Schulrudern

Die Deutsche Ruderjugend engagiert sich mit zahlreichen Angeboten für den Schulsport und fördert die Kooperation von Schulen und Rudervereinen. Für die schulsportlichen Aktivitäten innerhalb der DRJ berät das Referat Schul- und Schülerrudern, das aus Vertretern aller Landesruderverbänden gebildet wird, den Vorstand der Deutschen Ruderjugend und tritt gemäß der Jugendordnung regelmäßig zusammen.

Trainings- gemeinschaften

Verbandsvereine, die zur Förderung des (Renn -) Rudersports mit Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen zusammenarbeiten wollen, können mit diesen eine Trainingsgemeinschaft bilden.

Ausführungsbestimmungen:
• Auf den Regatten des DRV sind Trainingsgemeinschaften für Junioren startberechtigt, wenn sie vom Präsidium anerkannt sind.
• Ein Schülerruderverein / eine Schülerruderriege kann nur mit einem einzigen DRV-Verein eine Trainingsgemeinschaft für Junioren und eine weitere für Juniorinnen mit demselben oder einem anderen Verbandsverein bilden.
• Ein Verbandsverein kann mit mehreren Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen Trainingsgemeinschaften bilden. In einer Mannschaft darf jedoch jeweils nur ein Schülerruderverein / eine Schülerruderriege vertreten sein. Trainingsgemeinschaften zwischen Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen sind nicht startberechtigt.
(RWR 2.6.3)

Anmeldung einer Trainingsgemeinschaft:
Trainingsgemeinschaften müssen jährlich (bzw. pro Saison) neu angemeldet werden. Dafür reicht eine formlose E-Mail an info@ruderjugend.org. Sofern der DRJ-Vorstand dieser zustimmt und der jährliche Mitgliedernachweis des Schülerrudervereins/ der Schülerruderriege eingereicht wurde, wird die Trainingsgemeinschaft als Amtliche Bekanntmachung, sowie in einer Tabelle auf dieser Seite veröffentlicht und gilt als genehmigt.

Fortbildungen für Ruderlehrkräfte

Die DRJ stellt jährlich Fortbildungen und Lehrgänge für Ruderlehrkräfte zusammen. Bitte helfen Sie uns dabei und teilen uns die aktuellen Fortbildungen in ihrem Bundesland bzw. Landesruderverband mit, damit unsere Zusammenstellung stets aktuell und vollständig ist.

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Leistungen der DRJ und des DRV für den Bereich Schule und Rudern

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Mittelbare Mitgliedschaft im DRV

Mittelbare Mitgliedschaft für Schülerrudervereine und Schülerruderriegen im Deutschen Ruderverband (DRV)

Wir empfehlen allen Schülerrudervereinen und Schülerruderriegen eine mittelbare Mitgliedschaft im DRV zu beantragen. Sie ist für alle Schülerrudervereine kostenfrei und bietet gleichzeitig eine Reihe von Vorteilen, denn die Rudergruppe kann mit ihren Mitgliedern an allen Maßnahmen des DRV teilnehmen. Diese reichen von Regatten über Wanderfahrten bis hin zu Lehrgängen mit unterschiedlichsten Inhalten. Außerdem erhält die Schulrudergruppe Stimmrecht auf dem Jugendrudertag und hat damit gleichberechtigt neben den Jugendabteilungen der Vereine ein Mitspracherecht in der Deutschen Ruderjugend. Zudem werden die Schülerrudergruppen als Mitglied im DRV stets gut informiert, sie erhalten alle wichtigen Informationen von DRV und DRJ per E-Mail und Post.

Warum fördert der DRV diese Mitgliedschaft?

Schulrudern zählt zur Kinder- und Jugendarbeit und die ist in jedem Sportverband ein sehr wichtiger Bereich. Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Mitglieder, Leistungsträger und Funktionäre von morgen, sondern ihre Integration in Vereinen und Verbänden muss auch als ein Beitrag zur demokratischen Erziehung gesehen werden. Natürlich profitiert auch der DRV davon, wenn viele Schulrudergruppen Verbandsmitglieder sind. Je mehr Mitglieder er in seinen Reihen zählt, desto gewichtiger ist seine Stimme gegenüber Politikern, in den nationalen und internationalen Sportgremien und gegenüber den Medien. Mit einer gewichtigen Stimme können auf all diesen Ebenen die Interessen des Rudersports erfolgreicher vertreten werden. Schließlich freuen wir uns alle, wenn wir spannende Ruderwettkämpfe mit leistungsstarken, deutschen Athleten im Fernsehen verfolgen können.

Information: Mittelbare Mitgliedschaft im Deutschen Ruderverband

  1. Um mittelbares Mitglied im Deutschen Ruderverband zu werden, müssen die Schülerruderriegen oder Schülerrudervereine einen formlosen Antrag an die Geschäftsstelle der Deutschen Ruderjugend richten. Das geht ganz einfach per E-Mail an: info@ruderjugend.org. Zusätzlich müssen die Schülerruderriegen den Mitgliedernachweis ausfüllen und einen Nachweis über die Mitgliedschaft im Landesruderverband oder Schülerruderverband erbringen.
  2. Nach Eingang des Antrages erhalten die antragstellenden Organisationen einen Zugang zu SAMS, in welchem sie ihre Daten (Adressen der Vorsitzenden, Protektoren, Lehrer etc.) eintragen und pflegen sollen. Die Mitgliederzahlen werden auf einem Rückmeldebogen (Mitgliedernachweis) jährlich an das Jugendsekretariat geschickt.
  3. Pflichtabnahme für Rudersport-Hefte oder Almanach etc. besteht nicht.
  4. Es besteht auch keine Beitragspflicht, die Mitgliedschaft ist kostenfrei.
  5. Nach Aufnahme als mittelbares Mitglied erhalten die Schülerruderriegen und Schülerrudervereine die Informationen des Verbandes/der Ruderjugend direkt per Post/E-Mail.
  6. Schülerruderriegen und Schülerrudervereine, die nicht auf Antrag mittelbare Mitglieder im DRV werden, können ab 01.01.1993 nicht mehr an Veranstaltungen des DRV oder der Deutschen Ruderjugend teilnehmen. Das schließt Regatten wie auch Lehrgänge und sonstige Aktivitäten inkl. der Lizenzerteilung für den Start auf Regatten ein.

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Christian Müller-Wulf

Beisitzer (Schulrudern)

Telefon
+49 151 165 496 12
Deutsche Ruderjugend

Hannover