# 4883  | 

AB 4883: Auszeichnung für Jugendbetreuer

Ausgezeichnet werden hervorragende jugendbetreuerische Leistungen, die schwerpunktmäßig im Bereich des Breiten- und Freizeitsports und der allgemeinen Jugendarbeit liegen müssen.

Die Auszeichnung wird an Jugendbetreuer vergeben für hervorragende Leistungen in:

  1. Jugendabteilungen und Schülerruderriegen der Verbandsvereine sowie den Landesruderverbänden;
  2. selbständigen Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen, die mittelbare Mitglieder im Deutschen Ruderverband sind;

Die Verleihung an Mitglieder anderer Sportverbände/internationaler Ruderverbände sowie an Einzelpersonen ist dann möglich, wenn sie sich um den Jugendsport des Deutschen Ruderverbandes besonders verdient gemacht haben.

Der Antrag auf Verleihung kann nur durch ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied von dem Verbandsmitglied, in dessen Auftrag der Vorgeschlagene Jugendliche betreut hat, gestellt werden.

Der Vorstand der Deutschen Ruderjugend hat das Recht, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung zu unterbreiten.

In dem Antrag sind besondere Leistungen des Vorgeschlagenen anzugeben. Er muss ehrenamtlich tätig sein. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.

Über den Antrag entscheidet das Präsidium des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Ruderjugend.

Die Entscheidung ist endgültig.

Die Anträge sind bis zum 31. Dezember 2018 in der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.

 

Schweinfurt, 31.08.2018
Siegfried Kaidel
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes

Downloads