Vorstand

Die neue Spitze des Deutschen Ruderverbandes: Robert Sens (links), Sina Burmeister und Alexander Kersten. Foto: meinruderbild

Satzung

§ 32 Vorstand 

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und bis zu vier Mitgliedern. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Sprecher. Der Sprecher koordiniert die Arbeit des Vorstandes. 

(2) Die Aufgabenverteilung des Vorstandes wird in einer Geschäftsordnung geregelt. Diese wird dem Präsidium zur Genehmigung vorgelegt. 

(3) Der Vorstand übt die rechtliche Außenvertretung des DRV aus.  

(4) Die Vorstandsmitglieder werden durch Beschluss des Präsidiums bestellt. Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt für zwei Jahre. Wiederholte Bestellung ist zulässig. Unabhängig davon kann das Präsidium in begründeten Fällen kürzere Amtsperioden für einzelne Vorstandsmitglieder festlegen. Das Präsidium hat dafür zu sorgen, dass die Anstellungsverträge der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder mit deren Amtsperiode enden. Der Vorstand gilt als bestellt, Seite 20 von 34 wenn er die Annahme des Amtes zu Protokoll gegenüber dem Präsidium erklärt. Eine Verlängerung des Amtes ohne entsprechenden Präsidiumsbeschluss ist ausgeschlossen.  

(5) Mit einem Präsidiumsbeschluss, der der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf, kann das Präsidium die Bestellung zum Vorstandsmitglied auch vor Ablauf der Amtsperiode widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch den Rudertag, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der abzuberufende Vorstand ist über einen entsprechenden Tagesordnungspunkt des Präsidiums grundsätzlich mindestens drei Kalendertage zuvor zu informieren. Er ist vom Präsidium anzuhören, indem ihm die Gelegenheit zur Aussprache mit dem Präsidium vor Beschlussfassung eingeräumt wird.  

(6) Ein nicht hauptamtlich tätiges Vorstandsmitglied kann sein Amt jederzeit niederlegen; es darf dies aber, sofern es nicht einen wichtigen Grund geltend macht, nicht zur Unzeit tun. Es muss dem DRV angemessene Zeit lassen, das freiwerdende Vorstandsamt anderweitig zu besetzen. Besteht mit einem Vorstandsmitglied ein Anstellungsverhältnis, so darf dieses sein Amt nur dann niederlegen, wenn es sich dabei auf einen wichtigen Grund beruft. Erfolgt die Amtsniederlegung aus einem wichtigen Grund, den der DRV zu vertreten hat, so ist der Vorstand nicht genötigt, zugleich das Anstellungsverhältnis fristlos zu kündigen. Das Vorstandsmitglied erklärt seinen Rücktritt gegenüber dem Präsidium.  

(7) Den nicht hauptamtlichen Mitgliedern des Vorstandes können Auslagen und angemessene Aufwendungen erstattet werden. Die Zahlung einer pauschalen angemessenen Aufwandsentschädigung für den Arbeits- und Zeitaufwand und die pauschale Auslagenerstattung sind zulässig. Die Entscheidung obliegt dem Präsidium.  

Die Vorstände

Alexander Kersten

Vorstand Finanzen und Administration

Telefon
+49 511 9809412
Mobil
+49 171 2831043
Robert Sens

Vorstand Leistungssport

Mobil
+49 160 96703531
Sina Burmeister

Vorständin Jugend

Mobil
+49 151 28183666

Die Aufgabenverteilung

Seit dem Rudertag im Oktober 2024 ist im Deutschen Ruderverband (DRV) eine neue Ära angebrochen: Erstmals übernehmen hauptamtliche Vorstände die Leitung zentraler Bereiche. Nach einer kurzen Übergangsphase sind Alexander Kersten (Finanzen & Verwaltung), Robert Sens (Leistungssport) und Sina Burmeister (Jugend) seit März 2025 vollständig im Amt – mit klaren Zuständigkeiten und einer transparenten Vertretungsregelung.

Alexander Kersten – Zahlen, Struktur, Strategie

Der Vorstand Finanzen & Verwaltung, Alexander Kersten, sorgt dafür, dass im DRV alles rund läuft: Von der Personalbetreuung der Hauptamtlichen in Hannover und Ratzeburg über Etatplanung, Buchhaltung und Steuerangelegenheiten bis hin zur Verantwortung des Marketings und der Betreuung von Sponsoren. Auch die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verbandsarbeit fällt in seinen Aufgabenbereich. Außerdem ist er als Sprecher des Vorstands die Schnittstelle zum Präsidium.

Robert Sens – Fokus auf Spitzenleistung

Der Vorstand Leistungssport, Robert Sens, verantwortet die strategische Ausrichtung des Spitzensports im DRV. Er koordiniert das Trainerteam – vom Chef- über Bundestrainer bis hin zu den Stützpunkten – und sorgt für disziplin- und sportwissenschaftliche Betreuung. Die Athletenvertreter sind sein direktes Sprachrohr zu unseren Ruderinnen und Ruderern. Außerdem verantwortet er Vorbereitungen für die Olympischen und Paralympischen Spiele und pflegt den Austausch mit nationalen und internationalen Verbänden.

Sina Burmeister – Vielfalt, Jugend, Zukunft

Die Dritte im Bunde, Sina Burmeister, die Vorständin Jugend, setzt sich mit Nachdruck für die Belange der jungen Generation ein. Sie betreut das Personal der Deutschen Ruderjugend, organisiert den Bundeswettbewerb und verantwortet das Budget der DRJ. Ebenfalls in ihren Händen liegt die Weiterentwicklung von Vereinen und Verband sowie die Koordinierung aller Fachressorts – von Wanderrudern und Breitensport über Umwelt & Reviere bis zu Bildung und Wettkampf. Ein besonderes Augenmerk legt sie auf die Förderung ehrenamtlichen Engagements sowie auf Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und -bindung. Außerdem ist sie Ansprechpartnerin für Inklusion, Gleichstellung und Safe Sport.

Ausblick

Mit der Etablierung hauptamtlicher Vorstände schafft der DRV eine professionelle Grundlage für die Zukunft. Kersten, Sens und Burmeister bündeln ihre Kompetenzen, um das Rudern in Deutschland leistungsstark, inklusiv und zukunftsfähig weiterzuentwickeln – für den Spitzensport, den Nachwuchs und alle, die die Faszination Rudern teilen.

Drei Köpfe, viele Themen: So teilen sich die DRV-Vorstände ihre Aufgaben für die Zukunft des Rudersports. Quelle: DRV

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