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Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2008

  1. Vorbemerkung
    1. Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an.
    2. Für die Olympischen Spiele 2008 legt der DRV in seiner Zuständigkeit Nominierungskriterien fest und schlägt dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Mannschaften und Einzelsportler für die Nominierung vor. Die namentliche Nominierung der Mitglieder der Olympiamannschaft Peking 2008 wird vom Präsidium des DOSB vorgenommen. Die Grundsätze dazu wurden anlässlich der Präsidiumssitzung am 13.03.2007 in Frankfurt am Main beschlossen. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer zusätzlich zu 1.1 das Reglement des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und die Grundsätze zur Nominierung der Olympiamannschaft Peking 2008 des DOSB an.
    3. Für die Paralympischen Spiele 2008 legt der DRV in seiner Zuständigkeit Nominierungskriterien fest und schlägt Mannschaften und Einzelsportler dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) für die Nominierung vor. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer zusätzlich zu 1.1 das Reglement des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) und die Satzung und die Ordnungen des DBS an.
  2. Nominierungskommission
    § stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
    § Sportdirektor
    § zuständige(r) BundestrainerIn (Disziplintrainer)
    1. zusätzlich zu den
      • Olympischen Spielen 2008 in Beijing/Peking (CHN)
      • Weltmeisterschaften der nichtolympischen Bootsklassen in Ottensheim/Linz (AUT)
      • U23-Weltmeisterschaften in Brandenburg (GER)
      • Europameisterschaften in Athen (GRE)

      § Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes

    2. zusätzlich zu den
      Paralympischen Spielen in Beijing/Peking (CHN)
      § ReferentIn Handicaprudern
    3. zusätzlich zu den
      Junioren-Weltmeisterschaften in Ottensheim/Linz (AUT)
      § Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
  3. Zielwettkämpfe
    1. Olympische Spiele in Beijing/Peking  (CHN) (olympische Regatta) vom 09. bis 17.08.2008
      Die Anreise der vom DOSB nominierten Athletinnen und Athleten erfolgt am 30/31.07.2008, die Rückreise nach Beendigung der Olympischen Spiele am 25./26.08.2008, jeweils zentral vom/bis zum Flughafen Frankfurt bzw. München.
      1. Olympische Bootsklassen:
        M 8+ / M 4- / (LM 4-) / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x  / M 1x
        W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2 x  / (W 1x)
        Bootsklassen in Klammern müssen sich noch anlässlich RWC Poznan qualifizieren.
      2. Nominierungswettkämpfe
        Nachweis der unter 3.1.3 geforderten Nominierungskriterien
        § Rowing World Cup München (GER), 09. bis 11.05.2008
        § Rowing World Cup in Luzern (SUI), 30.05. bis 01.06.2008
        § Rowing World Cup Poznan (POL), 20. bis 22.06.2008
      3. Nominierungskriterien
        Für alle Bootsklassen gilt:
        • Saisonleistung und
        • berechtigte Chance, das A-Finale der olympischen Regatta zu erreichen.

        Darüber hinaus müssen die beiden Bootsklassen ohne olympischen Quotenplatz aus der WM 2007 (W 1x und LM 4-), ihre Startberechtigung nach den vorgegebenen Kriterien der FISA beim RWC Poznan (POL) erwerben.

      4. Vorschlags- bzw. Nominierungsverfahren
        Für die durch Quotenplatz qualifizierten Bootsklassen erfolgt der Vorschlag zur Wahrnehmung des Startplatzes durch den DRV bis zum 01.05.2008 beim DOSB. Nach Bestätigung durch den DOSB bei der FISA erfolgt die namentliche Meldung an den DOSB bis zum 23.06.2008.
        Für die beiden Bootsklassen, die sich über die Qualifikationsregatta für die olympische Regatta 2008 bewerben, muss der FISA mit der Meldung zur Regatta in Poznan am 02.06.2008 eine Bestätigung des DOSB vorgelegt werden, dass diese Boote im Falle einer Qualifikation für die olympischen Spiele gemeldet werden.
        Die Nominierungssitzung des DOSB findet am 23.06.2008 statt.
      5. Pflichtwettkämpfe
        § Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (19./20.04.2008)
        und grundsätzlich 2 der u.a. Regatten
        § Rowing World Cup München (GER), 09. bis 11.05.2008
        § Rowing World Cup in Luzern (SUI), 30.05. bis 01.06.2008
        § Rowing World Cup Poznan (POL), 20. bis 22.06.2008
      6. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.03.2008 geltende Körper­gewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende der olympischen Regatta (17.08.2008) verbindlich.
      7. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die zu den Olympischen Spielen nominierten Ruderinnen und Ruderer sowie die Ersatzleute.
        2. Ausrüstung / Trikot
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung der Ruderinnen und Ruderer wird in Abstimmung mit der Aktivenver­tretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben
      8. Abschließende Regelungen
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit eines oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission des Verbandes in Verbindung mit dem DOSB.
    2. Weltmeisterschaften (nichtolympische Bootsklassen) in Ottensheim/Linz (AUT)
      vom 22. bis
      27.07.2008
      Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Ottensheim/Linz (AUT) erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Termin für die Anreise ist der 19.07.2008, für die Abreise der 28.07.2008.
      1. Bootsklassen:
        1. Olympische Ersatzbootsklassen
          M 2+ / LM 2- / LM 1x W 4- / LW 1x / LW 1x
          Teilnahme an den Vorbereitungsmaßnahmen der Olympiamannschaft
        2. Nichtolympische Bootsklassen
          LM 8+ / LM 4x
      2. Nominierungswettkämpfe
        Internationale Regatta Duisburg am 17./18.05.2008
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung und berechtigte Chance, Platz 1 – 3 bei den Weltmeisterschaften zu erreichen.
      4. Nominierungsverfahren
        Das Nominierungsverfahren wird nach den Deutschen Kleinbootmeisterschaften (19./20.04.2008) festgelegt und veröffentlicht.
        Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung (UWV) vom 16.06.2008 bis 15.07.2008, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche und Beratung durch die Bundestrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Duisburg (17./18.05.2008) und sind schriftlich zu vereinbaren.
        Am Tage der Nominierung ist ein gültiger Reisepass vorzulegen.
      5. Pflichtwettkämpfe
        § Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (19./20.04.2008)
        § Internationale Regatta Duisburg (17./18.05.2008)
        § Internationale Regatta Ratzeburg (31.05./01.06.2008)
      6. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.03.2008 geltende Körper­gewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (27.07.2008) verbindlich.
      7. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Alle Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Vor­aussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 1.200,00 pro Ruderer/in. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderaus­gaben werden ihnen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch den Aktivensprecher.
        2. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der un­mittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        3. Ausrüstung / Trikot
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung der Ruderinnen und Ruderer wird in Abstimmung mit der Aktivenver­tretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben.
      8. Abschließende Regelungen
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
    3. U23-Weltmeisterschaften in Brandenburg (GER) vom 17. bis 20.07.2008
      1. Olympische Bootsklassen:
        BM 8+ / BM 4- / BLM 4- L / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
        BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
        (Internationale Bezeichnung)
        Nichtolympische Bootsklassen
        BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x L
      2. Nominierungswettkampf
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Köln (12. bis 15.06.2008)
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A - Finale der U23-Weltmeisterschaften zu erreichen. Die Nominierung ist grundsätzlich mit der Teilnahme an u. a. Pflichtwettkämpfen verbunden.
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger mit Ausnahme des BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x (olympisch) und BW 4- / BM 4+ / BLM 4x (nichtolympisch).
        Mannschaftsbildung BM 8+ / BW 8+ (olympisch) und BW 4- / BM 4+ (nichtolympisch):
        Die jeweils siegreiche Mannschaft im Vierer wird ergänzt durch Ruderer / Ruderinnen, die aufgrund ihrer Saisonleistung auf Empfehlung des zuständigen Bundesnach­wuchstrainers zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.
        Mannschaftsbildung BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x (nichtolympisch):
        Ruderer / Ruderinnen, die aufgrund ihrer Saisonleistung, insbesondere der Kleinbootüberprüfung in Ratzeburg, auf Empfehlung des zuständigen Bundesnach­wuchstrainers
        Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 16.06.2008 bis 15.07.2008, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche und Beratung durch die Bundestrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Duisburg (17./18.05.2008).
      4. Pflichtwettkämpfe
        § Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Brandenburg (19./20.04.2008)
        § Internationale Regatta in Duisburg (17./18.05.2008)
        § Internationale Regatta in Ratzeburg (31.05./01.06.2008)
        § Deutsche Jahrgangsmeisterschaft U 23 in Köln (12. – 15.06.2008)
      5. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.03.2008 geltende Körper­gewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (20.07.2008) verbindlich.
      6. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
        2. Nichtolympische Bootsklassen
          BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 1.125,00 pro Ruderer/in. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch den Aktivensprecher. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt.
          Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Brandenburg für alle TeilnehmerInnen in nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten.
        3. Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen
          Die Kosten von ca. € 980,00 für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x  sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).
        4. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der un­mittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        5. Ausrüstung / Trikot
          Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenver­tretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben.
      7. Abschließende Regelungen
        Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominie­rungskommission auf Antrag des zuständigen Bundesnachwuchstrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission
    4. Juniorenweltmeisterschaften in Ottensheim/Linz  (AUT) vom 22. bis 27.07.2008
      Als Termin für die Anreise ist der 19.07.2008, für die Abreise der 28.07.2008 festgelegt.
      1. Grundsätzliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
        JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
        JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JWF 4x- / JW 2x / JW 1x
        (internationale Bezeichnung)
      2. Nominierungswettkampf
        Deutsche Jahrgangsmeisterschaft U 19 in Köln (12. – 15.06.2008)
      3. Nominierungskriterium
        Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A -  Finale der Juniorenweltmeisterschaften zu erreichen.
        Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die National­mannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklassen­einsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).
      4. Pflichtwettkampf
        2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (31.05./01.06.2008) (Kleinbootüber­prüfung)
      5. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.
        2. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmit­telbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
        3. Ausrüstung / Trikot
          In Abstimmung mit der Aktivenver­tretung wird für die Nationalmannschaftsaus­rüstung der JuniorenInnen Kosten von € 121,00 erhoben. Darin enthalten sind ein Nutzungsentgelt von 55,- € sowie 66.- € für ein zweites Renntrikot.
      6. Abschließende Regelungen
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.
        Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Sportdirektor und dem Trainerteam U19 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nachnominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.
    5. Paralympische Spiele in Beijing/Peking (CHN) vom 09. bis 11.09.2008
      Die Anreise erfolgt am 29.08.2008, die Rückreise am 18./19.09.2008, jeweils zentral vom/bis zum Flughafen Frankfurt.
      1. Bootsklassen:
        LTA Mix 4+, (TA Mix 2x), (AW 1x), (AM 1x)
        Bootsklassen in Klammern müssen sich noch anlässlich RWC München qualifizieren.
      2. Nominierungswettkampf (= Entscheidung für den Vorschlag an den DBS)
        05.05.-08.05.2008 World Cup München (GER) (1. Paralympische Qualifikationsregatta)
        20.06.-22.06.2008 World Cup Poznan (POL) (2. Paralympische Qualifikationsregatta)
      3. Nominierungskriterium
        Für alle Bootsklassen gilt:
        • Saisonleistung und
        • berechtigte Chance, das A-Finale der paralympischen Regatta zu erreichen.

        Darüber hinaus müssen die Bootsklassen ohne paralympischen Quotenplatz aus der WM 2007 (TA Mix 2x, AW 1x und AM 1x), ihre Startberechtigung nach den vorgegebenen Kriterien der FISA beim RWC Poznan (POL) erwerben.

      4. Vorschlags- bzw. Nominierungsverfahren
        Für die durch Quotenplatz qualifizierte Bootsklasse erfolgt der Vorschlag zur Wahrnehmung des Startplatzes durch den DRV bis zum 09.05.2008 beim DBS. Nach Bestätigung durch den DBS bei der FISA erfolgt die namentliche Meldung an den DBS bis zum 23.06.2008.
        Für die anderen Bootsklassen, die sich über die Qualifikationsregatta für die paralympische Regatta 2008 bewerben, muss der FISA mit der Meldung zum RWC München  am 02.06.2008 eine Bestätigung des DBS vorgelegt werden, dass diese Boote im Falle einer Qualifikation für die Paralympischen Spiele gemeldet werden.
        Die Nominierungssitzung des DBS findet am 23.06.2008 statt.
      5. Pflichtwettkämpfe
        18.04.-20.04.2008 Int. Ruderregatta Mannheim (GER)
        15.05..- 18.05.2008 Int. Ruderregatta London (GBR)
        29.05. - 01.06.2008 Int. Ruderregatta Ratzeburg (GER)
        Es müssen mindestens 2 Pflichtwettkämpfe besucht werden
      6. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DBS gewährt.
        2. Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
          Auf Grund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
      7. Abschließende Regelungen
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung der Ersatzleute vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
    6. Europameisterschaften in Athen (GRE) vom 18. bis 21.09.2008
      1. Vorgesehener Bootsklassen
        M 8+ / LM 4- / M 2- / M 4x / LM 2x / M 1x
        W 8+ / W 2- / W 4x / LW 2 x / W 1x
        (Internationale Bezeichnung)
      2. Nominierungswettkampf
        U23-Weltmeisterschaften in Brandenburg (17. bis 20.07.2008)
      3. Nominierungskriterium
        Nominiert werden grundsätzlich die Medaillengewinner der U23-Weltmeisterschaften in Brandenburg. Darüber hinaus können herausragende Einzelpersonen auf Vorschlag des zuständigen Bundestrainers nominiert werden.
        Die Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz erfolgt infolge der Nomi­nierungswettkämpfe durch die Bundestrainer. Notwendige Maßnahmen zur UWV wer­den durch die Bundestrainer festgelegt und bekanntgegeben. Auf die besonderen Bestimmungen der Finanzierung wird ausdrücklich hingewiesen.
      4. Leichtgewichte
        Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.03.2008 geltende Körper­gewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (21.09.2008) verbindlich.
      5. Finanzierung
        1. Zielwettkampf
          Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. 
      6. Abschließende Regelung
        Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
        Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

Hameln/Niederheimbach, den 5. Februar 2008

Helmut Griep
Vorsitzender

Stefan Grünewald-Fischer
Stv. Vorsitzender Leistungssport