm, Anleiter im Heidelberger Ruderklub 1872

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Vera Hemb
  • Jugendsekretärin
  • Ansprechpartnerin für Prävention bei interpersonaler Gewalt im Sport
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Mobil
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