03. Aug. 2018 | Verband | von Vorstand

Rudertag 2018 - Führungsstrukturen optimieren

Beim diesjährigen Rudertag in Münster sollen unter anderem die Führungsstrukturen im Bereich Leistungssport geändert werden.

Präsidium und Länderrat haben sich für den diesjährigen Rudertag auf einen Antrag geeinigt, der die Führungsstrukturen im Leistungssport stärken und an der Realität ausrichten soll. Der Vorschlag beinhaltet eine bessere Teilhabe der Aktiven sowie der Vereine am Entscheidungsprozess und greift die Resultate der Debatte um die Ausrichtung des Leistungssports im DRV und die Ergebnisse der Arbeitskreise auf. Die zuletzt auf verschiedenen Schultern ruhenden Zuständigkeiten sollen zukünftig im Hauptamt gebündelt und dem Vorstand zugeordnet werden.

Beirat soll Interessen der Aktiven und Vereine einbringen
Das Fachressort Leistungssport im Präsidium würde demnach aufgelöst und durch einen Beirat, dem vom Rudertag gewählte Vertretungen der Vereine sowie Vertretungen der Aktiven, der DRJ und des Länderrates angehören, ersetzt werden. Dieser Beirat stünde dem Sportdirektor, der den Leistungssport führt, beratend zur Seite und würde vielfältige Sichtweisen in die Entscheidungsprozesse einbringen können. Dem Präsidium selbst soll eine Person als Aktivenvertretung angehören, die durch den Kreis der Aktiven gewählt wird. Um die Arbeitsfähigkeit zu sichern, muss diese Vertretung nach dem Vorbild der FISA nicht mehr selbst aktiv sein.

Hauptamt soll stärker eingebunden werden - Verbandsführung verbleibt beim gewählten Ehrenamt
Der Vorstand soll demnach weiterhin aus dem Vorsitz und zweier Stellvertretungen bestehen, die die Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB mit allen Folgen übernehmen. Es wird vorgeschlagen, dass neben dem Generalsekretär zukünftig auch der Sportdirektor dem Vorstand als besonderer Vertreter nach § 30 BGB angehört. Damit würde dem Sportdirektor die Möglichkeit der Außenvertretung in seinem Aufgabenbereich auch formal-rechtlich zugestanden werden, die er heute praktisch bereits ausüben muss. Der Leistungssport wird mittlerweile national wie international überwiegend hauptamtlich geführt. Gespräche mit dem DOSB, den Landessportbünden oder der Politik und Verwaltung werden auf dieser Ebene geführt. Ehrenamtlich organisierte Verbände sind in diesem Kontext nicht mehr handlungsfähig. Mit der besonderen Stellung nach § 30 BGB würde auch der Sportdirektor rechtlich für sein Handeln verantwortlich sein und zum leitenden Mitarbeiter. Beide Hauptamtler im Vorstand arbeiten mit beratender Stimme mit und die Majorität verbleibt beim Ehrenamt. Da Generalsekretär und Sportdirektor durch den Vorstand berufen werden, liegt die sportpolitische Verantwortung mit der Arbeitgeberfunktion auch weiterhin beim gewählten Ehrenamt.

Präsidium und Länderrat stellen damit einen überarbeiteten Antrag vor, der zum Rudertag in Essen bereits eine deutliche Mehrheit erreicht, die für eine Satzungsänderung erforderliche 2/3-Mehrheit aber noch verfehlt hatte. Nach Einschätzung beider Gremien ist das Abstimmungsergebnis dem damaligen Sachstand der Leistungssportdiskussion geschuldet. Zwischenzeitlich ist jedoch nach intensivem Austausch deutlich mehr Klarheit eingetreten. Da dieser Diskussionsstand in den Antrag eingeflossen ist, besteht die Erwartung, das notwendige Quorum erreichen zu können.

Anpassung an olympischen Zyklus
Ebenfalls zur Diskussion wird eine Verlängerung der Wahlperiode auf vier Jahre gestellt. Argumentativ lässt sich dieser Vorschlag mit größerer Kontinuität und Handlungsfähigkeit in einer olympischen Periode begründen. Die hohen Kosten für einen Rudertag für die Mitglieder und den Verband sprechen ebenso für eine Verlängerung. In jedem Zwischenjahr sollen fachbezogene Tagungen und Regionalkonferenzen abgehalten werden, um Zukunftsthemen fachlich zu erörtern. Zwar haben sich Länderrat und Präsidium für den Antrag ausgesprochen, aber die Gegenargumente sind nicht weniger gewichtig. So gilt es, eine Entfremdung zwischen Verband und Vereinen zu verhindern. Offen ist auch, wie bei zwischenzeitlichem Ausscheiden von Funktionsträgern die Nachbesetzungen legitimiert oder auf akuten Handlungsbedarf in Verbandsangelegenheiten reagiert werden kann.

Weitere Anträge beziehen sich auf das Wahlprocedere, das nach erfolgreicher Erprobung grundsätzlich die elektronische Abstimmung vorsieht. Durch die damit verbundene Straffung der Wahlen bietet der Rudertag dann mehr Freiraum für Diskussionen. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen machen darüber hinaus eine Anpassung der Satzung erforderlich, um den Umgang mit personenbezogenen Daten rechtlich weiter abzusichern.