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Bekanntmachung 5110 Übertragung der Entscheidungsbefugnis

Ruder-Wettkampf-Regel 2.1.3. – Übertragung der Entscheidungsbefugnis

 

Ergibt sich gem. RWR 2.1.3. auf Grund allgemeiner ruderischer Belange in der Zeit zwischen Meldeschluss und dem Ende des Wettkampfes die Notwendigkeit, von den RWR abzuweichen, so kann der Vorsitzende des DRV oder das von ihm im Einzelfall beauftragte Präsidiumsmitglied vor Ort hierüber entscheiden.

 

Für die Deutsche Jugendmeisterschaft 2026 in Krefeld wird diese Entscheidungsbefugnis auf den Vizepräsidenten Dr. Lars Koltermann übertragen.

 

München, 23.06.2026

 

Moritz Petri

(Präsident)

 

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