Abstimmung zum weiteren Umgang mit Macon Blättern im Kinderbereich erfolgt
Am 10. September kam der Jugendrat der Deutschen Ruderjugend, bestehend aus den Landesjugendleitungen sowie dem DRJ-Vorstand, zu einer Online-Sitzung zusammen. Als Tagesordnungspunkt stand die Abstimmung zur Erprobungsmaßnahme bezüglich des Umgangs mit Macon-Blättern im Kinderbereich an.
Es ging dabei um die Streichung der Regel 3b und 3c der Bestimmungen für das Jungen- und Mädchenrudern. Die besagen:
(1) Die Macon-Form ist als einzige Bauform von Ruderblättern zugelassen.
(2) Für die Verwendung von Skulls ist generell eine maximale Länge von 290 cm sowie eine maximale Blattbreite von 170 mm vorgeschrieben.
Nach dem umfangreichen Austausch der Argumente für und gegen die Streichung der beiden Regelungen kam es zur Abstimmung.
Der Antrag erreichte nicht die erforderliche Mehrheit und wurde dementsprechend abgelehnt. Zugleich wurde der Auftrag erteilt, sich noch einmal eingehender mit der Thematik zu beschäftigen und einzelne Aspekte mehr zu beleuchten. Dann soll erneut über die Änderung beraten und abgestimmt werden.
Als nächste Schritte wurden vereinbart:
- Erarbeitung eines neuen Fahrplans im Jugendrat
- verstärkte Ausbildung zum Einstellen von Booten und Skulls