Deutscher Ruderverband e.V.

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Aus- und Fortbildungen im DRV

Trainer C-Ausbildung an der Ruderakademie Ratzeburg.
5 Bilder

Termine

Nächste Seminartermine

Seminare können aufgrund der aktuellen Corona-Krise ausfallen, verschoben werden oder in einer anderen Form stattfinden.
Termine für DRV-Ausbildungen Trainer/-in C und B sind in Vorbereitung. Diese Ausbildungen finden ggf. online statt, da die Ruderakademie Ratzeburg zwischen Sommer 2021 und Herbst 2022 umgebaut wird.

Lizenzen im DRV

3404

gültige Lizenzen (Stand März 2021)

6

verschiedene Ausbildungsgänge

Trainer-Lizenzen, die in 2020 Jahr ablaufen, werden um ein Jahr verlängert

Für 2021 wird es eine ähnliche Regelung geben und wird demnächst veröffentlicht.

Ausbildung

Der Deutsche Ruderverband bildet Trainerinnen und Trainer aus und ist alleiniger Ausbildungsträger in der Sportart Rudern. Ausrichter der ersten Lizenzstufe können neben dem DRV in Absprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung auch die Landesruderverbände und die Universitäten sein; Ausrichter der zweiten Lizenzstufe ÜL B Prävention können die Landesruderverbände sein. Sie entwickeln Kooperationsformen und können Aufgaben delegieren.
Ordnung zur Qualifizierung, VI, 1.1

DRV: Qualifizierungsordnung, Zulassung zur Ausbildung
Ordnung zur Qualifizierung, VI, 1.3

Anmerkungen

  1. Erste Hilfe (Umfang 9 LE) nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Lizenzierung.
  2. Möglich sind auch Fortbildungen (Umfang 15 LE) der Landesruderverbände und Landessportbünde, die mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung abgesprochen sind. Das kann auch eine qualifizierende Maßnahme (siehe VI 2.3) sein. Bei Trainer/-in B Leistungssport und Trainer/-in A Leistungssport muss es sich um leistungssportbezogene Fortbildungen handeln.
  3. Nach vom DRV festgelegten Bedingungen mit Inhalten und Zulassungsvoraussetzungen der ersten Lizenzstufe, kann die Inhaberin/der Inhaber einer Übungsleiter/-in C-Lizenz zur Trainer/-in B-Ausbildung zugelassen werden.
  4. Nach Absolvierung einer Trainer/-in C-Ausbildung Breitensport kann durch vorherige Absprache mit Fortbildungen im Leistungssport (im Umfang von 15 LE) die Zulassung zur Ausbildung für Trainer/-in B Leistungssport erfolgen.
  5. Nach Absolvierung einer Trainer/-in C-Ausbildung Leistungssport kann durch vorherige Absprache mit Fortbildungen im Breitensport (im Umfang von 15 LE) die Zulassung zur Ausbildung für Trainer/-in B Breitensport erfolgen.
  6. ÜL B/P Rudern – Profil Gesundheitstraining Herz-Kreislaufsystem, bisherige Tätigkeit: Nachweis einer mindestens 1-jährigen Tätigkeit als Trainer/-in bzw. Übungsleiter/-in im Sportverein oder vergleichbarer Tätigkeitsnachweis (Einzelfallentscheidung des jeweiligen Ausbildungsträgers).

Indoor Rower Instructor

Concept2 und Deutscher Ruderverband laden ein zur Qualifizierung Indoor Rower Instructor. Termine für 2021 sind in Vorbereitung. 

DOSB-Lizenzen

DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS)

Der DRV hat 2016 auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) umgestellt. Die Lizenzen haben ein neues Format. Die im Umlauf befindlichen alten Lizenzformate behalten bis zum Ablauf des darauf eingetragenen Gültigkeitsdatums ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei der nächsten Verlängerung ersetzt. Die Verlängerungen werden vom DRV vorgenommen – sofern der jeweilige Landesruderverband keinen Zugriff auf die Trainer C-Lizenzen in LiMS hat. Die Lizenz wird drei Monate vor Ablauf um die Gültigkeitsdauer und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert. Das Anfordern einer verlängerten Lizenz ist erst drei Monate vor Ablauf möglich.

Ehrenkodex

Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.

Weitere Informationen zum Jugendschutz …

Lizenzstufen

Lizenzen der ersten und zweiten Lizenzstufe (T-C/L, T-C/B, T-B/L, T-B/L und ÜL B/P) sind vier Jahre, der dritten Lizenzstufe (T-A/L) zwei Jahre gültig.

Übersicht der Lizenzstufen

Einverständniserklärung Lizenzen

„Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom DRV verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/-innen. Darüber wurde zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!“

Informationen zur Lizenzverlängerung

Es ist nach wie vor notwendig, dass die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber die Nachweise von Fortbildungen von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen beim DRV einreicht – sofern der jeweilige Landesruderverband keinen Zugriff auf die Trainer C-Lizenzen im DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) hat. Das ist per E-Mail möglich oder online auf dieser Seite. Die Fortbildungsmaßnahmen können jederzeit im LiMS eingetragen werden. Das Anfordern einer verlängerten Lizenz ist erst drei Monate vor Ablauf möglich. Die Lizenz wird um die Gültigkeitsdauer (also tagesgenau 4 bzw. 2 Jahre) und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert.

Es kann sich um eine Fortbildung mit 15 LE, um zwei Fortbildungen à 8 LE, um drei Fortbildungen à 5 LE oder um acht Fortbildungen à 2 LE handeln. Fortbildungen können jedoch nicht „angespart“ werden, also etwa 30 LE innerhalb eines Gültigkeitszeitraum absolvieren, um damit zweimal die Lizenz um ihren jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu verlängern. Die nächste Fortbildung, die dann wieder verlängerungswirksam ist, ist im neuen Gültigkeitszeitraum zu absolvieren.

Verlängerungen werden auf den alten Lizenzvordrucken nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden. Die Verlängerungen werden vom DRV vorgenommen – sofern der jeweilige Landesruderverband keinen Zugriff auf die Trainer C-Lizenzen im DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) hat.

Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.

Antrag Lizenzen verlängen online

Liebe Trainerin/lieber Trainer, übermitteln Sie uns Ihre Daten und Dokumente für Ihre Verlängerung.

Antrag Lizenzen verlängern online

Hinweise zur Fortbildung

Qualifizierende Maßnahmen

Neben den ausgeschriebenen Fortbildungen können auch qualifizierende Maßnahmen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Unter qualifizierenden Maßnahmen werden Aktivitäten, die zum Tätigkeitsbereich von Trainern/-innen im weiteren Sinne gehören, verstanden, wie z. B.:

• die Teilnahme an Trainingslagern des DRV und an FISA-Meisterschaften,

• die Hospitation bei Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunktrainern/-innen, 

• die Mitarbeit als Referent/-in in der Qualifizierung von Trainern/-innen,

• die Mitarbeit in Projekten,

• die Entwicklung übergeordneter Modellveranstaltungen,

• Präsentationen und Vorträge auf Kongressen und Symposien,

• Veröffentlichungen von Materialien.

Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.

Hospitation als Fortbildung

Hospitation als qualifizierende Maßnahme 

Unter einer Hospitation wird ein mehrtätiger Besuch bei einem Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunkttrainer verstanden. Dieser bespricht, analysiert und bewertet das Training. Dabei steht der Aspekt der Beratung im Vordergrund.

Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen. 

Der Umfang der Hospitation beträgt mindestens 15 LE.

Der schriftliche Bericht ist digital an die Geschäftsstelle (E-Mail-Adresse kerstin.rapp@rudern.de) zu senden und umfasst 5 bis 8 DIN-A4-Seiten. Alle Literaturquellen sind anzugeben. Mögliche Inhalte sind: Was wurde, wie und warum im Training gemacht? Wie werden Veränderungen etwa bei der Rudertechnik erzielt? Wie werden Rückmeldungen (Trainer–Sportler, Sportler–Trainer, Trainer–Hospitant) gegeben? Wie werden die Sportler mit einbezogen? Der Bericht schließt mit einem Fazit und einer Bewertung. Mit dem Bericht ist auch das Formblatt einzureichen.

Externe Fortbildungen

DRV und Landesruderverbände (nur für die erste Lizenzstufe) können Fortbildungen anderer Träger und Institutionen für ihren Zuständigkeitsbereich anerkennen. Dazu werden das Programm und ggf. später die Teilnahmebescheinigung zur Verlängerung vorgelegt.

Wird eine externe Fortbildung anerkannt, muss die darauf folgende Lizenzverlängerung in einer vom DRV bzw. LRV ausgeschriebenen lizenzverlängernden Maßnahme erfolgen.

Ausgewählte externe Fortbildungen siehe unter Seminartermine. Um andere externe Fortbildungen anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Kerstin Rapp oder Andreas König.

Beispiele für Verlängerungen

Trainer C-Lizenz und Trainer B-Lizenz (Gültigkeitsdauer 4 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2019 gültig ist:

  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2018 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2023.
  • Der Inhaber nimmt im Mai 2019 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2023.
  • Der Inhaber nimmt im November 2019 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2023.
  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2020 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Oktober 2020 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2022 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um drei Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 15 LE).
  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2022 an Fortbildungen mit 30 LE teil: die Verlängerung wird im Oktober 2022 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2023 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um vier Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 30 LE).

Trainer A-Lizenz (Gültigkeitsdauer 2 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2019 gültig ist:

  • Der Inhaber nimmt im November 2019 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im November 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2021. Er nimmt dann im Januar 2021 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2021 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2023.
  • Der Inhaber nimmt erst im Januar 2020 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Januar 2020 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2020 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um ein Jahr).
  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2021 an Fortbildungen mit 30 LE teil: die Verlängerung wird im Oktober 2021 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2021 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um zwei Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 30 LE).

Bei Überschreitung dieser Fristen:

  • Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen. 

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:

Erste und zweite Lizenzstufe

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um vier Jahre verlängert.
  • Bei Überschreitung dieser Fristen:
    Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.

Dritte Lizenzstufe

  • Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um ein Jahr verlängert.
  • Fortbildung im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
    Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um zwei Jahre verlängert.
  • Bei Überschreitung dieser Fristen:
    Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.

Hochschulen

Kooperation mit Hochschulen

Kooperation mit Hochschulen bei Trainer C-Ausbildung 
Sportstudierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sportart Rudern – gemäß den Bedingungen des DRV-Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung (pdf) – können auf Anfrage über die Universität die Trainer/-in C-Lizenz erteilt bekommen. 
Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.4 Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse

Mit folgenden Universitäten kooperiert der Deutsche Ruderverband:

  • Bochum
  • Dortmund
  • Frankfurt/Main
  • Gießen
  • Göttingen
  • Hamburg
  • Hannover
  • Heidelberg
  • Kassel
  • Kiel
  • Köln
  • Konstanz
  • Leipzig
  • Marburg
  • Osnabrück
  • Passau
  • Potsdam
  • Saarbrücken
  • Wuppertal

Lizenzantrag Sportstudierende

Liebe Sportstudis, übermitteln Sie uns Ihre Daten und Dokumente für Ihre Trainer C-Lizenz. Berechtigt sind ausschließlich Studierende, deren Studienleistungen uns von den Fachleitungen der kooperierenden Universitäten bestätigt sind.

Antrag Trainer C-Lizenz online 

Rudern lehren und lernen. Materialien für die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern

DRV-Handbuch

Rudern lehren und lernen Materialien für die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, Ausgabe 2020 (pdf, 12 MB, Download siehe unten) kostenfrei für die Teilnehmenden der Trainer-Ausbildungen beim Deutschen Ruderverband, der Landesruderverbände und der kooperierenden Universitäten.

Dieses Dokument darf ausschließlich auf ruderakademie.de und rudern.de zum Download zur Verfügung gestellt werden.

Kennwort Das Kennwort für das Dokument erhalten Sie von Ihrem Seminarleiter bzw. Landeslehrreferenten Ihres Landesruderverbands oder vom DRV-Bildungsreferenten Andreas König, andreas.koenig@rudern.de.

Dokumente Qualifizierung

DRV-Ordnung zur Qualifizierung, 2018
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DRV-AGB für Seminare
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DRV-Anmeldung Zusatzangaben Online-Anmeldung
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„Rudern lernen mit Marcel“
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DRV-Hospitation als Fortbildung
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DRV-Bootstransport als Fortbildung
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DRV-Ehrenkodex
PDF herunterladen
DRV-Handlungsleitfaden zum Ehrenkodex
PDF herunterladen
DRV-Lizenzentzug
PDF herunterladen
DRV-Bildungsangebote 2021
PDF herunterladen
DRV-Handbuch Rudern lehren und lernen, 2020
PDF herunterladen

Ausrichter Trainer C-Ausbildung

Ansprechpartner Trainer C-Ausbildung
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DRV-Informationen für die Landeslehrreferenten
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Kooperation mit Hochschulen bei Trainer C-Ausbildung
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Vorlage DOSB-LiMS Datenimport
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Mobil+49 171 1222503

Kerstin Rapp
Kerstin Rapp

Ihr Kontakt in der Geschäftsstelle

Telefon+49 511 98094 13

Fax+49 511 98094 25

Andreas König_2016
Andreas König

Referent für Bildung

Telefon+49 4541 8643 51

Fax+49 4541 8643 10

Mobil+49 160 99007007

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