10. Febr. 2016 | Fachressort Verbandsentwicklung und Vereinsservice

Sollten Bootsanhänger versichert werden?

Kraftfahrzeug-Versicherung, Anhänger und Auflieger

Der Gesetzgeber hatte mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes bereits zum 01.01.2003 erstmalig eine Gefährdungshaftung für Halter von Anhängern bzw. Aufliegern eingeführt.
Danach kann der Halter des Anhängers / Aufliegers auch dann für Schäden haftpflichtig gemacht werden, wenn bei Schadenseintritt eine Verbindung mit einem Kraftfahrzeug gegeben war.
Auch wenn für Anhänger / Auflieger keine Versicherungspflicht zur Kraftfahrt-Haftpflicht besteht, ist die Gefährdungshaftung uneingeschränkt gegeben.

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen.
Bei Feststellung eines Schadens aus der Gefährdungshaftung des Anhängers / Aufliegers besteht sonst kein Versicherungsschutz und somit können erhebliche Kosten / Schadenzahlungen auf den Verein zukommen.