# | 

Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2009/2010

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4546

  1. Vorbemerkung
    Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förder­konzeption 2012 sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.
  2. Ziel
    Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.
  3. Kaderkommission
    • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
    • stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
    • Sportdirektor
    • Cheftrainer

    Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des Cheftrainers, des Funktionstrainers U23 und der Funktionstrainerin U19 und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB gültig.

  4. Bundeskader
    1. Bundeskader A
      Der A-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen bei Olympischen Spielen / Weltmeisterschaften entsprechende Platzierungen erreicht haben.
      1. Kriterien
        OS / WM: Platz 1 – 7 in den olympische Bootsklassen
      2. Olympische Bootsklassen:
        M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x  / M 1x (28 Sportler)
        W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)
    2. Bundeskader B
      Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungs­entwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Ver­bandes.
      Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt maximal 2 Jahre nach Ver­lassen des U23-Bereiches.
    3. Bundeskader C (19 – 22 Jahre)
      Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und U23-Weltmeisterschaften mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgs­perspektive im internationalen Rudersport.
      In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader aufgenommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Ent­wicklung einen Auf­stieg in den A-Kader erwarten lässt.
    4. Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)
      Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeister­schaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraus­setzungen, Talent und sportliche Leistungs­entwicklung eine planmäßige Heranfüh­rung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.
    5. Bundeskader D/C (15 – 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)
      Der DC-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der unten angegebenen Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.
      1. Auswahlkriterien
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
        Juniorinnen
        1x    Platz 1 – 6    =      6
        2x    Platz 1 – 3    =      6
        4x+    Platz 1        =       4
        gesamt        =    16
        Junioren
        1x    Platz 1 – 5    =      5
        2x    Platz 1 – 3    =      6
        4x+    Platz 1        =      4
        2-    Platz 1 – 3    =      6
        4-    Platz 1        =      4
        4+    Platz 1        =      4
        gesamt        =    29
        Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19
        Juniorinnen
        1x    Platz 1 – 3    =      3
        2x    Platz 1 – 2    =      4
        2-Platz 1 – 2    =      4
        4-Platz 1 – 2    =      8
        gesamt        =    19
        Junioren
        1x    Platz 1 – 3    =      3
        2x    Platz 1 – 2    =      4
        2-    Platz 1 – 2    =      4
        4-    Platz 1 – 2    =      8
        gesamt        =    19
        Unter der Leitung der Bundestrainerin legt das Landestrainerteam Richtkriterien zur Berufung der DC-Kader fest, die keinen der aufgeführten Qualifikationsplätze erreicht haben, so dass insgesamt die Anzahl von 95 Kaderplätzen nicht überschritten wird.
    6. Zusätzliche Rahmenbedingungen
      Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (A bis DC einschl. S) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grund­sätzlich vorgesehen.
      Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-)Teilnahme an fest­gelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen ver­bunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch den Cheftrainer, den Funktions­trainer U23 und die Funktionstrainerin U19 schriftlich festzulegen.
      Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.04. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“ ist bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Weltmeisterschaften in Poznan (POL) 30.08.2009, U23-Weltmeisterschaften in Racice (CZE) 26.07.2009, Europameister­schaften in Brest (BLR) 20.09.2009 verbindlich.
      Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (A bis DC einschl. S) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.
      Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, beruf­liche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Funktionstrainer beteiligt. In den Nachwuchskaderbereichen D, DC und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünf­tige duale Karriereplanung frühzeitig Informa­tionsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer schriftlich festzuhalten. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kaderbereiche A, B, C und S.
      Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Doping­praktiken, Verweige­rung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommuni­kations­störungen, unsportliches Verhalten.

Schweinfurt, den 11.02.2009

Siegfried Kaidel
Vorsitzender