06. Apr. 2017 | Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung | von Andreas König, Bildungsreferent

Änderungen durch DOSB-Lizenzmanagementsystem

Beispiel der neuen DOSB-Lizenzen, Vorderseite.
Beispiel der neuen DOSB-Lizenzen, Rückseite.
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LiMS eingeführt

Der Deutsche Ruderverband hat im April 2016 als vierter Verband auf das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) umgestellt. Darin erfasst sind die Daten aller Lizenzinhaber/-innen, deren Lizenzen gültig oder seit maximal sechs Jahren abgelaufen sind.

Die „Ordnung zur Qualifizierung von Trainerinnen und Trainern“ des DRV ist entsprechend angepasst und mit dem DOSB abgestimmt worden.

Neues Format
Die Lizenzen haben ein neues Format. Der DRV druckt die Lizenzen im Format DIN A4 doppelseitig aus und versendet sie an die Lizenzinhaber oder zum Beispiel an die Landeslehrrefrenten der Landesruderverbände für Trainer C-Ausbildungen, je nach vorheriger Absprache. Ein PDF-Versand per E-Mail an die Lizenzinhaber ist ergänzend möglich. 
Die im Umlauf befindlichen alten Lizenzformate behalten bis zum Ablauf des darauf eingetragenen Gültigkeitsdatums ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch bei der nächsten Verlängerung ersetzt.

Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten auf dem Portal erfolgt nach aktuellen Datenschutzrichtlinien. Zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten des DOSB wurden Datenschutzvereinbarungen entworfen. Diese wurden vom DRV vor der Einführung des LiMS abgeschlossen. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen des DRV zu Seminaren wurde ergänzt und die Anmeldeformulare weisen auch auf die Weitergabe der Daten hin.

Zugriff zum LiMS
Zugriffsrechte zum LiMS als Lizenzverantwortliche hat zurzeit ausschließlich der DRV in der Geschäftsstelle und in der Ruderakademie Ratzeburg. Die Landesruderverbände und kooperierenden Universitäten als Ausrichter von Trainer C-Ausbildungen sind entsprechend informiert worden. 

Gültigkeitsdauer von Lizenzen
Die DOSB-Lizenzen sind für folgende Zeiträume gültig:

  • nach Erwerb der ersten Lizenzstufe vier Jahre
  • nach Erwerb der zweiten Lizenzstufe vier Jahre
  • nach Erwerb der dritten Lizenzstufe zwei Jahre 

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz.
Beispiel: Ist das Ausstellungsdatum (letzter Ausbildungstag bzw. Lernerfolgskontrolle bestanden) einer neuen Trainer C-Lizenz z. B. der 1. Dezember 2017, dann ist die Lizenz gültig bis 30. November 2021.

Ehrenkodex
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt.

Verlängerungen
Es ist also nach wie vor notwendig, dass der Lizenzinhaber die Nachweise von Fortbildungen von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen beim DRV einreicht. Das ist per E-Mail möglich. Die Fortbildungsmaßnahmen können jederzeit im LiMS eingetragen werden. Das Anfordern einer verlängerten Lizenz ist erst drei Monate vor Ablauf möglich. Die Lizenz wird um die Gültigkeitsdauer und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzvordrucken nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden. Alle Verlängerungen werden zurzeit vom DRV vorgenommen.

Beispiele für Verlängerungen
Trainer C-Lizenz und Trainer B-Lizenz (Gültigkeitsdauer 4 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2018 gültig ist:

  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2017 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2018 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2022.
  • Der Inhaber nimmt im März 2018 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2018 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2022.
  • Der Inhaber nimmt im November 2018 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2018 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2022.
  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2019 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Oktober 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2021 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um drei Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 15 LE).
  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2021 an Fortbildungen mit 30 LE teil: die Verlängerung wird im Oktober 2021 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2022 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um vier Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 30 LE).

Trainer A-Lizenz (Gültigkeitsdauer 2 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2017 gültig ist:

  • Der Inhaber nimmt im November 2017 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im November 2017 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2019. Er nimmt dann wieder im Januar 2018 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2021.
  • Der Inhaber nimmt erst im Januar 2018 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Januar 2018 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2018 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um ein Jahr).
  • Der Inhaber nimmt im Oktober 2019 an Fortbildungen mit 30 LE teil: die Verlängerung wird im Oktober 2019 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2019 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um zwei Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 30 LE).

Bei Überschreitung dieser Fristen:

  • Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen. 

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Kerstin Rapp
Kerstin Rapp

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