# 4675  | 

Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2011/2012 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4675

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4675

Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2011/2012

1. Vorbemerkung

Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förder-konzeption 2012 sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.

2. Ziel

Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.

3. Kaderkommission

  • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
  • Sportdirektor
  • Cheftrainer
  • Aktivensprecher

Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des Cheftrainers und des Bundestrainers U19 und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB gültig.

4. Bundeskader

4.1. Bundeskader A
Der A-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen bei Weltmeisterschaften entsprechende Platzierungen erreicht haben.

4.1.1. Kriterien
Olympische Spiele:
Platz 1 – 10 in den Kleinbooten
Platz 1 – 7   in den Großbooten

4.1.2. Olympische Bootsklassen:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x  / M 1x (28 Sportler)
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)

4.2. Bundeskader B
Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungs¬entwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Ver¬bandes.

Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt 3 Jahre nach Ver¬lassen des U23-Bereiches. Diese kann nur auf sportfachlich begründeten Antrag des BSP Trainers hin, in Abstimmung mit dem Cheftrainer, verlängert werden.

4.3. Bundeskader C (19 – 22 Jahre)
Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und U23-Weltmeisterschaften mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgs¬perspektive im internationalen Rudersport.

In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader auf-genommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Ent¬wicklung einen Auf¬stieg in den A-Kader erwarten lässt.

4.4. Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)
Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeister¬schaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraus¬setzungen, Talent und sportliche Leistungs¬entwicklung eine planmäßige Heranfüh¬rung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.

4.5. Bundeskader D/C (15 – 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)
Der DC-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der unten angegebenen Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.

4.5.1. Auswahlkriterien
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17

Juniorinnen
Bootsklasse Platz Anzahl
1x Platz 1-6 6
2x Platz 1-3 6
4x+ Platz 1 4
Gesamt 16
Junioren
Bootsklasse Platz Anzahl
1x Platz 1-5 5
2x Platz 1-3 6
4x+ Platz 1 4
2- Platz 1-3 6
4- Platz 1 4
4+ Platz 1 5
Gesamt 29

Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19

Juniorinnen
Bootsklasse Platz Anzahl
1x Platz 1-3 3
2x Platz 1-2 4
2- Platz 1-2 4
4- Plaz 1-2 8
Gesamt 19
Junioren
Bootsklasse Platz Anzahl
1x Platz 1-3 3
2x Platz 1-2 4
2- Platz 1-2 4
4- Platz 1-2 8
Gesamt 19

Unter der Leitung des Bundestrainers U19 legt das Landestrainerteam Kriterien zur Berufung der DC- Kader fest, die keinen der aufgeführten Qualifikationsplätze erreicht haben, so dass ins¬gesamt die Anzahl von 95 Kaderplätzen nicht überschritten wird.

Den Nachweis einer Bootsleistung im Kleinboot voraussichtlich zur zentralen Langstrecke des DRV am 24./25.11.2012 in Dortmund und die Abgabe der Parameter der Testbatterie (Herbst) haben diese berufenen Kader (AK17/18) verpflichtend zu erbringen.
 
4.6. Zusätzliche Rahmenbedingungen

Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (A bis DC einschl. S) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grund¬sätzlich vorgesehen. Die Zuord-nung zu jeweils nur einem Bundesstützpunkt muss dabei gewährleistet sein. (Ausnahmen können nur auf Antrag durch den BSP Trainer beim Cheftrainer genehmigt werden)

Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-)Teilnahme an fest-gelegten zentralen oder dezentralen DRV-Trainings-, -Test- und Wettkampfmaßnahmen sowie an der Trainingsprotokollierung ver¬bunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch den Cheftrainer und den Bundestrainer U19 schriftlich festzulegen.

Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.04. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“ ist bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Olympische Spiele 28.07.2012, U23-Weltmeisterschaften in Trakai/LIT 11.07.2012, Europameister-schaften in Varese/ITA 22.09.2012) verbindlich.

Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (A bis DC einschl. S) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.

Duale Karriereplanung:

Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, beruf¬liche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Funktionstrainer beteiligt.

Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kader A, B, C und S. Gespräche über die Karriereplanung müssen in diesen Kaderbereichen vom jeweiligen Bundesstützpunktleiter schriftlich festgehalten werden.

In den Nachwuchskaderbereichen D, DC und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünf¬tige duale Karriereplanung frühzeitig Informa¬tionsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer des Athleten schriftlich festzuhalten.

Ausschluss:

Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Doping¬praktiken, Verweige-rung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommuni-kations¬störungen, unsportliches Verhalten, Verweigerung der Trainingsprotokollierung, unbegründete Nicht-Teilnahme an Verbandsmaßnahmen.

Schweinfurt/Hannover, den 24.01.2012

Siegfried Kaidel 
Vorsitzender 

Mario Woldt
Sportdirektor